RP:Antrag/2013.5/001/Amt des Integrationsbeauftragten

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein abgelehnter Sonstiger Antrag für den Landesverband RLP.

Sonstiger Antrag Nr.
2013.5/001
behandelt bei
SDMV2013.3
Beantragt von
Matthias Koster
Kurzbeschreibung
Das Amt des Integrationsbeauftragten soll geschaffen werden.
Betrifft
(betroffener § bzw. Abschnitt)
Vermerk
eingereicht mit Ticket #1077284 am 2013-06-12

Antrag

Die SDMV möge beschließen, das Amt des „Integrationsbeauftragten der Piratenpartei Rheinland-Pfalz“ (kurz: Integrationsbeauftragter) zu schaffen.

Für das Amt gilt folgendes:

  1. Die Piratenpartei setzt sich für die gesellschaftliche Integration und rechtliche Gleichstellung aller Menschen in Europa, Deutschland und Rheinland-Pfalz ein.
  2. Aufgabe des Integrationsbeauftragten ist es, sich innerhalb und außerhalb der Piratenpartei für die Belange von MigrantInnen, Asylsuchenden und Menschen mit Migrationshintergrund einzusetzen insbesondere auf integrationshemmende Missstände hinzuweisen und auf deren Beseitigung hinzuwirken.
  3. Der Landesvorstand muss den Start der Bewerbungsfrist offen bekanntgeben, die Frist muss mindestens dreißig Tage betragen.
  4. Die Bewerbung zum Integrationsbeauftragten steht Jedem offen; insbesondere Parteizugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Wohnort sind unbedeutend. Die Bewerber müssen jedoch die Aussagen der übergeordneten Programme (Grundsatzprogramm Bund, Wahlprogramm Bund, Grundsatzprogramm RLP, Wahlprogramm RLP) zum Thema Integration und den unter 1. beschrieben Zielzustand inhaltlich unterstützen.
  5. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist und nach Eingang von Bewerbungen wählt der Vorstand mit einfacher Mehrheit den Integrationsbeauftragten. Hält der Vorstand keinen Bewerber für geeignet, darf er das Amt auch unbesetzt lassen (die Entscheidung darüber wird ebenfalls mit einfacher Mehrheit gewählt).
  6. Der LPT (in Form der LMV und der SDMV) darf die Wahl des Integrationsbeauftragten für ungültig erklären, indem er mit einfacher Mehrheit einen anderen Integrationsbeauftragten wählt.
  7. Die Amtszeit des Integrationsbeauftragten dauert so lange wie die Amtszeit des Landesvorstands. Der Integrationsbeauftragte bleibt bis zur Wahl eines neuen Integrationsbeauftragten im Amt.
  8. Der Integrationsbeauftragte kann jederzeit durch den Vorstand oder durch den LPT (in Form der LMV und der SDMV) mit absoluter Mehrheit seines Amtes enthoben werden.

Begründung

Dieser Antrag greift die Idee von Susanne Bischoff auf.

Durch eine personelle Aufgabenzuteilung ist die Partei in der Lage, schneller Stellungnahmen abzugeben. Der Integrationsbeauftragte kann sich gezielt und öffentlichkeitswirksam für die Rechte von MigrantInnen einsetzen.

(Hinweis: Berechtigung, PMs herauszugeben, nachträglich entfernt -- 12.06.2013, 20:20 Uhr)

Unterstützung / Ablehnung

SDMV-Abstimmungsergebnis

Urne ja nein enthalten
Kaiserslautern 1 4 0
Koblenz 4 4 0
Ludwigshafen 6 8 0
Mainz 1 6 0
Neustadt 4 6 0
Neuwied 2 2 1
Trier 2 7 0
Worms 2 3 0
gesamt 22 40 1

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Gernot 11:06, 9. Okt. 2013 (CEST)
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --ProhtMeyhet 11:06, 29. Sep. 2013 (CEST) der LVOR soll dies ausschreiben
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Die Ausschreibung und Besetzung der Position könnte genausogut jederzeit bei Bedarf durch den Landesvorstand erfolgen, wie es bei anderen Themenbeauftragten bisher schon üblich war. Ein Beschluß des LPT wird dazu nicht benötigt.Guru
    • zumal, wenn dies von der SMV beschlossen, kann auch nur diese dessen Aufgaben ändern. --ProhtMeyhet 11:07, 29. Sep. 2013 (CEST)
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...