SH:LPT2012.3/Anträge/W0302 Es sollten verbindliche Obergrenzen bezüglich der Klassenstärke an den Schulen eingeführt werden
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Grundsatzprogramms an den Landesparteitag 2012.3.
Es wird beantragt im Wahlprogramm geeigneter Stelle einzufügen: Eine Klassenstärke von 23 Schülerinnen und Schülern pro Klasse sollte an allen Schulen nicht mehr überschritten werden dürfen. Bei Integrationsklassen sollte die Obergrenze bei 17 Schülerinnen und Schülern liegen. Diese Zahlen sollten verbindlich sein.
Durch das Integrieren der Förderschüler und die Einführung der Gemeinschaftsschulen stoßen die Lehrer an ihre Grenzen und können sich immer weniger um den einzelnen Schüler kümmern. Da das Leistungsvermögen der Schülerschaft immer weiter auseinanderklafft, wird es trotz aller Differenzierungsmaßnahmen immer schwieriger, in großen Klassen von bis zu 33 Schülerinnen und Schülern allen gerecht zu werden und sie ihren Fähigkeiten entsprechend zu fördern.
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