RP:Antrag/2014.2/004/Mindestgröße für Untergliederungen

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein abgelehnter Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2014.2/004
behandelt bei
LMV2014.2
Beantragt von
LarsM (Diskussion)
Kurzbeschreibung
Mindestgröße für Untergliederungen, KV Gründung nur wenn mindestens 20 stimmberechtigte Piraten anwesend sind.
Betrifft
§3.2
Vermerk
Eingereicht mit Ticket #10133748 vom 15.04.2014 23:10 Uhr.

Antrag

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Landessatzung wird im §3.2 um den folgenden Absatz erweitert: Um eine Untergliederung gründen zu können, müssen auf der Gründungsversammlung mindestens 20 stimmberechtigte Piraten akkreditiert sein.

Begründung

Gliederungen unterhalb dieser Größen sind nicht sinnvoll. Wenn ein 5köpfiger Vorstand eine Gruppe von 8 stimmberechtigten Piraten (darunter neben den zwei Kassenprüfern das einzige Basismitglied) verwaltet, ist das reiner Selbstzweck. Wenn Presse, Bürger und Institutionen nicht darauf klarkommen, dass eine lokal tätige Piratengruppe dies ohne das "Kreisverband"-Label tut, dann werden sie die Piraten besser kennenlernen müssen. Aber niemand braucht Gliederungen, die grade mal groß genug sind, um sich selbst zu verwalten.

Auch werden für die vielen Gliederungen Piraten gebunden, so dass sich kaum noch wer findet, der für den Landesvorstand kandidiert. Wenn bei der Konsolidierung des gemeinsamen Rechenschaftsberichtes eine Buchhalterstunde dafür draufgeht, eine Mitgliedsbeitragsbuchung von 3,02€ auf die Partei aufzuteilen und dabei die unterjährige Gründung eines Ortsverbandes zu berücksichtigen ist, dann ist der Aufwand unverhältnismäßig. Erst recht, wenn die verursachende Gliederung finanziell diese Buchhaltungskosten nicht stemmen können und wollen wird.

Bei der derzeitigen Verteilung der Gelder erhält ein Kreisverband laut Landessatzung 10% des Beitrags, also 4,80 € pro vollzahlendem Mitglied. Die jährlichen Gebühren einer Gliederung an den Bundesverband für Verwaltung und Co. liegen bei ca. 100€. D.h. erst mit dem 21. Vollzahler ist der Kreisverband nicht sofort zahlungsunfähig.

PartG §7 Abs. 1: Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt.

Antrag analog zu BPT2013.2 SÄA018 von Klaus Peukert (http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.2/Antragsportal/S%C3%84A018) (nicht behandelt) sowie BaWü LPT 2014.1 SÄA008 von soereno (http://wiki.piratenpartei.de/BW:Antragsfabrik/Satzungsänderungen/Mindestgröße_für_Untergliederungen) (angenommen) und NRW LPT 2014.1 (http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2014.1/Antr%C3%A4ge/S%C3%84A005) (angenommen)

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Manfred Wolter
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Bene
  2. Guru (Diskussion)
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Aus verwaltungs- und finanztechnischer Sichtweise könnte (müsste) man sofort zustimmen. Aber aus der Sicht der "Werbewirksamkeit" ist es nicht von der Hand zu weisen, dass ein KV-Vorsitzender einfach schneller mal in einen Verteiler kommt, als ein Stammtischbeauftragter. Gleiches sehe ich für Pressemitteilungen, auch dort wird eher die PM eines KV mit einem Zitat eines KV-Vorstandes veröffentlicht, als eine Stammtisch-PM. Ja, dies ist das "KV-Label" welches Lars anprangert und durch besseres "Kennenlernen" der Piraten verschwinden kann. Aber wir müssen dann erst mal mit dem "besseren Bekanntmachen" beginnen. Wenn dann der Mensch verstanden hat wie die Piraten strukturiert sind, dann können alte Strukturen mit ihren Labels aufgebrochen werden.
    Was ich gut fände wäre, wenn es einheitliche Vorgaben (z.B. Satzungs- und GO-Vorschläge, Finanz- Haushaltsplan, etc) geben würde, die die Verwaltungsarbeit effizienter und vereinfachen könnten. - Jürgen aka Enavigo
    • Ich denke, das war der Hauptgrund für die Erfindung der vKV. Man braucht keinen KV dafür.
      Aber ich wünsche mir das ganze als "soll"-Bestimmung. Dass eine Gründungsversammlung nicht satzungsgemäß durchgeführt werden kann, weil z.B. in einem Kreis mit 30 Mitgliedern 8 Piraten keine Zeit oder Lust haben und 4 Piraten gerade Grippe haben, ist hanebüchen.
      Ich denke auch, dass diese Ergänzung besser in §3.4 aufgehoben wäre.Friedel (Diskussion) 22:05, 8. Mai 2014 (CEST)
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