SH:AG Tierschutz

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AG Tierschutz

AG Tierschutz

Beschreibung und Ziele der AG Tierschutz

[[AG Beschreibung::Die AG Tierschutz ist eine Anlaufstelle und ein Kommunikationsforum für tierschutzinteressierte Bürger*innen und Pirat*innen aus Schleswig-Holstein und Vernetzungspunkt innerhalb der Piratenpartei auf Landesebene mit den tierschutzbezogenen Arbeitskreisen anderer Landesverbände. Das Ziel des Arbeitskreises ist es, den Tierschutz ins Grundsatzprogramm des Landesverbandes Schleswig-Holstein zu integrieren.

Dabei wollen wir unter anderem Positionen zu folgenden Themen erarbeiten:

  • Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen
  • Hundeverordnung
  • Verbandsklagerecht
  • Tierschutz und Sachkundenachweis bei der Haltung von Reptilien / Exoten
  • Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben
  • ...

Neue Mitglieder und Interessierte sind herzlich willkommen!]]

Newsbox

Erneuter Runder Tisch im Kieler Landtag zum Thema „Katzenplage“

Angesichts einer in Schleswig-Holstein nach wie vor hohen Population herrenloser Katzen fand am 21.10.2013 im Kieler Landtag erneut ein Runder Tisch zu dem Thema statt. Anwesend waren zahlreiche Vertreter von Tierschutzvereinen sowie die AG Tierschutz und interessierte Piraten.

Protokoll des Runden Tisches

Angelika Beer eröffnet den Runden Tisch. Im ersten Teil sollen die Teilnehmer über die aktuelle Situation berichten, um dann im zweiten Teil konkrete Forderungen an die Politik zu richten. Öffentlichkeitsarbeit ist aus Sicht aller Verbände ein nicht wegzudenkender Bestandteil einer wirksamen Strategie zur Eindämmung der Katzenpopulation. Dabei berichten einige Teilnehmer, dass der Effekt durch aktive Straßenarbeit sehr positiv ist. Vielen Passanten sei die Problematik der Katzenpopulation gar nicht bewusst, was sich bereits durch kurze Gespräche beeinflussen lasse. Der angekündigte Flyer der Landesregierung zu der Problematik wird von den Anwesenden unisono bereits wegen der geringen Höhe der Auflage, aber auch wegen der geringen Reichweite als unzureichend angesehen. Einige Teilnehmer betreiben eigene Unterstützungsprogramme für Kastrationen, die sie ausschließlich über Spenden oder Erbschaften finanzieren. Daher seien die Mittel deutlich zu gering, um Kastrationen in dem erforderlichen Umfang zu fördern. Darüber hinaus werden auch menschenferne Katzen kastriert. Auch hier fehlen hinreichend Mittel, wobei in einigen Gebieten auch Co-Finanzierungen durch Behörden existieren. Diese seien in Anbetracht der Mengen an menschenfernen Katzen und finanziell schwachen Katzenhaltern jedoch ebenfalls nicht ausreichend. Ein Teilnehmer berichtete von geringfügigen Rückgängen in der menschenfernen Population, wenn Kastrationen nicht nur singulär, sondern dauerhaft erfolgen. Andere Teilnehmer konnten einen solchen Rückgang nicht feststellen. In den vorhandenen Populationen befinden finden sich auch immer häufiger ehemals menschlich-sozialisierte Katzen, die entlaufen oder ausgesetzt wurden. Eine Kastrationspflicht für Halter würde bei diesen jedenfalls die Vermehrung verhindern. Alle Teilnehmer sprachen sich für die Einführung einer Kastrationspflicht aus. Die geplante Subdelegationsverordnung der Landesregierung zu § 13b Tierschutzgesetz wird nicht abgelehnt, aber kritisch gesehen, weil dies auch zu einer bloßen Verantwortungsverschiebung ohne eine Kastrationspflicht führen könne. Darüber hinaus bliebe auch weiterhin die Möglichkeit der Kastrationsverordnung nach § 175 LVwG bestehen. Großverfahren, in denen mit mobilen Praxen viele Katzen in kurzer Zeit kastriert werden konnten, wurden durch Intervention der Landestierärztekammer in der Vergangenheit aufgrund eines formalen Verstoßes gegen die Gebührenordnung für Tierärzte verhindert. Hierbei war die Unterschreitung der Mindestgebühr Stein des Anstoßes. Die Teilnehmer sehen hier die Möglichkeit, dass die Landestierärztekammer für gezielte Aktionen Ausnahmen zulassen könne. Andernfalls sei eine Anpassung der Gebührenordnung dringend erforderlich. Gerade bei der Kastration menschenferner Katzen, aber auch bei der Förderung der Kastration der Katzen von finanziell schwachen Personen sind aus Sicht aller Teilnehmer öffentliche Zuschüsse zwingend erforderlich, um eine nachhaltige Kontrolle über die Katzenpopulation zu erhalten. Hierbei wurden die Modelle aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen angesprochen, die bereits eine Förderung aus Landesmitteln vorsehen. Ein Verweis auf die jeweiligen lokalen Ordnungsbehörden vor Ort sehen die Teilnehmer als nicht zielführend, weil es sich um ein Problem in gesamt Schleswig-Holstein handelt. Auch würde eine Förderung von Kastrationen langfristig die Tierheime entlasten, weil die Zahl der Fundkatzen zurückgehe. Dies zeige sich bereits jetzt in Nordfriesland. Die Anwesenden haben sich für ein weiteres, drittes Treffen im Januar 2014 (3 oder 4 KW) ausgesprochen.

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Wir sind dabei, einen Grundsatzantrag zum Thema Tierschutz im Allgemeinen zu erarbeiten und werden ihn voraussichtlich beim nächsten LPT vorstellen.

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