RP:Antrag/2013.3/012/Einladungen für Versammlungen
Dies ist ein abgelehnter Satzungsantrag für den Landesverband RLP.
- Satzungsantrag Nr.
- 2013.3/012
- behandelt bei
- LMV2013.2
- Beantragt von
- Vincent Thenhart
- Kurzbeschreibung
- Neuregelung für die Einberufung von Versammlungen.
- Betrifft
- §5.1(4)
- Alternativ zu Antrag
- -
- Ergänzt Antrag
- -
- Vermerk
- Eingereicht mit Ticket 1058912.
- abgelehnt auf der LMV2013 am 26.05.2013 in Wachenheim
Antrag
Es wird beantragt, dass Paragraph 5.1 Absatz 4 der Landessatzung durch folgenden Wortlaut ersetzt wird:
"Die Einladung erfolgt durch öffentliche Zustellung auf der Internetpräsenz des Landesverbandes Rheinland-Pfalz. Zusätzlich sollen die Mitglieder per E-Mail eingeladen werden."
Begründung
Aktuell müssen wir alle Mitglieder, die keine E-Mail Adresse angegeben haben per Brief einladen, von diesen Briefen kommt der überwiegende Teil als "Unbekannt verzogen" zurück. Wir schießen bei jeder Einladung um die 36 EUR einfach in den Wind. Das kann man ändern. Eine Einladung über die Website als zwingendes Kriterium und dann noch an alle die eine E-Mail Adresse angegeben haben als Zusatz würde den Verwaltungsaufwand extrem entschlacken.
Und ganz ehrlich, wenn sich eine Handvoll Leute melden, die unbedingt auf Brief bestehen, dann werden diese den auch bekommen, aber wir sparen uns das unnötige Versenden von Briefen, welche ohnehin zurückkommen.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Fortuna27167
- DerBär 00:31, 26. Mai 2013 (CEST)
- Volker Ackermann
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Die Zielrichtung des Antrags befürworte ich, die Ausführung nicht. Stattdessen schlage ich vor, standardmäßig per E-Mail einzuladen, aber optional per Briefpost, mit der Verpflichtung an das Mitglied, die angegebene Mitgliederadresse versandfähig zu halten. Nach einem Rückläufer kann ein weiterer Versand so lange unterbleiben, bis der zuständigen Mitgliederverwaltung eine Adressmitteilung des Mitglieds vorliegt.Guru
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