SH Diskussion:LPT2012.3/Anträge/S094 LQFB

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--- Henry 18:36, 23. Sep. 2012 (CEST) ---

  • Art 1, Abs (2), letzter Satz: da versagt mein Grammatik-Parser: "Beträgt das Maß der Zustimmung im Verhältnis zu der Anzahl der Mitglieder mehr als 50% ist muss eine abweichende Handlung auf der offiziellen Internetpräsenz des zuständigen Vorstandes zu begründen."
  • Art 1, Abs (3), Variante 2+3: Habt Ihr geprüft, ob das Geforderte mit LQFB möglich ist?
  • Abs (4), letzter Satz: "Hierüber entscheidet die Versammlungsleitung." Mein Vorschlag: Entweder streichen oder ersetzen durch "Hierüber entscheidet die Versammlung nach Vorschlag durch die Antragskommission."

Anregung übernommen

Auf Wunsch von Malte habe ich die Anregung von Henry übernommen. Er hat mich telefonisch gebeten, da er derzeit technisch nicht in der Lage ist. Sven77 23:48, 28. Sep. 2012 (CEST)


--- HKLS 11:34, 7. Okt. 2012 (CEST) ---

Fristsetzungen (Art. 2) an den Vorstand haben nichts in der Satzung zu suchen. Das kann der LPT gesondert beschließen oder beauftragen, wenn er will.