RP:Antrag/2013.2/006/Keine religiösen Symbole in staatlichen Institutionen
Dies ist ein angenommener Wahlprogrammantrag für den Landesverband RLP.
- Wahlprogrammantrag Nr.
- 2013.2/006
- behandelt bei
- SDMV2013.1
- Beantragt von
- H aus MZ
- Kurzbeschreibung
- Öffentliche Gebäude sollen neutral eingerichtet sein.
- Betrifft
- Trennung von Staat und Religion
- Ergänzt Antrag
- Trennung von Staat und Religion
- Vermerk
- eingereicht mit Ticket 1046379; Sebastian Degenhardt 00:04, 23. Mär. 2013 (CET)
- angenommen bei der ersten Abstimmung der SDMV
Antrag
Dem Kapitel "Trennung von Staat und Religion" im Wahlprogramm wird hinzugefügt:
"
Keine religiösen Symbole in staatlichen Institutionen
Alle religiösen Symbole werden aus staatlichen Institutionen entfernt. Architektur und Gestaltung eines Gebäudes lassen auf den Charakter der Verwendung dieses Gebäudes schließen. Aufgrund des Anspruchs weltanschaulicher Neutralität unserer staatlichen Institutionen haben religiöse Symbole jeder Art in diesen Institutionen keinen Platz. Davon unberührt bleiben religiöse Symbole, die Angestellte z. B. als Kleidung oder Schmuck tragen (Kreuze als Anhänger, Kopftuch). Eigene Überzeugungen auf diese Art zum Ausdruck zu bringen liegt in der freien Entscheidung jedes einzelnen Menschen."
Dieser Antrag ergänzt den Wahlprogrammantrag "Trennung von Staat und Religion".
Begründung
-
Unterstützung / Ablehnung
SDMV-Abstimmungsergebnis
Urne | ja | nein | enthalten |
---|---|---|---|
Kaiserslautern | 10 | 0 | 0 |
Koblenz | 8 | 2 | 0 |
Ludwigshafen | 5 | 0 | 1 |
Mainz | 6 | 0 | 0 |
Neustadt | 6 | 4 | 0 |
Trier | 7 | 1 | 0 |
Worms | 3 | 3 | 0 |
gesamt | 45 | 10 | 1 |
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- koenig
- Sebastian Degenhardt 16:38, 25. Mär. 2013 (CET)
- DerBär 11:24, 21. Apr. 2013 (CEST)
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Also doch Kopftücher in Klassenzimmern? Fortuna27167 13:58, 18. Mär. 2013 (CET)
- Nein, im Antrag steht ausdrücklich, dass das von diesem Antrag nicht berührt wird. Der Antrag richtet sich als weder für noch gegen ein Kopftuchverbot. Friedel
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Nein, im Antrag steht ausdrücklich, dass das von diesem Antrag nicht berührt wird. Der Antrag richtet sich als weder für noch gegen ein Kopftuchverbot. Friedel
- Auch hier sollte die Forderung korrigiert werden. Ein Verbot von religiösen Symbolen ist imho an machen Stellen völlig Unsinnig. Der Staat sollte nicht irgendwelche Religionen bevorzugen, aber er darf die Religionen auch nicht ignorieren. Eine gleichbrechtigte Information über Christentum, Buddhismus, Islam und andere Religionen und ihrer Varianten sollte stattfinden und dazu gehören natürlich auch die jeweiligen Symbole. Außerdem sollten Ausnahmen vorgesehen werden. In einem historischen Gebäude sollten imho auf keinen Fall die ebenso historischen religiösen Symbole entfernt müssen.
- Auch wenn dieser Antrag eine sinnvolle Intension hat, geht die enthaltene Forderung imho über das Ziel hinaus. Friedel
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