SH:/Anträge/Tonaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an {{{VersammlungLang}}} .

Antrag Nummer   an {{{VersammlungLang}}} .
Beantragt von
Nukleus
Titel 
Tonaufzeichnungen in öffentlichen Sitzungen
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Audiomitschnitte von Fachausschüssen und Sitzungen von Ortsbeiräten sollen generell von jedem Bürger erstellt und veröffentlicht werden dürfen. Dabei ist es unerheblich, ob man Medienvertreter ist oder nicht. Die Mitschnitte sollen dem Beirat zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. Veröffentlichungen sollen es Hör- und Mobilitätsbehinderten Menschen ermöglichen gleichermaßen an politischen Prozessen teilzuhaben.



Begründung

Audioaufzeichnungen von Ortsbeirats Sitzungen

Die derzeit geltenden Regeln für Audioaufzeichnungen sind an folgender Stelle nachzulesen.

Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Kiel i.V.m. § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse der Landeshauptstadt Kiel, wo es heißt: "Die Aufzeichnung der Sitzung oder Teilen davon ist den Vertreterinnen und Vertretern der Medien in Ausübung ihrer Arbeit gestattet, soweit kein Ratsmitglied widerspricht."

Der Wunsch nach mehr Transparenz und Offenheit steht hier im Wiederspruch zur gelebten Praxis. Ein Ortsbeirat (Kiel-Mitte) hat sich eindeutig dafür ausgesprochen, keine Audioaufzeichnung in seiner Wahlperiode zuzulassen. Dies gibt Anlass, die bisherigen Regeln zu überprüfen und anuzupassen.

Grundsätzlich gilt laut Gemeindeordnung SH, "Alle Sitzungen sind öffentlich". Öffentlich ist hier schon die Saalöffentlichkeit. Menschen mit Behinderung werden hier überhaupt nicht berücksichtigt, Insbesondere Hör- und mobilitätsbehinderte Menschen bleiben unberücksichtigt.Vielfältige Möglichkeiten der modernen Kommunikation werden nicht genutzt (Podcast, Livestream). Diskussionsstränge werden vom Schriftprotokoll nicht erfasst. Die erzieherische Wirkung von Audioaufzeichnung ist nicht zu unterschätzen. Ängste vor Verfälschung im Netz können durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.


Diskussion
Diskussionsseite


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