SH:LPT2011.1/Programmatische Anträge/03.02.05-Barrierefreies Lerne
Antrag
In Schleswig-Holstein ist für Kinder mit besonderem Förderbedarf das Risiko einer Sonderschuleinstufung und der daraus folgenden Ausgrenzung aus dem Regelschulbetrieb im internationalen Vergleich besonders hoch. Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung wirkt sich, wie internationale Studien beweisen, auf den Lernerfolg beider Gruppen positiv aus. Deshalb wollen wir das hierzulande betriebene Modell der Sonderschule soweit möglich verlassen und eine Schule für alle ermöglichen. Dies erfordert unter anderem bauliche Maßnahmen zum barrierefreien Zugang an Schulen.
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die GEGEN diesen Antrag stimmen
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Diskussion
In der Landesbauordnung Schleswig-Holstein in der Fassung vom 20.7.2007 heißt es in § 59 Abs. 1: "Bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen, zu denen ein allgemeiner Besucherverkehr führt, sind so herzustellen und instand zu halten, dass sie von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt oder aufgesucht werden können." Vorschlag: Streichung des letzten Satzes. HKLS