SH Diskussion:LPT2014.2/Anträge/P004 - Abschaffung der Abschiebungshaft

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Soweit ich weiß, ist das Bundesrecht. Verhaftet wird bei Fluchtgefahr. So ein Antrag wird bei den meisten Bürgern daher auf Unverständnis stossen. Wir können das natürlich fordern, genauso wie BGE, Abschaffung der Bundeswehr, Weltfrieden, einen rosa Mond etc. Die Durchsetzungschancen bleiben Null. Im Ergebnis machen wir uns zum Affen. Ich bin dagegen. Old elf (Diskussion) 09:41, 2. Okt. 2014 (CEST)

Viele Beschlüsse stoßen beim Bürger auf Unverständnis. Weil sie von den bekannten Inhalten oder Herangehensweisen an ein Problem abweichen und im Falle der Punkte, die die Humanität gegenüber einem Jeden einfordern, unbewusste Ressentiments schüren. Das darf uns jedoch nicht davon abhalten, unsere liberale, auf die Einhaltung der Menschenrechte ausgerichtete Linie zu verlassen. Allerdings ist es richtig, dass Bundesrecht den Bereich der Abschiebehaft regelt, genauer gesagt das Aufenthaltsgesetz in § 62. @tomvomizh

Zumindest die Koalition - welche ja die "Mehrheit" der Bürger vertritt - sieht das ebenso wie Hauke. Aus dem[Koalitionsvertrag]:

Wir halten Abschiebehaft grundsätzlich für eine unangemessene Maßnahme und werden uns deshalb auf Bundesebene für die Abschaffung der Abschiebehaft einsetzen.

Davon abgesehen ist es in der Sache auch so, dass von den Personen, die normalerweise in Abschiebehaft kommen, faktisch keine Gefahr ausgeht. Klar, sie verstoßen formal gegen geltendes Recht, weil sie nicht selbstständig ausreisen. Mit der Durchsetzung der Abschiebung könnte man also dem Grunde nach eine Haft bis zur Abschiebung begründen. Da fallen aber Zweck und Mittel derart weit auseinander, dass sie mE unverhältnismäßig ist. Malte S. (Diskussion) 17:36, 23. Okt. 2014 (CEST)