SH:Vorstand/Kostenerstattung

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Kostenerstattungsregelung LV Schleswig-Holstein

Erstattungsfähigkeit

Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen des Landesverbands Schleswig-Holstein der Piratenpartei Deutschland entstehen bei der Wahrnehmung von

  • Ämtern in die sie von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei gewählt wurden oder,
  • Mandaten die ihnen von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei erteilt wurden oder,
  • Aufgaben mit denen sie von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei betraut wurden.

Form

  • Anträge auf Kostenerstattung sind immer für zukünftig anfallende Ausgaben zu stellen.
  • Anträge für getätigte Ausgaben werden in der Regel abgelehnt.
  • Anträge sind vorzugsweise per Email an den Vorstand einzureichen.
  • Anträge bis zu einer in der Geschäftsordnung / dem Budget geregelten Höhe können von einzelnen Vorstandsmitgliedern bewilligt werden.
  • Die Bewilligung des Antrags ist in Kopie an den Schatzmeister zu senden.
  • Der Schatzmeister hat immer Vetorecht.
  • Zur Abrechnung ist das Formular Datei:Formular-Bestätigung von Auslagen-SH.odt zu verwenden und beim Schatzmeister einzureichen.

Hinweis an die erstattungsberechtigten Mitglieder

Mit Rücksicht auf die Kassenlage werden die erstattungsberechtigten Mitglieder der Piratenpartei Deutschland darum gebeten, den erstattungsfähigen Betrag oder einen Teilbetrag der Piratenpartei als Spende zur Verfügung zu stellen. Die entsprechende Spendenbescheinigung erstellt der Schatzmeister. Alle Kosten sollten grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Entstehung der Ansprüche auf dem dafür vorgesehenen Standard-Formular eingereicht werden.

Erstattung von Fahrtkosten

Fahrtkosten, die beim Schatzmeister abgerechnet werden können, werden wie folgt erstattet:

  • Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die nachgewiesenen Kosten entsprechend Originalbeleg/Fahrkarte.
  • Bei Bahnreisen die Kosten in Höhe der Kosten der II. Klasse. Besitzer von Bahncards nutzen bitte ihre Ermäßigungen. Zum Wohle der wirtschaftlichen Lage der Piratenpartei sollten Bahnreisen immer unter Ausschöpfung aller Sparangebote durchgeführt werden.
  • Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Benutzung von PKW vorzuziehen. Wird zur Wahrnehmung der Aufgaben ein eigener, privater PKW benutzt, so beträgt die Erstattungspauschale € 0,30 pro gefahrenen Kilometer.
  • Bei Benutzung eines Motorrades werden € 0,13 /km erstattet.
  • Flugreisen werden nur dann erstattet, wenn aus einer Kostenvergleichsrechnung eine vergleichsweise günstigere Reise gegenüber einer Zugfahrt (zweite Klasse) möglich ist.

Verpflegungsmehraufwendungen

Ab dem 01.01.2014 ändert sich die Erstattung von Kosten wie folgt:

Der Verpflegungsmehraufwand beträgt

  • bei eintägiger Reise und einer Mindestabwesenheit von >8 Stunden 12 Euro
  • bei mehrtägigen Reisen am An- und Abreisetag jeweils 12 Euro und an den Zwischentagen jeweils 24 Euro

Übernachtungsaufwendungen

Die Kostenerstattung erfolgt nach Beleg. Pauschal können maximal 20,00 Euro pro Nacht abgerechnet werden. Ist das Frühstück bereits pauschal im Übernachtungspreis enthalten, so wird der Erstattungsbetrag um 4,80 Euro reduziert. Das entsprechende Frühstücksentgelt wird bei der Berechnung des Verpflegungsaufwands berücksichtigt.

Sachaufwendungen

Sachaufwendungen werden nur gegen Vorlage von Originalbelegen erstattet, die im ursächlichen Zusammenhang mit der abzurechnenden Tätigkeit stehen. Ohne Belegnachweis werden Sachaufwendungen nicht erstattet.

HINWEIS: Beschlossen durch den Landesvorstand Schleswig-Holstein am 10.10.2015:
SH:Vorstand/Beschlussanträge/2015-10-10/04