SH Diskussion:LPT2012.3/Anträge/W0601 Für liberale Ladenschlussgesetze
Dieser Antrag ist gut und richtig.
1. Bei den Gesetzen, wie z. B. schleswig-holsteinisches Ladenöffnungszeitengesetz (LÖffZG), handelt es sich um ein Arbeitnehmerschutzrecht. 2. Nach diesem Gesetz ist es bereits heute möglich von Montag bis Samstag die Geschäfte zu öffnen. 3. Die Regelungen für Sonn- und Feiertage erlauben vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr 4. Eine Besonderheit in Schleswig-Holstein ist die Möglichkeit einer Befreiung vom Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte in der Zeit vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober. Ausnahmen bestehen am Karfreitag und am ersten Weihnachtstag.
Welche Gemeinden von der Befreiung betroffen sind und ob diese an Bedingungen geknüpft oder nur eingeschränkt gewährt wird, regelt die oberste Landesbehörde durch Verordnungen (die so genannte Bäderregelung).
Die Kirchen und Gewerkschaften kämpfen seit vielen Jahren gegen eine Ausweitung der Sonntagsöffnung. Die Ausweitung auf den Sonntag (grundsätzliches Sonntagsarbeitsverbot) ist eine Errungenschaft, die es ermöglicht an einem gemeinsamen Tag der Woche gemeinsam mit Freunden, der Familie oder wie auch immer Zeit zu verbringen. Warum daran rütteln?
Die Arbeit an Sonntagen ist für viele Menschen schon heute vorhanden um wichtige Tätigkeiten, die eben erledigt werden müssen (Gesundheitsdienste, Polizei, Feuerwehr etc.), zu ermöglichen. Wenn der Sonntag komplett für den Handel freigegeben würde, wie ist es dann mit anderen Branchen? Versicherungen, die Post, Behörden ? Da stehen doch dann alle auf der Matte. Was ist dann mit Familien, Vereinsleben und der Gesellschaft?