SH Diskussion:LPT2013.1/Anträge/S0901 Änderung der Einladungsform zu Landesparteitagen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Offler76 00:14, 22. Jan. 2013 (CET) Ich unterstütze die Idee. Habe aber eine Frage dazu.

Zur Gebietsversammlung steht in der Satzung:

„§9c(12) Für die Einladung zu einer Gebietsversammlung gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie zur Mitgliederversammlung.“

Das würde heißen, dass auch zu Gebietsversammlungen auf der Homepage des Landesverbandes 4 Wochen vorher öffentlich eingeladen werden muss. Ist das so gewollt?

In diesem Zusammenhang fällt mir auf, dass in der Satzung sowohl der Landesparteitag wie auch die Gebietsversammlung als "Mitgliederversammlung" bezeichnet wird. Dann ist §9c(12) m.E. ziemlich unglücklich formuliert, oder?