SH Diskussion:LPT2012.1/Anträge/WP05.01 AbschaffungGesetze

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Bemerkung von HKLS: Der bisherige Punkt im Wahlprogramm stammt von mir und zielt tatsächlich erst einmal auf eine Verwaltungsvereinfachung mit dem Ziel der Gesetzes- und Verodnungssparsamkeit im Rahmen einer Verwaltungsstrukturreform. Diese hat natürlich zukünftig zu Folge, dass die Bürger immer weniger von Gesetzen und Verordnungen berührt werden.

Die Zusammenfassung, Vereinfachung und Verstehbarkeit von Gesetzen (leichtere Sprache) zu fordern - das wäre ein gesonderter Wahlkampfpunkt.


Ich halte den Ansatzpunkt für grundlegend falsch. Die Verwaltung kann und muss sich immer nach den vorhandenen Gesetzen richten und hat hierzu den entsprechenden Funktionsapparat. Dagegen ist der Bürger in 99% der Fälle der tatsächlich Leidtragende, weil von ihm fundiertes juristisches Wissen erwartet wird.

Eine Verwaltungsstrukturreform würde ich aber i.Ü. nicht mit "Überflüssige Gesetze abschaffen" beschreiben, sondern mit "Verwaltungsstrukturreform". Und da würde ich dann auch ein Mehr an Informationen erwarten, was denn verändert werden soll. Malte S. 09:35, 2. Jan. 2012 (CET)

Gerne kann ich aber den Abschnitt dahingehend ändern, dass zugleich mit der Durchforstung eine Verwaltungsstrukturreform angestrebt wird. Eine Konkretisierung dieser wird dann aber spätestens im Wahlkampf zwingend erforderlich. Malte S.


Ich muss Heiko korrigieren, der Punkt stammt tatsächlich von mir, allerdings hat Heiko den Punkt richtig verstanden! Es geht tatsächlich darum, dass die Behörden und Ämter von Aufgaben befreit werden, die auf veralteten Gesetzen und Verordnungen beruhen. Ich bin seit 16 Jahren Landesbeamter und weiß daher, wovon ich spreche. In vielen Bereichen haben sich erforderliche Unterlagen durch die technische Entwicklung überholt, die entsprechenden Kontrollvorschriften sind jedoch nicht angepasst oder abgeschafft worden. Es gibt Kontrollbeamte des Landes, die auf Nachfrage, warum sie eine bestimmte Bescheinigung kontrollieren, keine vernünftige Antwort geben können und sinngemäß mit "aus Tradition" antworten. Das liegt weniger an den Beamten, sondern an den veralteten Kontrollvorschriften.

Weiterhin hatte ich bewusst einen Mechanismus beschrieben, der die Überprüfung der Gesetze und Verordnungen garantieren soll. Dieser Mechanismus fehlt in der neuen Fassung.

Insgesamt halte ich es für wenig zielführend, bestehende Programmpunkte ohne ausreichendes Hintergrundwissen verändern zu wollen. Schließlich ist der Antrag auf einem Parteitag diskutiert und beschlossen worden.

Für das Anliegen von Malte wäre ein eigener Antrag sicher ein geeigneteres Mittel. Marcellus


Bemerkung von HKLS: Der bisherige Punkt im Wahlprogramm stammt von mir und zielt tatsächlich erst einmal auf eine Verwaltungsvereinfachung mit dem Ziel der Gesetzes- und Verodnungssparsamkeit im Rahmen einer Verwaltungsstrukturreform. Diese hat natürlich zukünftig zu Folge, dass die Bürger immer weniger von Gesetzen und Verordnungen berührt werden.

Die Zusammenfassung, Vereinfachung und Verstehbarkeit von Gesetzen (leichtere Sprache) zu fordern - das wäre ein gesonderter Wahlkampfpunkt.


Ich halte den Ansatzpunkt für grundlegend falsch. Die Verwaltung kann und muss sich immer nach den vorhandenen Gesetzen richten und hat hierzu den entsprechenden Funktionsapparat. Dagegen ist der Bürger in 99% der Fälle der tatsächlich Leidtragende, weil von ihm fundiertes juristisches Wissen erwartet wird.

Eine Verwaltungsstrukturreform würde ich aber i.Ü. nicht mit "Überflüssige Gesetze abschaffen" beschreiben, sondern mit "Verwaltungsstrukturreform". Und da würde ich dann auch ein Mehr an Informationen erwarten, was denn verändert werden soll. Malte S. 09:35, 2. Jan. 2012 (CET)

Gerne kann ich aber den Abschnitt dahingehend ändern, dass zugleich mit der Durchforstung eine Verwaltungsstrukturreform angestrebt wird. Eine Konkretisierung dieser wird dann aber spätestens im Wahlkampf zwingend erforderlich. Malte S.


Ich muss Heiko korrigieren, der Punkt stammt tatsächlich von mir, allerdings hat Heiko den Punkt richtig verstanden! Es geht tatsächlich darum, dass die Behörden und Ämter von Aufgaben befreit werden, die auf veralteten Gesetzen und Verordnungen beruhen. Ich bin seit 16 Jahren Landesbeamter und weiß daher, wovon ich spreche. In vielen Bereichen haben sich erforderliche Unterlagen durch die technische Entwicklung überholt, die entsprechenden Kontrollvorschriften sind jedoch nicht angepasst oder abgeschafft worden. Es gibt Kontrollbeamte des Landes, die auf Nachfrage, warum sie eine bestimmte Bescheinigung kontrollieren, keine vernünftige Antwort geben können und sinngemäß mit "aus Tradition" antworten. Das liegt weniger an den Beamten, sondern an den veralteten Kontrollvorschriften.

Weiterhin hatte ich bewusst einen Mechanismus beschrieben, der die Überprüfung der Gesetze und Verordnungen garantieren soll. Dieser Mechanismus fehlt in der neuen Fassung.

Insgesamt halte ich es für wenig zielführend, bestehende Programmpunkte ohne ausreichendes Hintergrundwissen verändern zu wollen. Schließlich ist der Antrag auf einem Parteitag diskutiert und beschlossen worden.

Für das Anliegen von Malte wäre ein eigener Antrag sicher ein geeigneteres Mittel. Marcellus


Ähhhm, ja. Ich habe durchaus das hinreichende Hintergrundwissen und kenne die völlig veralteten aber weiterhin gelebten Traditionen in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes. Die beruhen aber in der Regel eben nicht auf "überflüssigen Gesetzen", sondern irgendwelchen veralteten aber nie aufgehobenen DAs. Lediglich die Kontrollkompetenz wird - muss aber nicht auf Gesetz beruhen.

Eine rein verwaltungsentlastende Tätigkeit ins Programm aufzunehmen halte ich dennoch weiterhin für fehlerhaft. Wenn dann kann das mit dem Argument der Kostenersparnis oder Verfahrensbeschleunigung eingebracht werden. Eine vollkommene Kontrolle und ggf. Reform der Gesetze - mein Vorschlag schließt ja eine Abschaffung überflüssiger öffentlicher Aufgaben nicht aus - ist da der ganzheitlichere Ansatz.

Weiterhin hatte ich bewusst einen Mechanismus beschrieben, der die Überprüfung der Gesetze und Verordnungen garantieren soll. Dieser Mechanismus fehlt in der neuen Fassung.

Jupp. Fehlt, weil ich gerade die Ansiedlung beim Innen- und Rechtsausschuss für falsch halte und generell eine derartige Konkretisierung im Wahlprogramm nicht mag. Der Innen- und Rechtsausschuss ist von Personen besetzt, die selbst an der Installation dieser Traditionen mitgewirkt hat. Auch eine Ansiedlung unmittelbar bei dem gesetzgebenden Organ halte ich für strukturell nur bedingt tauglich. Denn schließlich soll dort eine Kontrolle erfolgen - mal ehrlich, parlamentarische Selbstkontrolle hat noch nie funktioniert und wird es auch nie.

Es gibt Kontrollbeamte des Landes, die auf Nachfrage, warum sie eine bestimmte Bescheinigung kontrollieren, keine vernünftige Antwort geben können und sinngemäß mit "aus Tradition" antworten.

Es gibt genug Beamte im Land, die auch bei dem hoheitlichen Auftreten dem Bürger gegenüber keine Ahnung haben, warum sie es tun. Steht halt in der DA. (O-Ton eines Kieler Amtes: 'Und die DA ist Gesetz.') Warum doch gleich soll man die Überprüfung der Gesetze nur auf die verwaltungsinternen Vorgänge beschränken?

Im Übrigen passt Dein Text nicht mit Deinem Anliegen zusammen, wenn es darin heißt

Das Leben der Bürger wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen reglementiert.

Es geht Dir doch nicht um die überflüssige Reglementierung der Bürger, sondern um die "überflüssige" Arbeit der Beamten, oder? Dieser satz geht aber in eine ganz andere Richtung.

Insgesamt halte ich es für wenig zielführend, bestehende Programmpunkte ohne ausreichendes Hintergrundwissen verändern zu wollen. Schließlich ist der Antrag auf einem Parteitag diskutiert und beschlossen worden.

und genau auf diesem Weg will ich ihn verbessern.



Du willst den Beschluss nicht verbessern, sondern durch einen Beschluss mit anderem Inhalt ersetzen. Ich erwarte wenigstens redliches Argumentieren an dieser Stelle. Redaktionelle Änderungen an bestehenden Beschlüssen können manchmal sinnvoll sein. Ebenso kann es sinnvolle Ergänzungen zu Beschlüssen geben. Ich halte allerdings wenig davon, wenn Beschlüsse, die auf Anträgen von Fachleuten basieren, im Nachhinein von Nicht-Fachleuten sinnentfremdet werden. Dein Vorschlag ist durchaus vernünftig und könnte in anderer Form eine sinnvolle Bereicherung des Wahlprogramms darstellen. Allerdings solltest Du deine Gedanken auch ganz offen als eigene Punkte formulieren. Marcellus


Lieber Marcellus,
das Spiel mit dem "ich bin mehr Fachmann als Du" können wir gerne nach dem LPT spielen, aber hier ist es unangebracht und entbehrt jeglichen sachlichen Arguments für meinen Antrag. Ich habe einen Änderungsantrag gestellt, weil ich den bisherigen Passus für unzureichend, nach Erklärung eurer Intention sogar für ungeeignet halte. Wenn Du magst verstehe den Antrag so, dass ich beantrage, den bisher bestehenden Passus wegen Ungeeignetheit zu streichen und stattdessen meinen einzusetzen.
Anmerkung 1: Ich will nicht den Beschluss, sondern das Wahlprogramm ändern. Der Beschluss ist ergangen und daher per definitionem nicht änderbar.
Anmerkung 2: Nur weil ein Antrag von einem Fachmann kommen soll, heißt das nicht, dass seine Qualität nur einen Deut über dem Antrag des ungebildeten Hilfsarbeiters liegen würde. Die Qualität macht sich am Inhalt nicht dem Antragsteller fest.
Anmerkung 3: Ich habe meine Gedanken von Anfang an offen gelegt - der bisherige Passus war nicht so zu verstehen, wie ihr es gern gewollt hättet. Das ging mE auch aus meinem Antrag hervor.
Anmerkung 4: Alles weitere auf der ML.

Greetz
Malte S. 08:04, 5. Jan. 2012 (CET)


Deutliche und starke Worte, klare Gedanken - hier fühle ich mich sehr wohl. Was mir besonders gefällt: Begreife Gesetze (Gesetzestexte) grundsätzlich als Orientierungshilfe. Eigenverantwortlich entscheiden muss immer der Mensch in der Situation selbst + allein. Grad "der deutsche Michel" hat schon Gesetze befolgt, die er nicht hätte befolgen sollen. Daher gibt es heute Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4.

Wenn man nur die Artikel 1-20 des deutschen GG inhaltlich befolgt hätten wir eine bessere Welt. Wir haben viel mehr Gesetze als das Grundgesetz 1-20. Die Welt ist bisher trotzdem nicht besser geworden. Stattdessen hat eigenständiges Denken und eigenverantwortliches Handeln immer mehr abgenommen.

dazu Meta Info: Nirgendwo erkennt man die Mündigkeit eines Bürgers deutlicher als beim Autofahren.

Mit herzlichem Gruß: Uwe Krüger Winands




Mir erscheint der bisherige Text gut verständlich, sprachlich ansprechender als der Neue. Dem durchschnittlich informiertem Bürger dürfte klar sein, dass eine von unnützen Arbeiten entlastete Verwaltung Vorteilhaft ist. Hebt der Verzicht auf Worthülsen wie "Verwaltungsstruckturreform" die PIRATEN nicht von anderen ab?

Aus der Begründung wird mir die Notwendigkeit einer Änderung nicht deutlich. Jörg 23:05, 5. Jan. 2012 (CET)


"sparsam mit Gesetzen" durch "sparsam mit Regelungen" ersetzen

generell auf leichte Sprache achten

Marcellus