SH Diskussion:LPT2012.3/Anträge/S071 Untergliederungen

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Ich hätte vielleicht in § 2 den Regionalverbänden den Status der Bezirksverbände gegeben. Dieses hat u.U. den Anreiz zur Folge, dass sich auch Kreise bzw. Kreise + Kreisfreie Städte zu einem Regionalverband zusammenschliessen um hieraus einen höheren Anteil an den Mitgliedsbeiträgen zu erhalten. SBO

Malte S. Das könnten wir durch eine abweichende Fassung des FinO - die auf Landesebene zulässig ist - auch. Die Nutzung unzutreffender und in SH nicht existierender Struktureinheiten halte ich für ungünstig.
Stefan B. Dann vielleicht einen Zusatz reingebracht: Regionalverbände werden den Bezirksverbänden nach § 6 II der BundesFinO gleichgestellt.

In § 3 hätte ich es sogar härter verfasst: mind. 50 zahlende (bzw. stimmberechtigte) Mitglieder SBO

  • in § Abs. 1 finde ich Gollogs Formulierung schöner, würde sie aber noch um Regionalverbände erweitern:
"Der Landesverband Schleswig-Holstein gliedert sich in Kreisverbände für Kreise und kreisfreie Städte und in Ortsverbände für Gemeinden und Gemeindeteile. Kreisverbände kreisfreier Städte können die Bezeichnung "Stadtverband" tragen. Räumlich aneinandergrenzende Kreisverbände können sich zu Regionalverbänden zusammenschließen oder als solcher gegründet werden. Regionalverbände haben den Status eines Kreisverbandes. "
  • Wir wollten die Grenze ja durch zur Disposition der Mitgliederversammlung stellen.
Daher: Gesamtpacket entweder mit 50, 75 oder 100 Mitgliedern oder 75, 100 oder 150 Mitgliedern.