RP:Antrag/2014.1/007/Bestätigung der Landessatzung

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2014.1/007
behandelt bei
LMV2014.1
Beantragt von
Klaus Brand, Lars Matti, Ingo Höft, Benjamin Braatz, Sebastian Degenhardt
Kurzbeschreibung
Die Landessatzung soll in ihrer bisherigen Form neu beschlossen werden.
Betrifft
komplette Satzung
Vermerk
Eingereicht mit Ticket #10115153 vom 04.01.2014 um 09:30 Uhr

Antrag

Der Landesparteitag beschließt den Text auf der Seite http://wiki.piratenpartei.de/RP:Satzung (in der Version vom 10.06.2013 um 19:30 Uhr) als für den Landesverband Rheinland-Pfalz der Piratenpartei Deutschland gültige Satzung.

Begründung

Laut §14 Absatz 2 der Bundessatzung darf unser Landesverband nur in manchen Bereichen eigene Satzungsregelungen treffen, die der Bundessatzung widersprechen.

Entsprechend eines Urteils des Bundesschiedsgerichtes ist unsere Landessatzung in allen Bereichen ungültig, in denen sie seit dem Bundesparteitag 2012-1 der Bundessatzung widerspricht.

Der genannte Paragraph soll auf dem Bundesparteitag 2014.1 in Bochum aus der Satzung gestrichen werden. Wenn das passiert ist, müssen wir jedoch unsere Landessatzung neu beschließen, damit sie volle Gültigkeit besitzt.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Guru
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Friedel
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Es soll also beschlossen werden, dass die Satzung so bleibt. Was passiert, wenn der Antrag angenommen wird? - Die Satzung bleibt wie sie ist! Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird? Bleibt dann die Satzung nicht, wie sie ist? Wird dann die Satzung abgeschafft? Eine Abstimmung ist nur sinnvoll, wenn es mindestens 2 Alternativen gibt. Was soll hier bitte die 2. Alternative sein? Friedel
    • Es gibt wohl ein paar Rechtskundige in der Partei, die sagen, ohne diesen Beschluß würde dann aufgrund eines kürzlich ergangenen BSG-Urteils die Bundessatzung gelten. Der Antrag dient nur dazu, diese Situation auszuschließen.Guru
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Im verlinkten Urteil des Bundesschiedsgerichts geht es um was ganz anderes. Der Bremer Fall hat mit diesem Antrag, soweit ich erkennen kann, nichts zu tun. Daraus lässt sich imho kein Argument ableiten, das für diesen Antrag spricht. Friedel
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