SH Diskussion:LPT2013.1/Anträge/P0402 Gleiche Leistungen auch durch kirchliche Träger

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Nick

Welche Einschränkungen der erbrachten Leistungen aufgrund subjektiver Vorstellungen sind es genau?

Was ist unter "subjektiver Vorstellungen" zu verstehen?

Welche Einschränkungen der geförderten Leistungen aufgrund religiöser Vorgaben sind inakzeptabel?

Wenn alternativ öffentliche Leistungen an Träger aufgrund von Einschränkungen reduziert werden und der Träger seine Leistungen dadurch komplett versagt, erfüllt die Gemeinde/Stadt dann noch die pflichtigen Aufgaben?

Wer ist rechtlich heranzuziehen?

Kann es sich jede Gemeinde/Stadt leisten?

Die meisten Städte und Gemeinden können gar nicht eine eigene Einrichtungen vorhalten, da sie weder die finanziellen Mittel noch die Gebäude haben. Deshalb auch nur eine Finanzierung von 90% (subjektiv). Viele Kosten werden aber über die 90% gar nicht gedeckt.

Auch sollten wir tunlichst zwischen der römisch-katholischen und evangelischen Kirche unterscheiden. Gibt es einen Unterschied, JA. So wie jede Partei sich grundsätzlich unterscheidet oder unterscheiden sollte.