RP:Antrag/2013.4/005/Störerhaftung neu regeln
Dies ist ein angenommener Wahlprogrammantrag für den Landesverband RLP.
- Wahlprogrammantrag Nr.
- 2013.4/005
- behandelt bei
- SDMV2013.2
- Beantragt von
- Fabian Schicker
- Kurzbeschreibung
- Forderung nach einer Neuregelung der Störerhaftung für Internetzugänge
- Betrifft
- Kapitel 2: "Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte"
- Vermerk
- Eingereicht mit Ticket #1075747 vom 31.05.2013 21:40 Uhr.
- angenommen bei der SDMV2013.2 am 2013-06-30
Antrag
Der Landesparteitag möge beschließen, im Kapitel 2 "Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte - Grundpfeiler der freiheitlichen Informationsgesellschaft" einen Unterpunkt "Störerhaftung neu regeln" mit folgendem Text einzufügen:
Wir Piraten setzen uns für eine Neuregelung der Störerhaftung im Bereich der Telekommunikation ein. Wir lehnen es ab, dass Betreiber von offenen Internetzugängen generell zur Verantwortung gezogen werden für das, was aus Ihrem Netzwerk heraus passiert.
Wir sehen die aktuelle Gesetzeslage als unnötige Hemmung der flächendeckenden Internetversorgung, aber auch als Bedrohung der Rechte der Nutzer offener Netzwerke an.
So hindert die Störerhaftung Privatleute daran, ihren Internetzugang kostenlos durch ein unverschlüsseltes WLAN für ihre Umgebung freizugeben. Nach aktueller Lage würde ein einziger unehrlicher Nutzer genügen, um den Betreiber in schwerwiegende rechtliche Schwierigkeiten zu bringen. Für Projekte wie etwa Freifunk stellt dies ein ernsthaftes Hindernis dar. Dabei sind gerade solche Initiativen geeignet, in bisher unterversorgten Gebieten einen flächendeckenden Internetzugang anzubieten.
Aber auch die Störerhaftung für kommerzielle Anbieter wie beispielsweise Hotels, Bars oder Restaurants sehen wir kritisch. Möchten diese einen Internetzugang für ihre Kunden anbieten, müssen sie sicherstellen, dass diese keine illegalen Aktivitäten betreiben. Wir Piraten sehen hier die Gefahr, dass solche Anbieter dazu übergehen werden, das Verhalten ihrer Nutzer detailliert auszuspähen. Nur so können sie im Zweifelsfall nachweisen, wer eventuelle Rechtsverletzungen begangen hat. Dadurch werden alle Kunden unter Generalverdacht gestellt und in ihrem Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Wir wollen diese Rechtsunsicherheiten beseitigen. Damit soll es insbesondere auch Privatpersonen möglich sein, Internetzugänge und Anonymisierungsdienste bereitzustellen. Genauso wollen wir die Bereitstellung dieser Dienste als kostenlosen Service für Kunden ermöglichen. Beides soll möglich sein, ohne dass unkalkulierbare Risiken eingegangen werden müssen oder unverhältnismäßiger Aufwand betrieben werden muss. Auch Eingriffe in die Privatsphäre der Nutzer wollen wir damit unterbinden.
Begründung
Nach aktueller Rechtslage muss jeder, der sein WLAN wissentlich oder auch versehentlich (Fehlkonfiguration, technisches Unwissen) anderen zur Verfügung stellt fürchten, dass er bei Fehlverhalten der anderen Nutzer mit teuren Abmahnungen konfrontiert wird. Für Familienangehörige und Mitbewohnen gibt es bereits Urteile (beispielsweise [1]), die eine Überwachungspflicht nur eingeschränkt bejahen, aber dazu muss der Anschlussinhaber nachweisen können, dass diese verantwortlich sind. Für alle anderen Nutzer muss der Anschlussinhaber bisher immer als "Störer" geradestehen.
Unterstützung / Ablehnung
SDMV-Abstimmungsergebnis
Urne | ja | nein | enthalten |
---|---|---|---|
Kaiserslautern | 7 | 0 | 1 |
Koblenz | 6 | 3 | 0 |
Ludwigshafen | 7 | 2 | 0 |
Mainz | 6 | 0 | 0 |
Neustadt | 6 | 0 | 0 |
Neuwied | 6 | 0 | 1 |
Trier | 4 | 1 | 0 |
Worms | 4 | 1 | 0 |
gesamt | 46 | 7 | 2 |
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