RP:Antrag/2013.5/009/Smart Grid

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein abgelehnter Wahlprogrammantrag für den Landesverband RLP.

Wahlprogrammantrag Nr.
2013.5/009
behandelt bei
SDMV2013.3
Beantragt von
DerBär, Brigitte Haferkamp, Ralf Berger
Kurzbeschreibung
Neuer Abschnitt "Intelligentes Stromnetz (Smart Grid)"
Betrifft
Energiepolitik
Alternativ zu Antrag
2013.5/015 Smart Grid mit Datenschutzstandarderläuterungen
Vermerk
Eingereicht mit Ticket #1095153 am 2013-09-09

Antrag

Die SDMV möge beschließen, dass der Abschnitt "Intelligentes Stromnetz (Smart Grid)" hinter dem Abschnitt "Energieeinsparung" und vor dem Abschnitt " Intelligente Zähler (Smart Meter)" mit folgendem Text eingefügt wird:

"Wir setzen uns dafür ein, die Einführung der Smart-Grid-Technologie anders als bisher geplant umzusetzen. Anstelle eines Netzmanagements, in dem jeder Kleinverbraucher kommunikativ mit einer Steuerzentrale verbunden ist, sollen Erzeuger und Verbraucher im Verteilnetz anhand der messbaren Netzparameter Spannung und Frequenz ihr Verbrauchs- oder Erzeugungsverhalten selbstorganisierend und netzstabilisierend anpassen.

Bei der Umsetzung des europäischen Energiebinnenmarkts werden modernste internetgestützte Technologien (Smart Grid) eine Schlüsselrolle spielen. Allerdings birgt die damit verbundene detailgetreue Dokumentation des individuellen Energieverbrauchs erhebliche Missbrauchsgefahren. Hier müssen höchste Datenschutzstandards eingehalten werden.

Wir lehnen die Bildung von Infrastrukturmonopolen ab und treten für ein dezentrales Energienetz auf der Basis von lokalen Energieverbundsystemen ein. Kleinteilige, energieautonome Strukturen schaffen mehr Sicherheit als große, zentrale Einheiten und senken Betriebs- und Ausfallrisiken. Nur durch den Aus- und Umbau der Energieinfrastruktur zu einem leistungsfähigen und engmaschigen Netz, in dem sich Nachbarregionen gegenseitig ergänzen und damit stabilisieren, können Monopolstellungen verhindert und der freie Zugang und Wettbewerb ermöglicht werden. Die lokalen Energienetze sind nach Möglichkeit zu rekommunalisieren. Verträge mit Netzbetreibern sind zeitlich zu befristen und öffentlich zu machen, um den Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern sowie Transparenz gegenüber den Verbrauchern zu fördern. Unter dem Primat der Netzneutralität soll sichergestellt werden, dass alle Erzeuger und Verbraucher unter den gleichen Bedingungen Zugang zur Energienetzinfrastruktur erhalten. Die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und ihre Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Wettbewerb, Markttransparenz und Netzneutralität sollen gestärkt werden."

Begründung

Der Abschnitt "Smart Grid" wurde auf der Umweltprogrammveranstaltung in Mainz im Januar 2013 und im mumble der AG Umwelt RLP diskutiert. Daher wurde dieser Abschnitt zunächst zur weiteren Bearbeitung zurückgestellt und wird nun völlig überarbeitet neu eingereicht.

Die Texte sind aus Absätzen von anderen Anträgen übernommen, die eine große Zustimmung erhielten. Dort steht auch die Begründung und die Diskussion dazu.

Zum 1. Absatz: https://lqpp.de/ni/initiative/show/275.html (im LV Niedersachsen angenommen)

Zum 2. Absatz: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/6110.html (im Europa Six Pack auf Bundesebene angenommen)

Zum 3. Absatz: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/2602.html (auf Bundesebene angenommen)

Weitere Infos:

http://de.wikipedia.org/wiki/Intelligentes_Stromnetz

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/smart-meter-verbraucher-wollen-intelligente-zaehler-umsonst-a-843569.html

Unterstützung / Ablehnung

SDMV-Abstimmungsergebnis

Urne ja nein enthalten
Kaiserslautern 2 2 1
Koblenz 1 6 1
Ludwigshafen 1 10 3
Mainz 2 4 1
Neustadt 3 7 0
Neuwied 3 2 0
Trier 1 8 0
Worms 1 3 1
gesamt 14 42 7

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. DerBär
  2. Ralf Berger
  3. Fortuna27167
  4. Georg Schroll
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Statt: "Hier müssen höchste Datenschutzstandards eingehalten werden." würde ich formulieren, daß ein Zugriff auf Zählerstände nur mit vorheriger expliziter Freigabe durch den Wohnungsinhaber zulässig ist, und auf das Verbrauchsverhalten gar nicht; dieses darf nur der Wohnungsinhaber selber einsehen können. Der Verbrauch kann ja weiterhin wie bisher aggregiert und anonym an den Verteilstellen erfaßt werden.Guru
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