SH Diskussion:LPT2015.1/Anträge/S091-2 - Amtszeit des Landesvorstandes II
Der Antragstext ist in folgenden Punkten unverständlich, problematisch oder überdenkenswert:
- "Die pflichtigen Mitglieder (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister) nach Absatz 1": Nach §9a Abs. 1 gehört dem Vorstand auch ein Jugendvertreter an.
- Im Interesse der Kontinuität wäre es sinnvoll, wenn die pflichtigen Mitglieder nicht alle gleichzeitig gewählt werden, sondern beispielsweise der Vorsitzende und der Schatzmeister in ungeraden Jahren, der stellv. Vorsitzende und der Jugendvertreter in geraden Jahren. Mit den weiteren Vorstandsmitgliedern kann ähnlich verfahren werden.
- "Die Amtszeit der Mitglieder des Landesvorstandes endet erst, wenn ihr Amt durch Wahl neu besetzt wurde.": Bei den pflichtigen Mitgliedern ist dieser Satz klar. Bei den nichtpflichtigen Vorstandsmitgliedern kann der LPT beschließen, diese Vorstandsposten zu streichen (§9a Abs. 1 Satz 2). Endet damit die Amtszeit oder bleiben die nichtpflichtigen Vorstandsmitglieder dann (bis in alle Ewigkeit) im Amt, da keine Neubesetzung erfolgt?
--HenningLange (Diskussion) 00:47, 11. Mär. 2015 (CET)