SH:LPT2012.1/Anträge/A004 neueGO - Akkreditierung

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2012.1.

Antrag Nummer A004 an den LPT 2012.1.
Beantragt von
datenritter
Titel 
Überarbeitete Geschäftsordnung - Akkreditierung, Beschlussfähigkeit, Gäste
Empfehlung der Antragskommission
formal ok
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Akkreditierung, Beschlussfähigkeit, Gäste

Antragstext

Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

Aktuelle Fassung:

Akkreditierung

  1. Akkreditierungspiraten sind jene Piraten, die vom Landesvorstand als solche beauftragt wurden - oder der Landesvorstand selbst.
  2. Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte mit einer LPT-Datenschutznummer. Die Mitgliedskarte alleine reicht nicht aus um sich als SH Pirat auszuweisen (belegen), es muss im Zweifel der Personalausweis oder Pass vorgelegt werden.
  3. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden.
  4. Die Anzahl anwesender Piraten mit Stimmrecht ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters oder durch GO-Beschluß durch die Akkreditierungspiraten mitzuteilen. Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit. Nur Piraten, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. {GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter}
  5. Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei den Akkreditierungspiraten ab und verliert somit sein Stimmrecht.
  6. Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen.
  7. Die Akkreditierungspiraten müssen eine Datenschutzerklärung unterzeichnen.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Zu Beginn der Versammlung wird anhand der Anzahl der akkreditierten Mitglieder und der zum Versammlungstag stimmberechtigten Mitglieder die Beschlussfähigkeit der Versammlung festgestellt.

Zulassung von Gästen

Die Zulassung von Gästen wird durch die Satzung geregelt.

Neue Fassung:

Akkreditierung

1. Akkreditierungspiraten sind jene Piraten, die vom Landesvorstand als solche beauftragt wurden - oder die Mitglieder des Landesvorstands selbst.

2. Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte mit einer Akkreditierungsnummer. Die Mitgliedskarte alleine reicht nicht aus, um die Mitgliedschaft im Landesverband zu belegen. Im Zweifel müssen ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

3. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht, akkreditiert zu werden.

4. Die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Piraten ist auf Anfrage des Wahlleiters oder des Versammlungsleiters oder durch GO-Beschluss durch die Akkreditierungspiraten mitzuteilen. Sie gilt als Grundlage für eine Zweidrittelmehrheit. Nur Personen, bei denen ein Stimmrecht festgestellt wurde, werden als Piraten im Sinne dieser Geschäftsordnung bezeichnet, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich ein anderes bestimmt. (GO-Antrag auf Nennung der Anzahl anwesender Stimmberechtigter)

5. Verlässt ein Pirat die Versammlung vorzeitig und endgültig, so hat er seine Stimmkarte bei den Akkreditierungspiraten abzugeben. Er verliert somit sein Stimmrecht.

6. Ein Mitglied der Partei, welches die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen.

7. Vom Vorstand beauftragte Akkreditierungspiraten müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Datenschutzerklärung unterzeichnet haben.

8. Die Anwesenheitsliste wird unmittelbar nach Ende des Parteitags vernichtet.


Feststellung der Beschlussfähigkeit

  • Zu Beginn der Versammlung wird anhand der Anzahl der akkreditierten Mitglieder und der zum Versammlungstag stimmberechtigten Mitglieder die Beschlussfähigkeit der Versammlung festgestellt.


Zulassung von Gästen

  • Die Zulassung von Gästen wird durch die Satzung geregelt. Die Versammlung kann für die Dauer der Veranstaltung mit einfacher Mehrheit eine abweichende Regelung treffen.

Begründung

  • Klarere und eindeutige Formulierungen, Datenschutznummer durch Akkreditierungsnummer ersetzt.
  • Der Vorstand musste laut alter GO eine Datenschutz-Erklärung unterzeichnen (was Quatsch ist).
  • Seltsame Verwendung der Begriffe "Pirat" und "stimmberechtigter Pirat" geändert.
  • Stimmkarte muss nicht mehr abgegeben werden, wenn man zum Rauchen vor die Tür geht.
  • Akkreditierungspiraten müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Datenschutzerklärung unterzeichnet haben.
  • Die Anwesenheitsliste wird unmittelbar nach Ende des Parteitags vernichtet.
  • Der LPT darf die Zulassung von Gästen regeln (Eine Regelung nur durch die Satzung wie in der alten Version ist IMO unzulässig.)

Die Änderungen können auch im folgenden, für diesen Antrag nicht maßgeblichen, Wiki-Diff nebeneinander betrachtet werden: http://wiki.piratenpartei.de/wiki//index.php?title=Benutzer%3ADatenritter%2FGO-Entwurf&action=historysubmit&diff=1255040&oldid=1255035

Der vollständige neue GO-Entwurf befindet sich hier: Benutzer:Datenritter/GO-Entwurf. Es gibt einen Bündelantrag, der die hier beantragten Änderungen enthält.

Diskussion
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