SH:LPT2012.3/Anträge/S110 Satzungsänderungen mit Alternativvorschlägen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2012.3.

Antrag Nummer S110 an den LPT 2012.3.
Beantragt von
Gollog126 821
Titel 
Satzungsänderungen mit Alternativvorschlägen
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A § 11 Abs. 1

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, den Absatz 1 des Paragraphen 11 - Satzungs- und Programmänderung - der Satzung wie folgt zu ändern.

Aktuelle Fassung:

(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

Neue Fassung:

(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Sollten zu einer Satzungsänderung zwei oder mehr Alternativvorschläge zur Abstimmung stehen, ist zunächst mit Zweidrittelmehrheit darüber abzustimmen, ob der entsprechende Paragraph oder Absatz überhaupt geändert werden soll. Wenn ja, wird über die Alternativvorschläge durch Akzeptanzwahl ("Wahl durch Zustimmung") abgestimmt. Erreicht der Alternativvorschlag mit den meisten Stimmen die einfache Mehrheit, so wird er in die Satzung aufgenommen. Erreicht kein Vorschlag die einfache Mehrheit, so wird eine Stichwahl zwischen den beiden Alternativvorschlägen mit den höchsten Stimmenanzahlen durchgeführt. Der Vorschlag, der in der Stichwahl die höhere Stimmenanzahl erreicht, wird in die Satzung aufgenommen. Sollte im Wahlverfahren eine Stimmengleichheit auftreten, wird eine Stichwahl zwischen den stimmgleichen Alternativvorschlägen durchgeführt. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

Begründung

Gibt es zur Änderung eines Paragraphen bzw. eines Absatzes der Satzung mehrere Alternativvorschläge (wenn mehrere Änderungsanträge gestellt werden, oder wenn ein Änderungsantrag mit mehrere Alternativvorschlägen gestellt wird, oder wenn beides zutrifft) vorliegen, dann ist es unpraktikabel, über jeden einzelnen Antrag mit Zweidrittelmehrheit befinden zu wollen. Daher soll zunächst mit der qualifizierten Mehrheit darüber befunden werden, ob der Landesparteitag überhaupt eine Änderung wünscht, und dann mit einfacher Mehrheit, welcher Vorschlag konkret in die Satzung aufgenommen wird.

Die Geschäftsordung des Landesparteitags regelt diese Situation nicht und scheint auch nicht für eine Regelung zu Satzungsfragen geeignet zu sein.

Diskussion
Diskussionsseite

Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.