RP:Antrag/2010.3/Whistleblowerschutz/Whistleblowerschutz

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

RP:Antragsfabrik

Pictogram voting keep-light-green.svg

Dies ist ein angenommener Grundsatzprogrammantrag für den Landesverband RLP.

Grundsatzprogrammantrag Nr.
2010.3/Whistleblowerschutz
behandelt bei
LMV2010.3
Beantragt von
JoSch
Kurzbeschreibung
Antrag auf Änderung des Grundsatzprogrammes zum Whistleblowerschutz
Vermerk
Der Antrag wurde angenommen

Antrag

Antrag auf Änderung des Grundsatzprogrammes

Der Landesparteitag möge beschliessen, das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Rheinland-Pfalz mit dem folgenden Antragstext an geeigneter Stelle zu ergänzen.

Whistleblowerschutz

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz erachtet Whistleblower als wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Dazu ist einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblowern zu finden. Andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist.

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz wendet sich außerdem gegen die Einteilung in gute und schlechte Whistleblower. Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt für eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Whistleblowerschutz ein, da diese dringend notwendig ist. Jeder Whistleblower begibt sich in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten, da die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing für den juristischen Laien nicht verständlich ist und somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit darstellt. Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.

Die UN-Abkommen zur Korruptionsbekämpfung (UNCAC) müssen endlich ratifiziert werden. Die Umsetzung in Gesetzesform muss schnell und zügig durchgeführt werden. Die Gesellschaft muss aufgeklärt werden, dass Whistleblowing eine Form der Zivilcourage ist, die unbedingt unterstützt und geschützt werden muss. Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt. Anmerkung Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung. Unter "Whistleblower" verstehen wir jemanden, "der Missstände, illegales Handeln (z. B. Korruption, Insiderhandel) oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz oder auch beispielsweise bei einer medizinischen Behandlung erfährt, an die Öffentlichkeit bringt." (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Whistleblower)

Begründung

Der Umfang, der immer häufiger vorkommenden Geheimabkommen wie ACTA und der Mautvertrag, wäre ohne Leaks nicht frühzeitig öffentlich bekannt geworden. Skandale wie der um Gammelfleisch oder um die Vermarktung des Nürburgrings zeigen, dass es im öffentlichen Interesse notwendig ist, Hinweisgeber zu unterstützen und soweit wie möglich zu schützen. Dieser Antrag formuliert dieses wichtige Anliegen als Grundsatz der Piratenpartei Rheinland-Pfalz.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Guru 14:14, 5. Okt. 2010 (CEST)
  2.  ?
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...