Rosenheim/Kreisvorstand/GO

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Geschäftsordnung des Vorstandes des Kreisverbands Rosenheim Stadt und Land der Piratenpartei Deutschland

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverband Rosenheim Stadt und Land (im Folgenden KV) nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren.
  3. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, angemessenen Tätigkeitsbericht an.

§2 Kompetenzen und Aufgaben der Vorstandsmitglieder

  1. Bernhard Häusler, Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zu den übergeordneten Verbänden und den anderen Kreisverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Vorbereitung von Wahlen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Er vertritt den KV nach außen. Ihm obliegt die Kontrolle der Finanzen.
  2. Holger-Erhard Meier, Stellvertretender Vorsitzender: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben. Er wirkt bei der Bündnisarbeit des KV und der Entwicklung der politischen Inhalte mit. Ihm obliegt die Pflege der Beziehungen mit den Ortsverbänden und Stammtischen des KV. Er übernimmt die Aufgaben des Schatzmeisters, wenn dieser zurücktritt.
  3. Imke Arbinger, Schatzmeister: Der Schatzmeister ist für die Finanzangelegenheiten des KV zuständig, insbesondere für die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts sowie das Spendenwesen.
  4. Dr. Olaf Konstantin Krueger, Politischer Geschäftsführer: Dem politischen Geschäftsführer obliegt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die weiterführende Verbands- und Bündnisarbeit.
  5. Richard Stinauer, Generalsekretär: Er übernimmt die beratende und unterstützende Funktion des Vorstandes. Des Weiteren pflegt er die Kommunikation mit den Mitgliedern, das Dokumentationswesen, die Mitgliedsdaten, die Rosenheimer Mailingliste, die Website www.piratenpartei-rosenheim.org sowie den Twitter-Account @RO_Piraten.

§3 Beschlussfassung

  1. Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.
  2. Für jeden Beschluss müssen ein oder mehrere für die Beschlussausführung Zuständige angegeben werden.
  3. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend ist. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstands mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
  4. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit (also drei Ja-Stimmen) der Vorstandsmitglieder. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn die absolute Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren dauern höchstens 72 Stunden.
  5. Der Schatzmeister kann Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich 100,00 € selbstständig vornehmen. Bis zu einem Wert bis einschließlich 200,00 € benötigt er die vorherige Zustimmung des Kreisvorsitzenden oder, wenn dieser verhindert ist, seines Stellvertreters.
  6. Für Rechtsgeschäfte, die einen Wert von 200,00 € übersteigen, ist ein Beschluss des Kreisvorstandes erforderlich. Davon ausgenommen sind Budgets. Budgets müssen vom Vorstand beschlossen werden. Über die beschlossenen Budgets können die zuständigen Vorstandsmitglieder selbstständig verfügen.
  7. Beschlüsse des Vorstands sind vom Stellvertretenden Schatzmeister / Generalsekretär aktenkundig zu machen. Auf Wunsch wird jedem Mitglied des Kreisverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands gewährt.
  8. Anträge an den Vorstand können schriftlich gestellt werden von:

- jedem Bürger oder Bewohner der kreisfreien Stadt Rosenheim und des Landkreises Rosenheim
- jedem Mitglied des KV,
- dem Vorstand und den Vorstandsmitgliedern des Bundesverbands der Piratenpartei Deutschland,
- dem Vorstand und den Vorstandsmitgliedern des Landesverbands Bayern der Piratenpartei Deutschland,
- dem Vorstand und den Vorstandsmitgliedern des Bezirksverbandes Oberbayern der Piratenpartei Deutschland,
- den Vorständen der Jungen Piraten Deutschland sowie der Jungen Piraten Bayern,
- den Organen der Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern.  

§4 Vorstandssitzungen

  1. Regelmäßige Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der Piraten des Landesverbandes verlangt, so ist eine Sitzung nach §9a Abs. 4 Satz 2 der Satzung des KV unverzüglich einzuberufen.
  2. Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von sieben Tagen per E-Mail auf der Mailingliste des Vorstands und der allgemeinen Mailingliste des KV einberufen. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Eine Vorstandssitzung gilt auch als einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden vereinbart und protokolliert wurde.
  3. Regelmäßige Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor durch Stimmrechtsübertragung an ein anderes Vorstandsmitglied bekundet hat.
  4. Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden; dazu ist ein mit einfacher Mehrheit zu fassender Beschluss der anwesenden Vorstandsmitglieder erforderlich.
  5. Termin, Art und ggf. Ort der jeweils nächsten Vorstandssitzung soll während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen. Liegen unbehandelte Anträge vor, so muss die nächste Sitzung binnen 14 Tagen einberufen werden.
  6. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll soll im Regelfall innerhalb einer Woche im Wiki veröffentlicht werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.
  7. Durch Beschluss des Vorstandes kann eine persönliche Präsenz-Vorstandssitzung einberufen werden. Sie entspricht § 6b Abs. 5 der Satzung des KV. Zu dieser wird mit einer Frist von zwei Wochen per E-Mail auf der Mailingliste des Vorstandes sowie auf der allgemeinen Mailingliste des KV eingeladen.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem Schatzmeister und dem Generalsekretär obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist nur zulässig, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind und dem Landesverband eine entsprechende Datenschutzerklärung vorliegt.

Beschlossen während der konstituierenden Sitzung des Vorstands des KV.

Rosenheim, 05. Dezember 2018