RP:Kreisverband Rhein-Pfalz/Aktivitäten/Kreisfinanzbericht
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Inhaltsverzeichnis
Worum geht es?
In mehrjährigem Abstand erstellt der Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz für die Landkreise einen Prüfbericht, in dem er die Haushaltsführung untersucht und kritisiert, sowie Verbesserungsvorschläge macht. Ein solcher Bericht wurde wieder mal in 2011 für den Rhein-Pfalz-Kreis erstellt. Die Verwaltung legte diesen Bericht für acht Werktage zur Einsicht im Verwaltungsgebäude aus. Ich habe mir den Bericht dort angesehen, konnte das Zahlenwerk aber in der zur Verfügung stehenden Zeit und mit den dort vorhandenen Mitteln nicht nachvollziehen. Deshalb bat ich darum, mir eine Kopie des Berichts per E-Mail zuzusenden. Die Kreisverwaltung weigert sich aber, das zu tun.
Was Du tun kannst!
Jeder ist berechtigt, Informationen von der Kreisverwaltung anzufordern (Informationsfreiheitsgesetz). Also: Auch Du kannst den Bericht anfordern! Dafür haben wir ein Musterschreiben erstellt. Du kannst dieses Musteranschreiben herunterladen, deine Adresse eintragen und dann an uns schicken, damit wir die Anträge dann gesammelt in der Kreisverwaltung übergeben können.
Musterantrag
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden an:
Piratenpartei Rhein-Pfalz Postfach 21 10 25 67010 Ludwigshafen
Dann können wir die Anträge gesammelt einreichen.
"Antrag auf Prüfbericht des Landesrechnungshofes über die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rhein-Pfalz-Kreises 2011"
Das Musteranschreiben steht in verschiedenen Dateiformaten (für verschiedene Computerprogramme) zur Verfügung:
- .pdf-Datei PDF mit Formularfeldern zum Ausfüllen
- .odt-Datei (OpenDocument Writer) für OpenOffice.org / LibreOffice und andere
oder als reiner Text zum Markieren - Kopieren - Einfügen:
Max Mustermann Bahnhofstraße 100 67059 Ludwigshafen am Rhein Herrn Landrat Körner Kreisverwaltung Rhein-Pfalz Europaplatz 5 67063 Ludwigshafen Ludwigshafen, 05.01.12 Prüfbericht des Landesrechnungshofes über die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rhein-Pfalz-Kreises 2011 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich gem. § 5 des Landesgesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG -) vom 26. November 2008 Antrag auf vollständigen Zugang zu dem im Betreff genannten Bericht aus dem Jahr 2011 sowie die hierzu ergangene Stellungnahme der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises. Ich begehre die digitale Übersendung an Max@Mustermann.de, hilfsweise in Papierform an die o.g. Anschrift (§ 5 Abs. 2 S.3 LIFG). Ich erlaube mir höflich, auf die in § 5 Abs. 4 LIFG genannten Fristen zur Erledigung hinzuweisen. Im Falle einer Negativbescheidung erbitte ich vorsorglich eine schriftliche Begründung (§ 7 Abs. 1 LIFG). Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden an:
Piratenpartei Rhein-Pfalz Postfach 21 10 25 67010 Ludwigshafen
Dann können wir die Anträge gesammelt einreichen.
Verlauf bisher
Öffentliche Bekanntmachung
Quelle: Rheinpfalz
Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rhein-Pfalz-Kreises durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz.
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat aufgrund $ 57 der Landkreisordnung (LKO) in Verbindung mit § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) und § 111 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rhein-Pfalz-Kreises geprüft und das Ergebnis der Prüfung in seinem Bericht vom 20.04.2011 zusammengefasst. Der Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreises wurde gemäß § 26 Abs. 1 LKO in seiner Sitzung vom 19.09.2011 über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.
Der Bericht des Rechnunshofes sowie die Stellungnahmen der Kreisverwaltung liegen in der Zeit vom 28.09. 2011 bis einschl. 07.10.2011 bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis in Ludwigshafen am Rhein, Europaplatz 5, Zimmer 310, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Ludwigshafen, 21. September 2011
gez. Clemens Körner, Landrat
Die ersten drei Seiten des Berichtes
Die ersten drei Seiten des Berichtes konnte ich abschreiben, als ich mir sie in der Kreisverwaltung angesehen habe. Sie beinhalten die Übersicht. Meine Abschrift ist unverbindlich und kann Tippfehler enthalten.
Übersicht des Kreisfinanzberichts - Wesentliches Ergebnis
Haushaltswirtschaft
Die Verwaltungshaushalte derJahre 2005 bis 2008 konnten in Planung und Rechnung nicht ausgeglichen werden. Die Fehlbeträge lagen zwischen 5,8 Mio. € und 1,0 Mio. €. Der Vermögenshaushalt war in Planung und Rechnung ausgeglichen, mit Ausnahme der Rechnung 2008, die einen Überschuss auswies.
Nach der Umstellung des Rechnungswesens auf die kommunale Doppik waren Ergebnis- und Finanzhaushalte, mit Ausnahme des Ergebnishaushalts 2009, nicht ausgeglichen. Im Ergebnishaushalt fehlten unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen zuletzt 12,8 Mio. € zum Haushaltsausgleich.
Die Eröffnungsbilanz des Landkreises, die mit einer Bilanzsumme von 238,6 Mio. € festgestellt wurde, wies ein Eigenkapital von 39,1 Mio. € aus.
Die Grundlagen der Kreisumlage waren seit 2007 und der Hebesatz in allen Jahren bis 2009 unterdurchschnittlich. Damit blieb auch das Aufkommen der Kreisumlage hinter dem Landesdurchschnitt zurück, 2008 um 31 € je Einwohner.
Insgesamt lagen die allgemeinen Deckungsmittel des Landkreises (Kreisumlage, Zuweisungen und Steuer) im Vergleichszeitraum unter dem Durchschnitt, 2008 um 36 € je Einwohner.
Die investive Verschuldung des Landkreises nahm von 47,9 Mio. € Ende 2004 auf 53,1 Mio. € Ende 2009 zu. Die Pro-Kopf-Verschuldung übertraf den Landesdurchschnitt 2009 um 50 € je Einwohner. Hinzu kamen Liquiditätskredite, die sich Ende 2009 auf 4,4 Mio. € beliefen.
Der Haushaltsausgleich wird auch mittelfristig nicht erreicht. Nach der Planung fehlen in den Jahren 2012 bis 2014 unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen insgesamt 42,7 Mio. €. Deutlich ansteigen werden voraussichtlich sowohl die Verschuldung aus Investitionstätigkeit als auch die Schulden aus der Aufnahme von Liquiditätsdarlehen, insgesamt von 2010 bis 2014 um 63,6 Mio. €. Das in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Eigenkapital wäre dann 2014 aufgebraucht.
Auch wenn das Erreichen des Haushaltsausgleichs aus eigener Kraft nicht absehbar ist, muss der Landkreis alle Maßnahmen zur Konsolidierung konsequent ergreifen. Dazu sollten sämtliche sich bietenden Möglichkeiten zur Aufwandminderung und Etragssteigerung genutzt werden.
Feststellungen zum Verwaltungshandeln
Die Leitungsebene der Verwaltung ist mit fünf Geschäftsbereichen zu breit gegliedert (Nr. 4.1.1).
Die Zuwendungen an die Fraktionen waren zu hoch. Ihre Verwendung war nicht nachprüfbar nachgewiesen (Nr. 5.1).
Die Regelungen zur Arbeitszeit waren zum Teil nicht sachgerecht oder entsprachen nicht den rechtlichen Grundlagen (Nr. 5.2).
Die Personalausstattung mit Vollstreckungsbeamten war zu hoch. Es fiel vermeidbarer Arbeitsaufwand an. Eine Straffung der Abläufe würde auch Verbesserungen bei der Realisierung der Forderungen erwarten lassen (Nr. 5.3).
Es wurden Kosten für die Beförderung von Schülern übernommen, für die keine Beförderungspflicht bestand oder andere Träger beförderungspflichtig waren (Nr. 6.1.1.1).
Nicht sachgerechte Wertungskriterien führten zu vermeidbaren Aufwendungen bei der Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Nr. 6.1.2.1). In die Vergütung flossen Tage ein, an denen nicht zu reinigen war (Nr. 6.1.2.2).
Die Personalausstattung mit Hausmeistern überstieg den Bedarf (Nr. 6.1.3).
Das Defizit der Kreismusikschule war in Folge der ausschließlichen Beschäftigung fest angestellter Musikschullehrer hoch. Der Ferienüberhang war nicht ausreichend berücksichtigt (Nr. 6.2.1). In einzelnen Unterrichtsfächern war der Anteil des Einzelunterrichts hoch (Nr. 6..2.2). Die Gebühren waren vergleichsweise niedrig (Nr. 6.2.3).
Die Hilfen zur Gesundheit sind entgegen dem landesweiten Trend gestiegen. Es wurde nicht ausreichend geprüft, ob Krankenversicherungsschutz bestand oder möglich war (Nr. 7.1.2).
Bei der häuslichen Hilfe zur Pflege wurden vorrangige Leistungen der Pflegekassen nicht ausreichend geprüft (Nr. 7.1.4.1). Feststellungen zum Bedarf an Leistungen besonderer Pflegekräfte waren nicht hinreichend belegt. Die Abrechnung von Pflegeleistungen für Pflegebedürftige unterhalb der Pflegestufe I nach der Vereinbarung gemäß § 89 SGB XI über die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen in Rheinland-Pfalz führte zu erhöhten Aufwendungen (Nr. 7.1.4.3). Bei Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung wurde nicht immer geprüft, ob eine kostengünstigere Ausführung möglich war (Nr. 7.1.4.4).
Bei der Hilfe zur Pflege unterhalb der Pflegestufe I in Einrichtungen war die Heimbetreuungsbedürftigkeit nicht immer belegt (Nr. 7.1.5).
Die in eine Entgeltvereinbarung mit einer Jugendhilfeeinrichtung eingeflossenen Kosten waren nicht belegt und begegneten Zweifeln (Nr. 7.2.1).
Bei ambulanten Hilfen zur Erziehung wurden überhöhte Anteile für mittelbare Leistungen vergütet. Der Hauptanbieter rechnete Gruppen- als Einzelbetreuung ab und erbrachte weniger Stunden als ihm vergütet wurden. Die Angaben der Anbieter zu den erbrachten Leistungen waren unzureichend. Die Ausweitung der Tatbestände zur Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurde nicht beachtet (Nr. 7.2.3).
Möglichkeiten, Heimpflegefälle durch Vollzeitpflege zu vermeiden, wurden nicht ausreichend genutzt (Nr. 7.2.4).
Das Verfahren bei der Festsetzung und Realisierung von Kostenbeiträgen nach §§ 91 ff. SGB VIII war aufwendig und führte zu Ertragsausfällen (Nr. 7.2.6).
Das Jugendamt führte Beförderungen durch, ohne deren Notwendigkeit zu belegen und vorrangige Leistungen der Schülerbeförderung zu prüfen (Nr. 7.2.7.1). Einsparpotenziale durch gemeinsame Beförderungen mit dem Sozialamt wurden nicht genutzt (Nr. 7.2.7.2). Es wurde der volle statt des ermäßigten Umsatzsteuersatzes gezahlt (Nr. 7.2.7.3).
Die Notwendigkeit von Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder war nicht ausreichend belegt. Es wurde nicht geprüft, ob Teile von Leistungen durch weniger qualifizierte Kräfte erbracht werden können (Nr. 7.2.8).
Die Personalausstattung für die Bauaufsicht, die Baukontrolle und die Bauverwaltung war überhöht (Nr. 8.1.1).Es wurden zu geringe Verwaltungsgebühren und Auslagen erhoben (Nr. 8.1.2).
Dem Verein "Erholungsgebiet in den Rheinauen" e.V. wurden Zuschüsse gewährt, die aufgrund der finanziellen Situation des Vereins nicht erforderlich waren (Nr. 8.2).
--- Ende meiner Abschrift ---
Mein Antrag auf Erhalt einer Berichtskopie
Den in den öffentlichen Bekanntmachungen angekündigten Bericht des rheinland-pfälzischen Rechnungshofs habe ich mit den folgenden Emails angefordert:
-------- Original Message -------- Subject: Re: Rechnungshofbericht Rhein-Pfalz-Kreis Date: Sun, 13 Nov 2011 12:36:24 +0100 From: Ingo Höft <Ingo.Hoeft@piraten-rlp.de> sehr geehrt..., über meinen nachstehenden Antrag an ihre Verwaltung setzte ich sie bereits in Kopie zur Kenntnis. Aber auch danach erhielt ich keinerlei Reaktion, noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung, geschweige denn den beantragten Rechnungshofbericht für den Rhein-Pfalz-Kreis. Deshalb wende ich mich nun direkt an sie mit dem Ersuchen, innerhalb ihrer Verwaltung dringend auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hin zu wirken, denn die Frist gemäß § 5 Abs. 4 LIFG zur Übermittlung des Berichts ist seit dem 03.11.2011 abgelaufen. In der Hoffnung, das gewünschte Dokument nun baldigst in Empfang nehmen zu dürfen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Ingo Höft Piratenpartei Rheinland-Pfalz PS: Kopie anonymisiert an die öffentliche Mailingliste Ludwigshafen@lists.piratenpartei.de -------- Original Message -------- Subject: Rechnungshofbericht Rhein-Pfalz-Kreis Date: Fri, 04 Nov 2011 20:30:15 +0100 From: Ingo Höft <Ingo.Hoeft@piraten-rlp.de> sehr geehrt..., wie sie sich vielleicht erinnern, waren ich und Herr Christian Wüst am 06.10.2011 gegen 9:30 Uhr in ihrem Büro, Zimmer 210, um Einsicht in den ausgelegten Prüfbericht des rheinland-pfälzischen Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rhein-Pfalz-Kreises zu nehmen. Die öffentliche Auslegung vom 28.09.2011 bis einschl. 07.10.2011 war ja in der Tagespresse bekannt gegeben. Trotz längerer Begutachtung war es uns jedoch nicht möglich, das umfangreiche Zahlenwerk in der Umgebung und Zeit schlüssig nachzuvollziehen. Deshalb stellte ich bei ihnen persönlich einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Erhalt einer Kopie des Berichts, den sie mir per Email zusenden sollten. Sie notierten sich meine Email-Adresse und Telefonnummer und wollten mich telefonisch benachrichten, sobald sie meinen Antrag in ihrer Verwaltung abgestimmt hätten. Leider habe ich seit dem nichts mehr von ihnen gehört. Nun ist die Frist zur Beantwortung gemäß § 5 Abs. 4 LIFG seit gestern abgelaufen. Ich möchte sie deshalb ersuchen, mir das beantragte Dokument jetzt umgehend per Email zuzusenden, gerne auch als Anhang. mit freundlichen Grüßen Ingo Höft Piratenpartei Rheinland-Pfalz PS: Kopie anonymisiert an die öffentliche Mailingliste Ludwigshafen@lists.piratenpartei.de
Ablehnung einer Berichtskopie
Unter Vernachlässigung wichtiger gesetzlicher Vorgaben und Termine hat man mir dann endlich einen ablehnenden Bescheid zukommen lassen.
Bescheid zur Ablehnung einer Kopie des Kreisfinanzberichts.
Folgende gesetzliche Bestimmungen aus dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) wurden nicht eingehalten:
- Missachtung der Bearbeitungsfrist bis zum 03.10.2011: LIFG § 5, Abs. 4
- fehlende Mitteilung, ob der geforderte Bericht später verfügbar ist: LIFG § 7, Abs. 2, Satz 1
- fehlende Rechtsbehelfsbelehrung: LIFG § 7, Abs. 2, Satz 2
Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt.
Mit der Eingangsbestätigung zum Widerspruch wurde ich weiter vertröstet.
Bis mir dann doch mit dem Abhilfebescheid eine Kopie zugestanden wird, allerdings nicht in der von mir laut LIFG verlangten Form.
weitere Infos
Mittlerweile wurde Ingo eine Berichtskopie in Papierform zugänglich gemacht, die er eingescannt hat. Die Arbeitskopie ist verlinkt unter:
Datei:RP-Kreisprüfbericht Rhein-Pfalz-Kreis.pdf --Sandra 18:23, 8. Apr. 2013 (CEST)
Diese Version wurde mit einem OCR behandelt und der Text unsichtbar über die Originalbilder gelegt. Die Datei ist dadurch durchsuchbar. Ausserdem kann Text selektiert und rauskopiert werden.
Datei:RP-Kreisprüfbericht Rhein-Pfalz-Kreis-OCR.pdf
Zeitgleiche Anforderung durch andere Piraten
Gleichzeitig mit Ingo haben Vinzent und Sandra ebenfalls Wiederspruch gegen ihre Ablehnungsbescheide eingelegt und dabei auf unterschiedliche Weise ebenfalls Erfolg gehabt.
Vinzent
Nach Erhalt des Bescheids, dass Vinzent den Bericht in Papierform entweder selbst abholen (Kosten 4€) oder sich zuschicken lassen könne (Kosten 4€ plus 2,50 Porto) mit der Begründung, dass es keine Möglichkeit gäbe,k den Bericht zu digitalisieren, hat Vinzent einen neuen Antrag nach LIFG gestellt auf Auflistung aller in der behörde verfügbaren Drucker, Scanner und ähnlicher Geräte. danach wurde ihm eine pdf datei zugestanden.
Sandra
Nach Erhalt des gleiches Bescheids wie Vinzent hat Sandra eine Datei:Kreisprüfbericht2011-Mailverkehr.pdf an den Beauftragten geschickt, in dem sie ihm quasi unterstellt, dass er aus unethischen Gründen die Anfrage nicht bearbeitet und den Vorgang verschleppt. Daraufhin wurde ihr ebenfalls angeboten, die pdf mit 35 (sic!) MB auf CD entweder selbst abzuholen oder sich kostenpflichtig zuschicken zu lassen. Besagte Mail ist auf Anfrage kostenfrei erhältlich am Piraten-Stammtisch in LU.