SH:LPT2012.3/Anträge/X0002 Änderung der GO (Wahlordnung)

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2012.3.

Antrag Nummer X0002 an den LPT 2012.3.
Beantragt von
Darkstar
Titel 
Änderung der GO (Wahlordnung)
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt "Kandidatur..." und "Wahlordnung"

Antragstext

Es wird beantragt, die Geschäftordnung des Landesparteitags in den Abschnitten "Kandidatur für Parteiämter und die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen" und "Wahlordnung" wie folgt neu zu fassen. Referenzen auf die Wahlordnung (siehe "Anträge zur Geschäftsordnung") sind dann entsprechend anzupassen.

Aktuelle Fassung:

Kandidatur für Parteiämter und die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

  1. Jeder Pirat im Sinne der Satzung des Landesverbands kann sich zur Wahl stellen oder aufstellen lassen, sofern nicht Gesetze oder die Satzung etwas anderes vorschreiben.
  2. Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.
  3. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein weiterer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
  4. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann niemand mehr aufstellen.

Wahlordnung

  1. Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht ein Beschluss, die Satzung oder ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
  2. Es gilt bei allen Wahlen zu Parteiämtern das Wahlverfahren Approval-Voting.
  3. Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern, wenn die Forderung von einem weiteren Stimmberechtigten unterstützt wird. Über Geschäftsordnungsanträge wird immer öffentlich abgestimmt.
  4. Wird geheim abgestimmt, so wird das Ergebnis der Versammlung nach Abschluss der Auszählung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Die Bekanntgabe umfasst die Anzahl der Stimmberechtigten, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.
  5. Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.
  6. Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt.
  7. Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muss die Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen bei mindestens 90% der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis gilt. Wird dieses Quorum nicht erreicht, gilt das ursprüngliche Ergebnis.

Neue Fassung:

Wahlordnung

Geltungsbereich

Diese Wahlordnung bestimmt

  • die Wahlmodalitäten von Personenwahlen zum Landesvorstand und zum Landesschiedsgericht durch den Landesparteitag,
  • die Wahlmodalitäten der Bewerberaufstellung bei Mitgliederversammlung zur Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern, die durch den Landesverband eingeladen werden,
  • die Wahlmodalitäten für sonstige Personenwahlen im Landesverband durch den Landesparteitag, sowie
  • allgemeine Grundsätze und Durchführung anderer Abstimmungen auf dem Landesparteitag.

Wahlgrundsätze

  1. Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht ein Beschluss, die Satzung oder ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
    • Wahlen, die nach Vorzugswahl durchgeführt werden, finden grundsätzlich geheim statt.
    • Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regeln der einschlägigen Gesetze und Ordnungen, sowie den Vorgaben der Bundes- bzw. Landessatzung.
    • Abstimmungen und Wahlen finden geheim statt, wenn dies von mindestens zwei Stimmberechtigten beantragt wird
    • Über Geschäftsordnungsanträge wird immer öffentlich abgestimmt.
  2. Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.
  3. Vor der Schließung der Kandidatenliste ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein weiterer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
  4. Eine Kandidatenliste kann auf Antrag nach einem zweiten oder weiteren Wahlgang wieder geöffnet werden.
  5. Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt.
  6. Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muss die Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen bei mindestens 90% der Summe der zustimmenden und ablehnenden Stimmen der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis gilt. Wird dieses Quorum nicht erreicht, gilt das ursprüngliche Ergebnis.

Vorschlagsrecht

  1. Jeder Pirat, der das aktive Wahlrecht hat und akkreditiert ist, kann jeden, der das passive Wahlrecht hat, zur Wahl vorschlagen. Ein Pirat, der sowohl aktives, als auch passives Wahlrecht besitzt, kann sich selbst vorschlagen. Der Vorgeschlagene muss der Kandidatur zustimmen. Dies kann durch persönliche Erklärung auf der Versammlung oder durch eigenhändig unterschriebene schriftliche Erklärung gegenüber der Versammlung geschehen. Im Falle der schriftlichen Erklärung ist eine Erklärung beizufügen, dass die Wahl im Erfolgsfalle angenommen wird oder aber auf welche Weise der Kandidat während der Versammlung erreichbar ist, um die Annahme der Wahl zu erklären oder abzulehnen.
  2. Das aktive und passive Wahlrecht ergibt sich bei Mitgliederversammlungen zur Bewerberaufstellung aus den Wahlgesetzen. Das aktive und passive Wahlrecht ergibt sich bei Landesparteitagen aus den Regelungen der Bundessatzung und der Landessatzung. Insbesondere ist für die Kandidatur zu Versammlungsämtern keine Mitgliedschaft in der Piratenpartei erforderlich.

Wahlmodus

  1. Die Mitglieder des Landesvorstandes werden nach Vorzugswahl gewählt. Dabei wird pro Amt eine Wahl durchgeführt, Ämter gleicher Bezeichnung werden gemeinsam in einem Wahlgang gewählt. Sind nach einem Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt.
  2. Die Mitglieder des Landesschiedsgerichts werden nach Vorzugswahl gewählt. Dabei werden alle Mitglieder in einem Wahlgang und alle Ersatzmitglieder in einem weiteren Wahlgang gewählt. Die Rangfolge der Ersatzmitglieder ergibt sich aus der Reihenfolge, die im Wahlverfahren ermittelt wird. Sind nach einem Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt.
  3. Die Bewerber bei Bewerberaufstellungen für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern werden, falls eine sortierte Bewerberliste zu erstellen ist, nach Vorzugswahl gewählt.
    • Zunächst wird die Anzahl der zu besetzenden Listenplätze festgelegt.
    • Dann erfolgt ggf. eine Unterteilung der Listenplätze in "Blöcke".(z.B. Block 1 = Platz 1; Block 2 = Platz 2-5; Block 3 = Platz 5-10; ...)
    • Für jeden Block wird (mindestens) ein eigener Wahlgang durchgeführt.
    • Die Reihenfolge auf der Liste ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahlgänge, in denen die Bewerber gewählt wurden und unter diesen jeweils aus der Reihenfolge, die im Wahlverfahren ermittelt wurde.
    • Nach dem zweiten oder einem späteren Wahlgang kann mit relativer 2/3-Mehrheit die Liste geschlossen werden, auch wenn die angestrebte Zahl zu besetzender Plätze noch nicht erreicht wurde. Auch kann die Wahl durch die Versammlung abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchgeführt werden.
  4. Einzelbewerber bei Bewerberaufstellungen für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern werden nach Vorzugswahl gewählt.
  5. Sonstige Personenwahlen finden wie folgt statt:
    • Ist eine genaue Anzahl von Ämter gleicher Bezeichnung zu besetzen und es stehen höchstens so viele Kandidaten zur Wahl, wie Ämter zu besetzen sind, oder aber ist eine nach oben nicht beschränkte Anzahl an Ämter gleicher Bezeichnung zu besetzen, so ist der gewählt, der die einfache relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann. Über die Kandidaten kann bei offener Wahl auch gemeinsam abgestimmt werden. In dem Fall sind alle Kandidaten gewählt, sofern sie gemeinsam die einfache relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen können. Scheitert die gemeinsame Wahl, so wird im Anschluss über die Kandidaten einzeln abgestimmt.
    • Ist eine genaue Anzahl von Ämter gleicher Bezeichnung zu besetzen und es gibt mehr Kandidaten als Ämter oder sind eine bestimmte Anzahl gleichartiger Ämtern mit Rangfolge zu besetzen, so findet eine Wahl durch Zustimmung statt.
    • Sind nach einem Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, so wird ein weiterer Wahlgang durchgeführt.

Vorzugswahl

  1. Bei der Vorzugswahl können eine oder mehrere Personen gewählt werden. Der Wähler kann dabei unter mehreren gleichzeitig gewählten Kandidaten, bestimmte Kandidaten anderen vorziehen. Die Wahl und Auswertung erfolgt, wie folgend beschrieben, nach der Methode "Instant Runoff Voting" (dt: "Wahl mit sofortiger Stichwahl").
  2. Jeder Wähler sortiert die Kandidaten in eine Rangfolge. Dabei kann auf jeden Platz der Rangfolge nur genau ein Kandidat einsortiert werden. Ränge können leer bleiben. Alle Kandidaten, die in die Rangfolge einsortiert wurden, sind vom Wähler gewählt. Kandidaten, die nicht in die Rangfolge einsortiert wurden, sind nicht vom Wähler gewählt.
  3. Ein Stimmzettel zur Bestimmung der Rangfolge sollte eine Matrix aus Kandidaten und Rängen vorsehen, in der man für jeden Kandidaten den gewünschten Rang ankreuzen kann. Es müssen wenigstens so viele Ränge vorgesehen sein, wie Kandidaten antreten. Behelfsweise ist auch ein Stimmzettel zugelassen, bei der der Wähler die Rangfolge durch Eintragen von Nummern bestimmt.
  4. Die Stimmzettel werden wie folgt ausgezählt:
    1. Die Stimmen werden anhand der ersten Präferenz - in späteren Runden anhand der ersten Präferenz für einen noch nicht gestrichenen Kandidaten - auf dem Stimmzettel auf die Kandidaten verteilt.
    2. Hat ein Kandidat mehr als 50% der abgegebenen Stimmzettel auf sich vereinigt, so ist er gewählt. Soll nur ein Amt/Mandat vergeben werden, ist der Wahlgang beendet.
    3. Der Kandidat mit der geringsten Anzahl an Stimmen wird für die Zählung gestrichen. Besteht unter mehreren Kandidaten mit der geringsten Anzahl an Stimmen Stimmengleichstand, so werden alle diese Kandidaten gestrichen.
    4. Wurde noch kein Gewinner ermittelt, wird die Zählung nach Nr. 4.1.-4.4. ohne die zuvor gestrichenen Kandidaten wiederholt.
    5. Sind im gleichen Wahlgang weitere Kandidaten in Ämter gleicher Bezeichnung oder in eine Rangliste zu wählen und gibt es weitere gewählte Kandidaten, so wird die Zählung nach Nr. 4.1.-4.5. erneut durchgeführt, wobei die bereits gewählten Kandidaten als gestrichen gelten.

Wahl durch Zustimmung (Akzeptanzwahl)

  1. Bei Wahl durch Zustimmung hat jeder Stimmberechtigte so viele Stimmen, wie Kandidaten zur Auswahl stehen, darf für einen Kandidaten jedoch nicht mehr als eine Stimme abgeben. Mit einem leeren abgegebenen Stimmzettel werden bei geheimer Wahl alle Kandidaten abgelehnt. Bei offener Wahl werden für jeden Kandidaten die Ja- und die Nein-Stimmen abgefragt. Gewählt ist der Kandidat, welcher die meisten Stimmen, bei offener Abstimmung die meisten Ja-Stimmen erhält, sofern er eine absolute Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden erhält.
  2. Haben zwei oder mehrere Kandidaten für ein zu besetzendes Amt exakt die gleiche (höchste) Stimmenanzahl, wird unter diesen Kandidaten ein weiterer Wahlgang durchgeführt. Steht auch danach kein Sieger fest, wird per Los entschieden.
  3. Die Regelungen aus Abs. 1-2 gelten analog für die Wahl mehrerer Ämter gleicher Bezeichnung.

Begründung

Die Auswahl eines Wahlverfahrens ist immer ein Kompromiss aus "gerechter Wahl" -- d.h. korrekte Abbildung des Mehrheitswillens -- und "Auszählbarkeit im Rahmen eines LPT".

Unser letzter LPT hat die Schwächen einer Akzeptanzwahl deutlich gemacht.
Ein neues Wahlverfahren

  • sollte einige Schwächen von Approval Voting vermeiden
  • dem Wähler vermittelbar/erklärbar sein (Viel Spass beim Versuch auf dem LPT den Leuten Condorcet oder die Schulze-Methode zu erklären)
  • einfach (manuell) auszuzählen sein (auch deshalb Instant Runoff anstatt Condorcet)
  • nicht mehr Wahlgänge als unbedingt notwendig erfordern

Eine (längliche, aber lesenswerte) Erklärung zum IRV: http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/f/f6/IRV_Saarland_JanNiklasFingerle.pdf

Handout zum IRV (kürzest möglich Beschreibung des Verfahrens): http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/2/26/IRV_Saarland_Roquas.pdf


Für die, die noch mehr zum Thema Wahlverfahren lesen möchten:

Diskussion
Diskussionsseite

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