RP:Antrag/2012.1/P26/Rücknahme des Zensus-Gesetzes

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein angenommener Wahlprogrammantrag für den Landesverband RLP.

Wahlprogrammantrag Nr.
2012.1/P26
behandelt bei
LMV2013.1
Beantragt von
StopSecret fürs Politik-Forum
Kurzbeschreibung
Rücknahme des Zensus-Gesetzes auf Bundes- und Landesebene
Vermerk
Der Antrag wurde für den LPT 2012.1 eingereicht, aber nicht behandelt P26: Rücknahme des Zensus-Gesetzes
angenommen auf der LMV2013.1
Antrag ist verarbeitet

Antrag

Im Wahlprogramm im Abschnitt "Sicherheitspolitik unter Achtung der Bürgerrechte", Unterabschnitt "Weitere Maßnahmen zum Schutz vor Überwachung und Zensur" soll der Punkt "für den Stopp der Volkszählung 2011 und Rücknahme des Zensus-Gesetzes auf Bundes und Landesebene" gelöscht werden. Statt dessen soll an geeigneter Stelle ein eigener Unterabschnitt eingefügt werden mit folgendem Inhalt:

Rücknahme des Zensus-Gesetzes

Das Zensus-Gesetz auf Bundes- und Landesebene sowie Volkzählungen im Allgemeinen sollen abgeschafft werden. Werden weitere Daten von Bürgerinnen und Bürgern benötigt, sollen diese ausschließlich auf freiwilliger Basis erhoben werden dürfen. So kann im Sinne der Datensparsamkeit die Datensammlung über die Bürger vermindert werden.

Begründung

Die Volkszählung 2011 ist soweit abgeschlosssen. Das noch bestehende Zensus-Gesetz wollen wir abschaffen, weil es überflüssig ist. Alle Daten und Informationen zur Planung und Verwaltung sind aus den vorhandenen Stamm- und Bewegungsdaten der Verwaltungen zu entnehmen.

Nachtrag 2012-05-13: die Änderung des gestrichenen Satzes wurde so begründet: dieser Satz ist etwas unglücklich, da das Meldewesen viel mehr als "ausreichend" ist und zwar ein extremer Datenmoloch!

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Tikky
  2. Guru
  3. Birgit Wenzel
  4. seven of nine 18:15, 12. Okt. 2012 (CEST)
  5. Axel
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Der genauso überflüssige Mikrozensus sollte dem Antrag noch hinzugefügt werden.
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Abschaffung Zensus - Argument 2 - Pirat Axel: sei-schlau

Der Zensus, bezogen auf die Auskünfte privat genutzter Immobilien, dient u.a. der Wertfeststellung dieser Immos (Häuser/Wohnungenetc). Dieser Zensus wird nicht nur landes-/bundesweit durchgeführt, sondern nach meiner Information EU-weit. Damit wäre stichtagsgemäß eine Wertfestellung aller privat genutzten Immobilien, EU-weit, möglich. Derartige Untersuchungen können auch zur Währungssicherung genutzt werden. Es stellt sich die Frage des Cui bono?

Stichwort Rentenmark (Quelle; Wikipedia):
Die Rentenmark wurde durch die sogenannte Grundschuld gestützt: Jeder Unternehmer, Grundstücks- und/oder Hauseigentümer musste sechs Prozent seines Grundeigentums an den Staat übertragen.
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenmark

Der prozentuael Anteil ist dabei vom Bürger nicht zu beeinflussen. Eine 100%ige Verstaatlichung wäre denkbar.

Stichwort Lastenausgleichsgesetz (Quelle; Wikipedia):
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz

Zitat: "Das Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz – LAG) hat zum Ziel, Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten, eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Lastenausgleich können beanspruchen..."

Mit dem Lastenausgleichsgesetz wurde eine Umverteilung von Vermögen vorgenommen.

"Diese Umverteilung erfolgte dadurch, dass diejenigen, denen erhebliches Vermögen verblieben war (insbesondere betraf das Immobilien), eine Lastenausgleichsabgabe zahlten. Die Höhe dieser Abgabe wurde nach der Höhe des Vermögens mit Stand vom 21. Juni 1948 berechnet. Die Abgabe belief sich auf 50 % des berechneten Vermögenswertes und konnte in bis zu 120 vierteljährlichen Raten, also verteilt auf 30 Jahre, in den Ausgleichsfonds eingezahlt werden."

Unabhängig des Verständnisses zu den Maßnahmen Rentenmark und Lastenausgleichsgesetz wird beispielhaft belegt, wozu ein EU-weiter Zensus dienen kann.


  • Argument 3