SH:LPT2011.4/Entwurf Wahlprogramm/03

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Mehr Transparenz

»Wissen ist Macht« wird bislang eher als Legitimation dafür verwendet, Wissen für sich zu behalten, abzuschotten und zu monopolisieren. Eine erfolgreiche Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss den Satz erweitern zu »Wissen ist Macht – wenn es allen gehört«. Denn eingesperrtes Wissen ist gesellschaftlich totes Wissen und nutzt zunächst nur dem, der daraus »Kapital« schlägt.

Umweltschutzorganisationen, Bürgerrechtsgruppen, Verbraucherschützer und viele andere Organisationen und Initiativen, die die Interessen der Bürger vertreten, warten z.B. darauf, dass die öffentliche Verwaltung ihre Informationsschätze teilt und nicht versteckt. Die Piratenpartei versteht sich als Vertreterin dieser Gruppen.

Damit der Bürger seiner Kontrollpflicht dem Staat gegenüber nachkommen kann, muss dieser offen und transparent aufgestellt sein. Die Demokratie wird gestärkt, wenn mehr Mitwirkungsmöglichkeiten und Einblicke in die Abläufe von Politik und Verwaltung gewährt werden. Durch Einsicht in die Staatsgeschäfte können Korruption, Bürokratie und Lobbyismus erkannt werden. Inkompetenz und Versäumnisse werden schneller aufgedeckt.

Transparente Gesetzgebung

Um die Entstehung von Gesetzen nachvollziehen zu können, sollen schon die Referentenentwürfe von Gesetzen sowie die Anhörungen dazu öffentlich gemacht werden. Die Piratenpartei möchte, dass sichtbar wird, welche Interessen bei der Entstehung eines Gesetzes eine Rolle spielen.

Transparenter Haushalt

Die Transparenz im Haushalt des Landes und bei der Verwendung von sonstigen Landesmitteln muss dringend verbessert werden. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind nicht im erforderlichen Maße gewährleistet. Die Haushalte der überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Stiftungen sollten unter verstärkter parlamentarischer Kontrolle stehen. Für die Haushaltspläne der Kommunen will die Piratenpartei die Pflicht zur Veröffentlichung der Entwürfe und der verabschiedeten Haushaltssatzung einschließlich des Stellenplans in der Gemeindeordnung verankern.

Transparenz bei Besetzung von Ämtern

Die Piratenpartei fordert eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel die Beigeordneten in Städten oder Verwaltungsräte. Diese sollen sich vorab nach dem Muster der Vorstellung von EU-Kommissaren im Europäischen Parlament in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass diese Positionen nur nach Parteiproporz besetzt werden.

Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten

Die Höhe und Herkunft aller Einnahmen aus Nebentätigkeiten, die direkt oder indirekt die Tätigkeit eines Abgeordneten beeinflussen könnten, müssen einzeln und in vollem Umfang veröffentlicht werden. Dazu ist ein Modell erforderlich, das über die Regelungen auf Bundesebene hinausgeht. Das dreistufige System reicht nicht aus, da die höchste Stufe von 7.000 Euro nichts darüber aussagt, wie hoch die Nebeneinkünfte tatsächlich ausfallen.

Um mögliche Interessenkonflikte erkennen zu können, sollen alle Funktionen in Verbänden, Vereinen, Kammern, Aufsichts- und Beiräten, Vorständen usw. benannt und Einnahmen aus diesen Tätigkeiten offengelegt werden.

Karenzzeit für Amtsträger

Die Verpflichtung eines Amtsträgers gegenüber dem Gemeinwohl darf nicht durch Zuwendungen aus der Wirtschaft untergraben werden.

Ergänzend zu den existierenden Vorschriften zu Nebentätigkeiten möchte die Piratenpartei nach Ende der Amtszeit eine Karenzzeit von mindestens drei Jahren einführen. In diesem Zeitraum müssen ehemalige Amtsträger eine Erwerbstätigkeit genehmigen lassen, die den ehemaligen Zuständigkeitsbereich betrifft. Ein unabhängiger Ethikrat prüft diese Erwerbstätigkeit und spricht eine öffentliche Empfehlung aus. Falls dem ehemaligen Amtsträger eine Tätigkeit untersagt wird, wird die Zahlung des Übergangsgeldes auf seinen Antrag hin verlängert.

Die Regelung soll für Mitglieder der Landesregierung, politische Beamte einschließlich Staatssekretäre und kommunale Wahlbeamte gelten.

Systematische Überprüfung von Ermächtigungsnormen

Weiterhin muss überprüft werden, ob die durch die Rechtsnormen erteilten Ermächtigungen heute noch notwendig und sinnvoll sind. Durch neue Technologien, wie beispielsweise den »attribute based credentials« ist es heute für den Betroffenen möglich zu beweisen, dass er oder sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt, und dabei keine personenbezogenen Daten offen zu legen.

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein wird nach dem Einzug in den Landtag alle Rechtsnormen des Landes Schleswig-Holstein systematisch überprüfen und Gesetzesvorlagen einbringen, um die oben genannten Probleme beheben. Uns ist bewusst, dass dies ein sehr umfangreiches Vorhaben ist. Wir gehen daher nicht davon aus, dass wir dieses innerhalb einer Legislaturperiode abschließen können.

Ein Beispiel, das heute schon funktioniert, ist die Altersverifikation in dem neuen Personalausweis, bei dem der Betroffene nur beweist, dass er oder sie ein bestimmtes Alter überschritten hat. So etwas lässt sich auch mit beliebigen anderen Eigenschaften umsetzen. Zum Beispiel: »Betroffener hat eine gültige Fahrerlaubnis«, »Betroffener ist im bestimmten Rahmen kreditwürdig«, »Betroffener ist Student«, »Betroffener ist Einwohner von Stadt XY«, »Betroffener hat eine gültige Fahrkarte/Eintrittskarte/Mitgliedskarte«, und so weiter. Die Technologie für diese anonymen Beweise liefern beispielsweise Microsoft U-Prove oder der Identity Mixer von IBM.

Einen Überblick über die bestehenden Gesetze liefert die Chronik des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz »Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften für Schleswig-Holstein rund um den Datenschutz Chronologische Übersicht ab 1978«, die online abrufbar ist.

Beibehaltung von Widerspruchsverfahren

Das Widerspruchsverfahren gegen Behördenentscheidungen und -bescheide als Vorstufe zur Klage vor dem Verwaltungsgericht muss in allen Gesetzen und Verordnungen beibehalten bzw. wieder eingeführt werden, um das Justizsystem vor unnötiger Überlastung zu bewahren und ein flexibles und bürgernahes Handeln der

Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten

Durch rechtswidrige Verwaltungsakte entstehen für die Betroffenen immer wieder Nachteile. Die Piratenpartei will eine pauschale Mindestentschädigung bei solchen Maßnahmen einführen. So können Betroffene unbürokratisch entschädigt werden. Außerdem ist dies ein Anreiz für Behörden und Gesetzgeber, Verwaltungsvorgänge so zu verbessern, dass weniger Fehler passieren.

Weisungen öffentlich begründen

Es kommt immer wieder vor, dass Minister und Staatssekretäre in ihrer Eigenschaft als oberste Fachaufsichtsbehörde nachgeordnete Landes- oder Kreisbehörden Weisungen erteilen, die fachlich unzureichend, kaum oder gar nicht begründet werden. Die Piraten fordern, dass Weisungen übergeordneter Behörden grundsätzlich fachlich begründet und veröffentlicht werden müssen, damit in der Öffentlichkeit klar und deutlich wird, wer die handelnden und damit verantwortlichen Personen sind. Das Verwaltungsrecht ist entsprechend zu überarbeiten.