RP:Antrag/2014.1/008/KVs sind keine Organe oder Gremien des LV

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2014.1/008
behandelt bei
LMV2014.1
Beantragt von
Sehriehn, Patrick Walter, Claudia Frick, Gerd Hucke, Britta Werner
Kurzbeschreibung
Die Untergliederung gehört im Paragraph Gliederung geregelt. Desweiteren sind KVs kein Organ und kein Gremium des Landesverbandes.
Betrifft
§3 und §4
Vermerk
Eingereicht mit Ticket #10114000 vom 03.01.2014 22:20 Uhr.

Antrag

Der §4.4 [Die nächstuntergeordneten Gliederungen] mit seinem Inhalt wird aus §4 [Organe und Gremien des Landesverbandes] ausgelöst und in den §3 [Landesverband und ihre Gliederung und ihre Verpflichtungen gegenüber der Bundespartei] als §3.2 [Die nächstuntergeordneten Gliederungen] eingefügt. Der bisherige Inhalt des §3 wird als §3.1 [Die Bundespartei] erhalten.

Der Neue Text des §3 lautet somit:
"§3 [Landesverband und ihre Gliederung und ihre Verpflichtungen gegenüber der Bundespartei]

§3.1 [Die Bundespartei]
Der LV verpflichtet sich, alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet. Der LV verpflichtet sich weiter, seine Organe zu einer eben solchen Verhaltensweise anzuhalten.

§3.2 [Die nächstuntergeordneten Gliederungen]

(1) Die nächstuntergeordneten Gliederungen sind Kreisverbände und Verbände für kreisfreie Städte, die auch mehrere zusammenhängende Landkreise und kreisfreie Städte umfassen können. Sie tragen den Namen Piratenpartei, zuzüglich des Namen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt oder einen Namen mit regionalem Bezug.

(2) Aufgaben der nächstuntergeordneten Gliederungen: a) Aufgaben, die in den Satzungen der jeweiligen Gliederung festgelegt werden.

(3) Solange für einen Kreis bzw. für eine kreisfreie Stadt noch keine Gliederung existiert, nimmt der Landesverband dessen Aufgaben wahr.

(4) Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen."

Begründung

Die Gliederung des LV in KVs ist aktuell in einem Absatz im §4 (Organe und Gremien des Landesverbandes) geregelt, obwohl §3 (Landesverband und ihre Gliederung und ihre Verpflichtungen gegenüber der Bundespartei) die Gliederung bereits als Bestandteil benennt.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Friedel
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  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 1

Antragstext: Desweiteren sind KVs kein Organ und kein Gremium des Landesverbandes.

§3.1 der Landessatzung: Der LV verpflichtet sich weiter, seine Organe zu einer eben solchen Verhaltensweise anzuhalten.

Bei der beantragten SAÄ kann der LV die Kvs nicht mehr „einer eben solchen Verhaltensweise“ anhalten.

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