SH:LPT2011.4/Entwurf Wahlprogramm/04

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Demokratie und Bürgerrechte stärken

Es ist Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu stärken. Wir Piraten streben eine gleichberechtigte Teilhabe jedes einzelnen Mitbürgers an demokratischen Prozessen an.

In der Gesellschaft des digitalen Zeitalters ist es ein Leichtes, große Mengen an Informationen zu durchsuchen und jedem zugänglich zu machen. Der Austausch von Informationen wird zunehmend einfacher und schneller. Das alles ermöglicht ganz neue und vorher undenkbare Lösungsansätze für die Verteilung von Macht im Land. Vor allem dezentrale Verwaltungen und die unmittelbare Beteiligung an der Politik werden auf diese Weise realisierbar.

Mehr Bürgerbeteiligung – weniger Hürden bei Volksbegehren

Die Piratenpartei steht für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Daher setzen wir uns auch ganz konkret für eine Förderung von Volksabstimmungen und eine Vereinfachung von Volksbegehren und Volksentscheiden ein.

Für ein Volksbegehren in Schleswig-Holstein müssen bisher über einhunderttausend Unterschriften (5 Prozent der Wahlberechtigten) gesammelt werden. Zum Unterschreiben müssen sich die Bürger in amtlichen Eintragungsräumen einfinden.

Die Piraten fordern, dass neben dem Auslegen in Amtsräumen auch ein freies Sammeln gestattet sein sollte. Die Piratenpartei schließt sich den Forderungen des Vereins »Mehr Demokratie e.V.« an: Abschaffung des Zustimmungsquorums von 25 Prozent der Stimmberechtigten beim Volksentscheid.

In Schleswig-Holstein gab es in den letzten 20 Jahren nur einen einzigen erfolgreichen Volksentscheid (1998: Ablehnung der Einführung der umstrittenen Rechtschreibreform) – und über den hat der Landtag sich durch einfachen Beschluss hinweggesetzt.

Die Piratenpartei schließt sich dem Vorschlag des Vereins »Mehr Demokratie e.V.« zur Ergänzung der Landesverfassung an: »Ein Volksentscheid kann nur durch einen Volksentscheid abgeändert werden. Dieser erneute Volksentscheid kann durch eine Volksinitiative oder einen Beschluss des Landtages angestoßen werden.«

Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild

Jedermann hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Der Petitionsausschuss des Landtags vermittelt jedes Jahr bei ca. 100 Petitionen. Diese werden von Betroffenen vorwiegend gegen Behörden- und Gerichtsentscheidungen eingereicht.

Zusätzlich möchten die Piraten den Bürgern Wege ermöglichen, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Dazu gehören auch öffentliche Petitionen, die über ein ePetitions-Portal (nach Vorbild des Bundestages) zum gesellschaftlichen Diskurs einladen. Mitzeichnerunterschriften sollen auch online gesammelt werden können. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Landtag erhalten.

Parlament stärken

Der Landtag hat die Aufgabe, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Dabei darf er in keiner Weise behindert werden. Die Piraten setzen sich dafür ein, dass alle Anfragen und Anträge von Parlamentariern zügig, vollständig und umfassend von der Regierung beantwortet und entsprechend angeforderte Unterlagen und Akten lückenlos und ungeschwärzt vorgelegt werden.

Trennung von Regierungsamt und Mandat

Die Piratenpartei setzt sich für eine deutliche Trennung von Regierungsamt und Landtagsmandat ein, von Exekutive und Legislative. Wir fordern, dass Landtagsabgeordnete, die ein Regierungsamt übernehmen, ihr Landtagsmandat für ihre Amtszeit ruhen lassen müssen.

Kostenloser Kirchenaustritt

Jeder Mensch sollte unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft selbst bestimmen können.

In Schleswig-Holstein werden bis zu 20 Euro für einen Kirchenaustritt verlangt. Wir möchten, dass Austritt und Wechsel zwischen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften kostenlos ist.

Stärkung der dänischen Minderheit

Die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein ist Teil unserer Geschichte, unserer Kultur und damit unserer Gesellschaft. Die Piraten setzen sich nachdrücklich für ihre Förderung auf allen Gebieten ein.

Senkung des Wahlalters

Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit 16 beginnen viele Heranwachsende eine Berufsausbildung. Ihre Lebensumstände werden stark durch Entscheidungen in Kommunen und Land beeinflusst.

Junge Politik ist nachhaltige Politik. Noch bestimmt der demografische Wandel die Politik. Deshalb müssen die Belange der kommenden Generationen gestärkt werden. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlalter von 14 Jahren und das Wahlrecht auf Landesebene ab 16 Jahren ein. Die Herabsetzung des Wahlalters wird die Nachteile der fünfjährigen Wahlperiode vollständig ausgleichen: die Mehrheit der Erstwähler wird dadurch über 18 Jahre alt sein, statt wie bisher über 20 Jahre.

Mit der Senkung des Wahlalters (nach Bremer Vorbild) sollen in den Schulen demokratische Wissensgrundlagen rechtzeitig vermittelt werden.

Kommunales Wahlrecht für Ausländer

Wir setzen uns für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger ein, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Schleswig-Holstein soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes einsetzen.