RP:2010-10-09 - Protokoll LPT 2010.3

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Protokoll des Landesparteitags LMV2010.3 am 09. Oktober 2010 in Hermeskeil

Im Zweifel gilt diese Originalkopie: Datei:RP Protokoll LPT 2010 3.pdf

Anträge an den Landesparteitag


Piratenpartei Deutschland
Landesverband Rheinland-Pfalz
Protokoll des Landesparteitag 2010.3
09. / 10. Oktober 2010 Hermeskeil

Tagesordnung Samstag 09. Oktober 2010

Eröffnung des Landesparteitags

10:47 Uhr

Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden des Landesvorstands Heiko Müller.

Der Generalsekretär meldet 30 Akkreditierte Landespiraten.


Änderung der Geschäftsordnung

Neue Geschäftsordnung wird mit einer Gegenstimme angenommen.


Antrag X1

Ohne Gegenstimme angenommen.


Wahl des Parteitagspräsidiums

Es kandidieren:

  • Bodo Thiesen
  • Antje Krause
  • Xander Dorn

Die drei Kandidaten werden ohne Gegenstimme gewählt

Abstimmung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird ohne Gegenstimme angenommen.

Genehmigung der vorhergehenden Protokolle

Das Protokoll des außerordentlichen Parteitags liegt nicht vor.


Das Protokoll des LPT 2010.2 wird ohne Gegenstimme genehmigt.

Rechnungsprüfung

Eine Rechnungsprüfung ist nicht möglich, da der Landesschatzmeister nicht anwesend ist und keine Unterlagen vorliegen. Dennoch wird entschieden, Rechnungsprüfer zu wählen.

Kandidaten:

  • Silvan Stein
  • Ivo Dubiel

Beide Kandidaten werden ohne Gegenstimme gewählt.

Vertagte Satzungsänderungsanträge

SÄA 1:Teilnahme an Landesvorstandssitzungen


Betrifft

Satzung des Landesverband RLP / §4.2 (10)


Beantragte Änderungen

Alte Fassung

§4.2 (10) Über die Sitzungen ist ein dokumentenechtes Protokoll zu führen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich für alle Landespiraten. Ausnahmen hierzu sind nur nach §5.4 zulässig.

Neue Fassung

§4.2 (10) Über die Sitzungen ist ein dokumentenechtes Protokoll zu führen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Ausnahmen hierzu sind nur nach §5.4 zulässig.

Begründung

Mit der geänderten Formulierung sind Landesvorstandssitzungen auch explizit für Nichtpiraten zugänglich.


Dafür:11

Dagegen:4

Ergebnis:Abgelehnt (notwendige absolute 2/3-Mehrheit nicht erreicht)

SÄA 2:Änderung der Mehrheit bei Satzungsänderungen


Betrifft

Satzung des Landesverband RLP / §5.7 (1)


Beantragte Änderungen

Alte Fassung

(1) Änderungen an der Landessatzung können nur beschlossen werden, wenn 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen.

Neue Fassung

(1) Änderungen an der Landessatzung können nur beschlossen werden, wenn 2/3 der gültigen abgegebenen Stimmen und mindestens die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für die Änderung sind.

Der Nebensatz "wenn 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen." wird durch folgende Fassung ersetzt:

"wenn 2/3 der gültigen abgegebenen Stimmen und mindestens die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für die Änderung sind."

Begründung

Die bisherige rein absolute Mehrheit behandelt Enthaltungen wie Nein-Stimmen. Die einzige Möglichkeit, sich als anwesendes stimmberechtigtes Mitglied dennoch zu enthalten, besteht darin, vor einer Abstimmung den Raum zu verlassen. Mit diesem Antrag wird ein Mischsystem aus Einfacher und Absoluter Mehrheit notwendig. Dadurch bedarf es sowohl einer 2/3-Mehrheit als auch der Zustimmung von mindestens der Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Damit ist nicht möglich, dass eine einzelne Ja-Stimme bei Fehlen von Nein-Stimmen bereits eine Satzungsänderung entscheidet.


Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen. Auch auf Anfrage wird der Antrag von niemandem über­nommen.

Antrag auf Änderung des Grundsatzprogramms

Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschliessen, das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Rheinland-Pfalz mit dem folgenden Antragstext an geeigneter Stelle zu ergänzen.

Whistleblowerschutz

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz erachtet Whistleblower als wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Dazu ist einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblowern zu finden. Andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist.

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz wendet sich außerdem gegen die Einteilung in gute und schlechte Whistleblower. Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt für eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Whistleblowerschutz ein, da diese dringend notwendig ist. Jeder Whistleblower begibt sich in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten, da die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing für den juristischen Laien nicht verständlich ist und somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit darstellt. Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.

Die UN-Abkommen zur Korruptionsbekämpfung (UNCAC) müssen endlich ratifiziert werden. Die Umsetzung in Gesetzesform muss schnell und zügig durchgeführt werden. Die Gesellschaft muss aufgeklärt werden, dass Whistleblowing eine Form der Zivilcourage ist, die unbedingt unterstützt und geschützt werden muss. Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt. Anmerkung Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung. Unter "Whistleblower" verstehen wir jemanden, "der Missstände, illegales Handeln (z. B. Korruption, Insiderhandel) oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz oder auch beispielsweise bei einer medizinischen Behandlung erfährt, an die Öffentlichkeit bringt." (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Whistleblower)

Begründung

Der Umfang, der immer häufiger vorkommenden Geheimabkommen wie ACTA und der Mautvertrag, wäre ohne Leaks nicht frühzeitig öffentlich bekannt geworden. Skandale wie der um Gammelfleisch oder um die Vermarktung des Nürburgrings zeigen, dass es im öffentlichen Interesse notwendig ist, Hinweisgeber zu unterstützen und soweit wie möglich zu schützen. Dieser Antrag formuliert dieses wichtige Anliegen als Grundsatz der Piratenpartei Rheinland-Pfalz.


Anträge zur Änderung des Wahlprogramms

1 Ergänzung der bisherigen Präambel.


1.1.1

Im Zuge der Digitalen Revolution aller Lebensbereiche sind trotz aller Lippenbekenntnisse die Würde und die Freiheit des Menschen in bisher ungeahnter Art und Weise gefährdet. Dies geschieht zudem in einem Tempo, das die gesellschaftliche Meinungsbildung und die staatliche Gesetzgebung ebenso überfordert wie den Einzelnen selbst. Gleichzeitig schwinden die Möglichkeiten, diesen Prozess mit demokratisch gewonnenen Regeln auf der Ebene eines einzelnen Staates zu gestalten, dahin.


Ohne Gegenstimme angenommen.

1.1.2 geänderte Fassung:

Die grundlegenden Rechte jedes einzelnen Menschen sind das höchste Gut und Ausdruck unserer Menschlichkeit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, beschlossen und anerkannt von den Staaten der Vereinten Nationen, stellt dabei die umfassende und allgemein anerkannte Sammlung dieser Rechte dar. Die dort genannten Rechte sind unteilbar und gelten für jeden Menschen gleichermaßen. Jeder Mensch muss sich frei entfalten können, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Jede Diskriminierung ist abzulehnen. Wir kämpfen dafür, die Menschenrechte national wie international durchzusetzen.


Änderung mit 10:6 angenommen.

Geänderte Fassung mit 15:0 angenommen.

1.1.3 geänderte Fassung:

Gemeinsam mit den Menschenrechten bilden die Bürgerrechte die Grundrechte der Bürger. Wir stehen hinter dem Grundgesetz in der grundsätzlichen Form, wie es unsere Gründungsväter 1949 ausgearbeitet haben. Einschränkungen von Grundrechten durch Bundesgesetze wollen wir kritisch prüfen. Weitere Einschränkungen der Grundrechte lehnen wir ab. Die Piratenpartei setzt sich für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung der Grundrechte ein und will die Bürgerrechte insbesondere auch gegenüber dem sie bedrohenden Staat bzw. dessen Einrichtungen verteidigen.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung ohne Gegenstimme angenommen.

1.1.4

Die Globalisierung des Wissens und der Kultur der Menschheit durch Digitalisierung und Vernetzung stellt deren bisherige rechtliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen ausnahmslos auf den Prüfstand. Nicht zuletzt die falschen Antworten auf diese Herausforderung leisten einer entstehenden totalen und totalitären, globalen Überwachungsgesellschaft Vorschub. Die Angst vor internationalem Terrorismus lässt Sicherheit vor Freiheit als wichtigstes Gut erscheinen – und viele in der Verteidigung der Freiheit fälschlicherweise verstummen.


Ohne Gegenstimme angenommen.

1.2.1

Die Piratenpartei will sich auf die im Programm genannten Themen konzentrieren, da wir nur so die Möglichkeit sehen, diese wichtigen Forderungen in Zukunft durchzusetzen. Gleichzeitig glauben wir, dass diese Themen für Bürger aus dem gesamten traditionellen politischen Spektrum unter­stützenswert sind, und dass eine Positionierung in diesem Spektrum uns in unserem gemeinsamen Streben nach Wahrung der Privatsphäre und Freiheit für Wissen und Kultur hinderlich sein würde.


Ohne Gegenstimme angenommen.

2

Datenschutz


2.1

Rundfunkgebühren


2.1.1 geänderte Fassung:

Datenschutzeinhaltung

Bei der 2010 beschlossenen Neuregelung des Rundfunkstaatsvertrages wurde eine sogenannte Haushaltsabgabe beschlossen. Nach diesem neuen Gebührenmodell wären zukünftig alle volljährigen Personen in Deutschland zu erfassen, um sie einem Haushalt oder einer Wohnung zuzuordnen, was bisher nicht geschieht. Ähnliches gilt für Betriebsdaten. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass staatliche Daten wie z.B. Meldedaten oder Gewerberegisterdaten generell nicht an Dritte wie Rundfunkanstalten bzw. deren Beauftragte wie die GEZ weitergegeben werden. Es soll stattdessen ein datenschutzfreundliches Erhebungsmodell angestrebt werden. Dementsprechend ist auch das Meldegesetz zu ändern.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung ohne Gegenstimme angenommen.

2.1.2 geänderte Fassung:

Rundfunkgebührenbefreiung

Weiterhin muss gewährleistet sein, dass Rundfunkbeiträge nicht gezahlt werden müssen, wenn, z.B. aus benutzerspezifischen (beispielsweise Seh- oder Höreinschränkung), geographischen oder finanziellen Gründen, ein ohne erforderliche technische Hilfsmittel möglicher, empfangskostenfreier Rundfunkzugang (wie DVB-T) nicht gegeben ist. Dies gilt auch für betriebliche Gebühren


Änderung mit einer Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung mit einer Gegenstimme angenommen.

2.1.3


Abgelehnt.

2.2.1 anhängen in 2.9 Sicherheitspolitik unter Achtung der Bürgerrechte

Neben den oben genannten Veränderungen setzen wir uns auch ein


  • für die Abschaffung der flächendeckenden Erhebung biometrischer Daten sowie von RFID-Ausweisdokumenten
  • gegen einheitliche Schülernummer (SchülerID) und Schülerdatenbanken
  • gegen europaweite Vereinheitlichung staatlicher Informationssammlungen (Stockholmer Programm)
  • gegen die systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse
  • gegen den Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz
  • für den Abbau von Videoüberwachung und das Verbot des Einsatzes von Verhaltens- und Gesichtserkennungssystemen
  • gegen die pauschale Registrierung von Passagierdaten, z.B. von Flug- und Schiffsreisenden, gegen die Speicherung von PNR-Daten auf Vorrat und deren verdachtsunabhänige Übermittlung
  • für die Durchsetzung des Folterverbots
  • für eine bessere, wirksame Kontrolle von Geheimdiensten und Polizei national und europaweit
  • für die Wiederherstellung der Trennung von Polizei und Geheimdiensten und die Rücknahme der geheimdienstlichen Befugnisse für Polizeibehörden wie das Bundeskriminalamt (BKA)
  • gegen eine Absenkung der Hürden zum Informationsaustausch zwischen deutschen Sicherheitsbehörden und denen anderer Staaten, solange kein einheitlicher Datenschutz auf hohem Niveau existiert
  • für die Einführung einer Informations- und Auskunftspflicht gegenüber den Betroffenen beim Datenaustausch zwischen Polizeien der EU-Länder
  • für die Rücknahme der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung und Stopp aller Planungen zur Wiedereinführung des Gesetzes
  • für den Stopp des SWIFT-Abkommens mit den USA
  • für den Stopp der Volkszählung 2011 und Rücknahme des Zensus-Gesetzes auf Bundes und Landesebene
  • für die Rücknahme der Auslandskopfüberwachung
  • für ein Verbot von automatisierten KFZ-Kennzeichen-Scannings
  • gegen 'präventive' Strafverfolgung und die Aufhebung der Unschuldsvermutung
  • gegen Internierungslager (Gefängnis ohne Aburteilung) in Deutschland
  • für den Abbau von Abhörzentralen wie z.B. Echelon
  • für die Abschaffung der "Anti-Terror-Datei", der "Visa-Warndatei" und anderer unrechtmäßiger Datenbanken
  • für die Stärkung des allgemeinen Informantenschutzes
  • gegen Beugehaft für Zeugen oder zum Erpressen von Passwörtern
  • für die Ausweitung des Persönlichkeits-Kernbereichs auf elektronische-Medien (z.B. Mail bei Webmailern, Laptop)
  • für die Berücksichtigung des Datenschutzes für Bürger- und Arbeitnehmer/innen bereits in der Konzeptionsphase aller öffentlicher eGovernment-Projekte
  • gegen geheime Durchsuchungen - weder online noch offline!


Mit zwei Gegenstimmen angenommen.

2.2.2

  • gegen die Beschränkung des Internetzugangs durch staatliche Stellen oder Internetanbieter (Sperrlisten).
  • gegen Sperrungen von Internetanschlüssen.
  • für ein Verbot der Installation von Filtern in die Infrastruktur des Internet.
  • für die Entfernung von Internet-Inhalten nur auf Anordnung unabhängiger und unparteiischer Richter.
  • für die Einführung eines uneingeschränkten Zitierrechts für Multimedia-Inhalte, das heute unverzichtbar für die öffentliche Debatte in Demokratien ist.
  • für den Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet (partizipatorische Websites, Foren, Kommentare in Blogs), die heute durch unzureichende Gesetze bedroht sind, welche Selbstzensur begünstigen (abschreckende Wirkung).


Mit einer Gegenstimme angenommen.

2.3.1 zu Abschnitt 2.9.8 Versammlungsfreiheit hinzufügen

Vermummungsverbot abschaffen

Die anonyme Teilnahme an einer Demonstration ist ein essentieller Bestandteil einer demokratischen politischen Partizipation. Das Vermummungsverbot verhindert eine anonyme Teilnahme und setzt somit Demonstrationsteilnehmer der Gefahr einer Diskriminierung aus. Darüber hinaus kommt es immer häufiger vor, dass die Polizei anlasslos und oft rechtswidrig Demonstrationen filmt. Das Vermummungsverbot für Teilnehmer von Versammlungen werden wir daher abschaffen.


Ohne Gegenstimme angenommen.

2.4

Dauerhafte Verfügbarkeit öffentlich-rechtlicher Berichterstattung

Eine der Aufgaben des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht in der Versorgung der Bevölkerung mit unabhängiger Berichterstattung. Die dabei erstellten Inhalte sind seit Umsetzung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nur kurze Zeit in den Mediatheken der Rund­funkanstalten abrufbar, obwohl sie auch dauerhaft von öffentlichem Interesse sind, da sie beispiels­weise als Quelle für die politische Diskussion dienen. Sie sollten deshalb zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt werden. Solange das Internetangebot der Rundfunkanstalten und die Vorhaltung der Sendebeiträge erheblich eingeschränkt ist, darf der Besitz “neuartiger Empfangsgeräte“ wie PC oder Mobilfunkgeräte keine Beitragslasten bewirken, speziell auch bei Gewerbebetrieben.


Ohne Gegenstimme angenommen.

3.1.1

Kooperation mit Software-Monopolisten aufkündigen

Verträge der Landesregierung mit Software-Monopolisten zum Einsatz von Software in Schulen, Hoch­schulen und Verwaltung sowie im Bereich des Jugendmedienschutzes und der Medien­kompe­tenz­förderung lehnen wir ab und werden entsprechende bereits bestehende Verträge aufkündigen.


Mit zwei Gegenstimmen angenommen.

3.2.1 geänderte Fassung:

Weitere, konkrete Maßnahmen zur Informationsfreiheit

Um die Informationsfreiheit im obigen Rahmen vollumfänglich zu gewährleisten, wollen die Rheinland-Pfälzischen PIRATEN folgende Maßnahmen ergreifen:


  • die Digitalisierung aller staatlichen Unterlagen, die neu erstellt werden
  • Forschungsprojekte zur Digitalisierung alter Unterlagen sowie die Erforschung von Langzeitarchivierungsstrategien
  • den freien Zugang zu allen Gesetzen und Gesetzesentwürfen, bereits in der Entstehungsphase
  • den freien Zugang zu allen Beschlüssen des Landtages und anderer politischer Gremien
  • die komplette Offenlegung des Abstimmungsverhaltens im Rheinland-Pfälzischen Landtag und seinen Ausschüssen
  • die komplette Offenlegung des Abstimmungsverhaltens im Bundesrat
  • die komplette Offenlegung der Nebeneinkünfte der Landtagsabgeordneten und Minister
  • den freien Zugang zu allen finanziellen Ausgaben der Landesregierung, der Ministerien, des Landtags und seiner Fraktionen
  • den freien Zugang zu allen Messdaten, die staatlichen Institutionen vorliegen (Wetterdaten, Flugverkehrsdaten, Gewässerdaten, Katasterdaten, Luftbilder, u.v.m)
  • den freien Zugang zu allen statistischen Erhebungen, die durch die Verwaltung oder in deren Auftrag vorgenommen werden
  • das Angebot von offenen Schnittstellen zur automatischen Abfrage der bereitgehaltenen Dokumente, Daten und Informationen in standardisierten, offenen Formaten
  • die Einrichtung einer kostenlosen Beratungsstelle, die den Bürgern und Bürgerinnen offene Fragen und komplexe Sachverhalte erläutert
  • die finanzielle Förderung von Open-Data- und Semantic-Web-Initiativen und Forschung in diesem Bereich
  • die Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfälzischen Hochschulen zur Digitalisierung, Aufbereitung und Zurverfügungstellung aller Daten in offenen Formaten
  • die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Behörde
  • das Angebot aller Ausschreibungen in einem standardisierten, maschinenlesbaren Datenformat
  • die Einführung einer Meldepflicht für alle Behörden bei Datenpannen und ein standardisiertes Verfahren zur Benachrichtigung der Betroffenen
  • die Veröffentlichung aller Verträge der Landesregierung und der Ministerien mit Unternehmen
  • die Einführung eines vollständigen Lobbyistenregisters auf Landesebene
  • eine klare Kennzeichnung, welche Passagen in Gesetzesentwürfen von wem hinzugefügt wurden
  • die umgehende Bekanntmachung von Art und Umfang aller Abhörmaßnahmen, Observationen oder Datenabfragen inklusive der Information von welcher Polizeibehörde oder welchem Geheimdienst diese auf welcher rechtlichen Grundlage durchgeführt werden, sowie die umfassende Information der Betroffenen sofort nach Ende der Maßnahme
  • die ausschließliche Verwendung quelloffener Software durch die Verwaltung
  • die Verpflichtung der Gemeindeverwaltungen zur Veröffentlichung der Protokolle von öffentlichen Gemeinderatssitzungen im Internet
  • die Verpflichtung der Gemeindeverwaltungen zur Veröffentlichung der Satzungen der Gemeinde im Internet


Änderung mit einer Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung mit einer Gegenstimme angenommen.

4.1.1 ersetzt 6.18 aus dem bisherigen Wahlprogramm – durch Antragsteller geändert in vollständige Streichung des Abschnitts


Alte Fassung:

Wir setzen uns dafür ein, den Beamtenstatus im Bildungsbereich abzuschaffen und auf gleichberech­tigte und faire Arbeitsbedingungen für alle Lehrenden im Schul- und Hochschulbereich hinzuwirken.


Streichung des Abschnitt 6.18 mit vier Gegenstimmen angenommen.

4.2 Überschrift

Berufliche Bildung


4.2.1

Die Berufsausbildung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Berufsleben. Daher möchten wir die Vorqualifikationen der angehenden Azubiildenden verbessern.


Abgelehnt.

4.2.2

Durch den zunehmenden Wettbewerbsdruck findet in immer mehr Betrieben eine zunehmende Spezialisierung statt. Dies führt dazu das in vielen Betrieben Auszubildende nicht in der vollen Breite des Berufsbildes ausgebildet werden können. Daher wollen wir die Rahmenbedingungen für eine kooperative, betriebsübergreifende Ausbildung verbessern.


Ohne Gegenstimme angenommen.

4.2.3 geänderte Fassung:

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz will den Ausbau des Bafögs zur beruflichen Weiterbildung herbeiführen.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung ohne Gegenstimme angenommen.

4.2.4 geänderte Fassung:

Das Angebot der beruflichen Weiterbildung soll weiter ausgebaut und reorganisiert werden. Die bisherigen Angebote sind aufgrund ihrer Anzahl und Standorte von vielen Standorten in Rheinland Pfalz nicht oder nur kaum zu erreichen. Wir sind der festen Überzeugung das kostenfreie Bildungsangebote zur beruflichen Weiterbildung flächendeckend vorhanden sein müssen und Standortnachteile minimiert werden müssen.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung ohne Gegenstimme angenommen.

4.3.1

Bildung ist, in Anbetracht der fortschreitenden Globalisierung, die wichtigste Ressource in Deutschland. Daher will die Piratenpartei den massiven Ausbau der Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz vorantreiben.


Mit zwei Gegenstimmen angenommen.

4.3.2

Das geringe Angebot und die damit verbunden Fahrkosten sowie mit dem Beruf und Familie kaum vereinbare Anwesenheitspflichten sorgen für eine geringe Akzeptanz von Abendschulen. Daher fordern wir in der Erwachsenenbildung den Ausbau des Angebots und eine Aufweichung der Anwesenheitspflicht.


Ohne Gegenstimme angenommen.

4.4.1

Wir setzen uns für die Etablierung von Lehrprofessuren im universitären Bildungswesen ein.


Abgelehnt.

5.2.1 geänderte Fassung:

Bisher sind nur EU-Bürger bei Kommunalwahlen in Deutschland wahlberechtigt. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlrecht für alle Menschen ein, die in Deutschland leben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wir möchten, dass das Bundesland Rheinland-Pfalz sich im Bundesrat um eine dahingehende Änderung des Grundgesetzes bemüht.


Mit 11:5 angenommen.

6.1.1 als Präambel in den Block “Immaterialgüterreicht“ einfügen

Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.


Ohne Gegenstimme angenommen.

6.1.2 Absatz “DRM-Technologie verbieten“ inklusive Überschrift durch dieses Modul ersetzen

Keine Beschränkung der Kopierbarkeit

Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern ("Kopierschutz", "DRM", usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.


Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen inakzeptable Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der Nutzer und gefährden die Nutzung von Werken durch kommende Generationen, denen der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen könnte.


Zusätzlich stehen die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die Etablierung einer lückenlosen und dauerhaft sicheren Kopierschutzinfrastruktur im Vergleich zu ihrem gesamtwirtschaftlichen Nutzen in einem extremen Missverhältnis. Die indirekten Folgekosten durch erschwerte Interoperabilität bei Abspielsystemen und Software erhöhen diese Kosten weiter.


Ohne Gegenstimme angenommen.

6.1.3 hinter Modul 6.1.2 einfügen

Freies Kopieren und freie Nutzung

Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden. Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der meisten Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.


Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden. In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.


Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.


Ohne Gegenstimme angenommen.

6.1.4 anhängen an “Neue Geschäftsmodelle fördern“

Pauschalabgabesysteme für künstlerische Leistungen unter staatlicher Aufsicht wie z.B. die so genannte "Kulturflatrate" lehnen wir ab. Wir sind davon überzeugt, dass solche Subventionen technischen Fortschritt und Innovation behindern. Es ist in unseren Augen nicht Aufgabe des Staates, bestimmte Geschäftsmodelle zu sichern oder gar zu subventionieren. Wir sehen in der freien Kopierbarkeit und Verfügbarkeit von immateriellen Kulturgütern einen Gewinn für unsere Gesellschaft.


Ohne Gegenstimme angenommen.

6.1.5 geänderte Fassung:

Förderung der Kultur

Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern. Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen Umfang genutzt werden können. Mögliche, aber nicht zu erwartende negative Nebenwirkungen müssen bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemindert werden.


In geänderter Fassung mit zwei Gegenstimmen angenommen.

6.1.6 anhängen an Modul 6.1.5

Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit. Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.


Mit einer Gegenstimme angenommen.

8.1

Eine gute Infrastruktur ist eine grundlegende Voraussetzung, um Wirtschaftswachstum zu ermöglichen und Rheinland-Pfalz als Standort für Unternehmen attraktiv zu halten. Zudem wird eine zuverlässige und neutrale Infrastruktur benötigt, um freien Informationszugang und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.


Die Piratenpartei möchte verhindern, dass durch privatwirtschaftliche Interessen Infrastrukturen wettbewerbsverzerrend und auf Kosten der Gesellschaft beeinflusst werden.


Die Infrastrukturen sind nicht nur die Basis für die Marktwirtschaft, sondern für das generelle Miteinander der Menschen. Durch dieses zentrale Element des Zusammenlebens entscheidet sich, wer aktiv an der Wirtschaft und dem kulturellen Leben teilhaben kann.


Die Struktur und die Funktionsweise von Infrastrukturen muss transparent sein, um eine Nachvollziehbarkeit von außen zu ermöglichen. Der Zugang zu Infrastrukturen muss allen Teilen der Gesellschaft offen stehen.


Der Staat ist für Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit verantwortlich, um hohe Versorgungssicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit zu garantieren. Die Zugänge zu jeglicher Infrastruktur müssen sowohl für Produzenten und Anbieter als auch für Nutzer und Konsumenten möglichst unlimitiert und barrierefrei sein. Durch gleiche Zugangsmöglichkeiten wird der freie Wettbewerb zwischen den verschiedenen privaten Anbietern gefördert.


Wir werden durch geeignete, öffentlich kontrollierbare und transparente Kontrollinstanzen dafür sorgen, dass die für Infrastruktur geltenden Regeln eingehalten werden. In Fällen, in denen diese Kontrollinstanzen versagen und Abhilfe auch nicht durch Auflagen, Verordnungen und Gesetze mit einem verhältnismäßigen und endlichen Aufwand erreicht werden kann, werden wir diese Infrastruktur verstaatlichen.


Ohne Gegenstimme angenommen.

8.2.1 geänderte Fassung:

Verkehrs- und Stromnetze

Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsnetze gelten als natürliche Infrastrukturmonopole. Der Zugang zu diesen Teilen der Infrastruktur ist für unsere Gesellschaft überlebenswichtig. Gleichzeitig sind sie extrem anfällig für Wettbewerbsverzerrung. Nur wenn der Staat, als einzig öffentlich kontrollierbare Instanz, der Eigentümer solcher Netze ist, kann sichergestellt werden, dass die von uns geforderten Ansprüche erfüllt werden.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung mit 12:1 angenommen.

8.4.1, 8.4.2 & 8.4.3 en bloc

Im Informationszeitalter ist das Internet als Infrastruktur von besonderer Bedeutung. Es ist Grundlage für den freien Meinungsaustausch, die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben, für Wissenschaft und politische Partizipation. Aufgrund dieser Relevanz muss die Verfügbarkeit des Netzes im Rahmen einer unpfändbaren Grundversorgung wie bei Radio und TV gewährleistet werden. Der gleichberechtigte Zugang jedes einzelnen Bürger muss besonders geschützt werden. Das Netz muss sich neutral gegenüber den transportierten Inhalten verhalten. Die Netzbetreiber tragen keine Verantwortung für die übertragenen Daten.


Die Installation von Filtern in die Infrastruktur des Internets lehnen wir ab. Der Kampf gegen rechtswidrige Angebote im Internet muss jederzeit mit rechtsstaatlichen Mitteln geführt werden. Allein die Etablierung einer Zensurinfrastruktur ist bereits inakzeptabel. Die Beurteilung der Rechtswidrigkeit muss gemäß der in Deutschland geltenden Gewaltenteilung und Zuständigkeit getroffen werden.


Der Ausschluss von Bürgern aus dem Internet ist nach Ansicht der Piratenpartei eine eklatante Bürgerrechtsverletzung. Eine Three-Strikes-Regelung nach französischem Vorbild oder ähnliche Maßnahmen lehnen wir deshalb strikt ab.


Ohne Gegenstimme angenommen.

8.5 neue Sub-Unterschrift unter “Internet“:

Breitbandausbau


8.5.4

Beim Bau und der Sanierung von Straßen müssen vorausschauend Leerrohre gelegt werden, um einen kostengünstigen Breitbandausbau zu ermöglichen.


Mit 15:1 angenommen.

8.5.1, 8.5.2, 8.5.3 & 8.5.5 en bloc

Regionen ohne Breitbandtechnologie sind nicht nur wirtschaftlich benachteiligt und haben einen Standortnachteil, sie drohen auch von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt zu werden.


Breitband-Internetverbindungen sollen wie Strom, Straßen, Telefon und andere Infrastruktur flächen­deckend verfügbar sein.


Die zur Zeit vom Bundeswirtschaftsministerium genannte untere Grenze der Breitbandgeschwindigkeit von 128 KBit/s ist dabei nicht ausreichend. Die Definition von Breitbandgeschwindigkeit soll in Zukunft der aktuellen technischen Entwicklung angepasst werden.


Wir wollen unterversorgte Gebiete finanziell fördern, um den Ausbau voranzutreiben. Das Land soll einen Beauftragten einsetzen, dessen Aufgabe es ist, in den Kommunen gezielt über die Fördermittel zu informieren und für den Breitbandausbau zu werben.


Ohne Gegenstimme angenommen.

9.0.1

Jeder Mensch hat das Grundrecht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen. Eine freiheitliche Gesellschaft lebt von der Teilhabe ihrer Bürger. Voraussetzung dafür ist die selbständige Entscheidung über die eigene Lebensgestaltung und über die Art der Teilhabe an der gesell­schaftlichen Entwicklung. Die Grundlagen dafür sind Bildung und der Zugang zu Kultur.


Ohne Gegenstimme angenommen.

9.0.2

Immer mehr Bereiche des täglichen Lebens werden vom Staat durch Vorschriften und Gesetze reguliert und reglementiert. Dadurch werden die Bürger vom Staat bevormundet und daran gehindert, ihren individuellen Lebensstil zu führen und sich frei zu entfalten. Die Piratenpartei setzt sich für die Reforum und ggf. Abschaffung von Gesetzen ein, die den Bürger unverhältnismäßig bevormunden.


Ohne Gegenstimme angenommen.

9.0.3

In den letzten Jahren werden zunehmend Gesetze diskutiert und teilweise auch verabschiedet, welche die Bürger bevormunden und sie in ihren Gewohnheiten oder ihrer Freizeitgestaltung einschränken. Die Freiräume der Bürger zur individuellen Gestaltung und Entfaltung ihres Lebens werden immer stärker beeinträchtigt. Die Piratenpartei stellt sich ungerechtfertigten Bevormundungen der Bürger durch den Staat entgegen.


Ohne Gegenstimme angenommen.

9.1

Nichtraucherschutz

Die Regelungen zum Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz sind für uns nicht nachvollziehbar. Die Freiheit der Bürger und der Gaststättenbetreiber wird auf nicht nachvollziehbare Weise beschnitten. Gleichzeitig findet aber kein effektiver Schutz der Arbeitnehmer im Gastronomiegewerbe statt.


In Betrieben, in denen nur der / die Inhaber arbeiten, sollen selbst entscheiden können, ob sie eine Raucher- oder Nichtraucher- Lokalität betreiben möchten. Hierbei darf ein etwaiges Speisenangebot keine Rolle spielen.


In Betrieben, in denen auch Arbeitnehmer arbeiten, gilt Rauchverbot. Dadurch sind nichtrauchende Arbeitnehmer nicht aus Angst um ihren Arbeitsplatz gezwungen, sich als Raucher auszugeben.


Betriebe, in denen Rauchverbot gilt, können einen abgeschlossenen Raucherbereich einrichten. In Raucherbereichen dürfen keine Arbeitnehmer arbeiten.


An Gastronomiebetrieben muss an der Außenseite eine einheitliche Kennzeichnung angebracht werden, aus der ersichtlich ist, ob in dem Betrieb generell oder in einem Raucherbereich geraucht werden darf. So ist jedem Bürger die Freiheit gegeben, zwischen Rauchergastronomiebetrieben, Nichtraucherbetrieben und Betrieben mit Raucherbereich zu entscheiden.


Ohne Gegenstimme angenommen.

9.2.1 geänderte Fassung:

Jugendschutz

Der Jugendschutz steht in einer komplexer werdenden Medienlandschaft vor neuen Herausforderungen. Wir möchten Mechanismen zum Jugendschutz für das digitale Zeitalter, in dem die Grenze zwischen Anbieter und Konsument verschwimmt, weiterentwickeln.


Wir entwickeln unsere politische Arbeit aus einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz, der sich nicht allein auf staatliche Regulierung beschränkt. Zu unseren Partnern gehören die Bildungseinrichtungen, die Erziehungsberechtigten, vor allem aber auch die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst, um hier neue Lösungen zu finden. Immer weitergehende Verbote reichen hier nicht aus.


Ein verbesserter Betreuungsschlüssel und eine flexiblere Lehrplangestaltung soll den Schulen den nötigen Raum geben, Hilfestellungen für den Umgang mit der Medienwelt zu leisten. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss ein fester Bestandteil des Bildungsauftrags werden. Auch Eltern müssen hier eingebunden werden.

Eine Bevormundung volljähriger Personen im Namen des Jugendschutzes lehnen wir ab. Jede Form von Regulierung muss inhaltlich schlüssig begründet, praktikabel und auf Kinder und Jugendliche abgrenzbar sein. Der freie Zugang zu Kunst und Kultur muss gewährleistet bleiben. Zur kulturellen Vielfalt zählen ausdrücklich auch Computerspiele.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung ohne Gegenstimme angenommen.

9.2.2 geänderte Fassung

Den Jugendmedienschutz wollen wir neu gestalten. Den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) lehnen wir ab. Nicht nur verpflichtende Inhalte-Kennzeichnung und Sendezeiten für das Internet sind gefährlich und absurd. Auch sind wir der Überzeugung, dass der generelle Weg des Jugendmedienschutzes aktuell ein falscher ist. Unsere Politik setzt auf die Vermittlung von Medienkompetenz bei Schulen, Eltern, Kindern und Jugendlichen sowie auf Verantwortung und nicht auf immer neue Verbote oder Zensur-Maßnahmen.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung ohne Gegenstimme angenommen.

9.3.1

Kein Verkaufsverbot für Alkohol

Ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol, wie in Baden-Württemberg, lehnen wir ab. Wir halten das Verkaufsverbot für wirkungslos, da Alkohol auch auf Vorrat erworben werden kann oder das Verbot auf andere Art umgangen wird.


Ohne Gegenstimme angenommen.

9.3.2 geänderte Fassung:

Wir wollen die Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums bei allen Altersgruppen fördern.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung ohne Gegenstimme angenommen.

9.4.1

Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Wir setzen uns für Versammlungsfreiheit und eine vielfältige und freie Nutzung des öffentlichen Raums ein. Wir lehnen Regelungen ab, die diese unnötig einschränken.


Ohne Gegenstimme angenommen.

9.4.2 geänderte Fassung:

Deswegen stellen wir uns gegen Verbote, die den Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen untersagen.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung ohne Gegenstimme angenommen.

9.5.1

Wir wollen den Gebrauch von Cannabis weiter entkriminalisieren.


Antrag mit 5:6 abgelehnt.

9.5.2

Führerscheininhaber, die Cannabis konsumieren, sollen durch den Entzug der Fahrerlaubnis nicht härter bestraft werden als Führerscheininhaber, die Alkohol konsumieren. Ein Führerscheinentzug aufgrund des Konsums von Cannabis darf nur erfolgen, wenn eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss nachgewiesen wurde.


Antrag mit 5:8 abgelehnt.

9.6.1 geänderte Fassung:

Paintball, Computer- und Videospiele

Es wird diskutiert Paintball und so genannte „Killerspiele“ zu verbieten, um Amokläufe zu verhindern. Dabei ist weder definiert, was genau unter "Killerspielen" zu verstehen ist, noch gibt es gesicherte Erkenntnisse, dass diese Spiele Amokläufe verursachen oder fördern. Computer- und Videospiele sind ein wesentlicher Teil der Jugendkultur. Sie sind künstlerisches und kulturelles Gut, vergleichbar mit Filmen oder Büchern. Die Piraten halten es für falsch, Spieler zu kriminalisieren, statt die eigentlichen gesellschaftlichen Probleme zu lösen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Computer- und Videospiele als Kulturgüter anerkannt werden und wenden uns gegen Verbote dieser Form von Kultur.


Änderung mit einer Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung ohne Gegenstimme angenommen.

9.6.2

Paintball ist ein Mannschaftssport und eine legitime Freizeitbeschäftigung Erwachsener. Es gibt keine Anzeichen, dass dieser Sport die Gewahlbereitschaft erhöht oder sogar Amokläufe verursacht. Die Forderungen nach einem Verbot von Paintball betrachtet die Piratenpartei als populistisch und stellt sich ihnen entgegen.


Ohne Gegenstimme angenommen.

9.7.1 hinter Modul 9.6.1 einfügen

Die Bezeichnung "Killerspieler" diskreditiert in völlig inakzeptabler Weise Spieler, eSportler und sogar Jugendliche, die gerne ihrem Hobby nachgehen. Wir lehnen das von der Innenministerkonferenz geforderte generalisierende Verbot zur Herstellung und Verbreitung von Computerspielen strikt ab. Populistische Verbotsforderungen lösen vor allem dort keine Probleme, wo sie völlig andere Ursachen, als die vordergründig unterstellten, haben. Spieler sind keine Mörder und Gewalttäter. Nicht Verbote, sondern präventive Maßnahmen und die Stärkung medienkompetenten Handelns stärken den verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Medien.


Ohne Gegenstimme angenommen.

9.8.1 vor Modul 9.6.2 einfügen

Immer mehr Spieler organisieren sich in eSport-Vereinen, um gemeinsam ihrem Hobby nachzugehen. Ebenso wie traditionelle Sportvereine leisten sie dabei einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele bemühen sich beispielsweise um die Vermittlung von Medienkompetenz gegenüber Jugendlichen und Eltern. Wir möchten diese Arbeit honorieren und dafür sorgen, dass eSport-Vereine genauso wie andere Sportvereine als gemeinnützig anerkannt werden.


Ohne Gegenstimme angenommen.

9.9.1

Poker

Das Pokerspielen hat in den letzten Jahren an Popularität gewonnen. In Rheinland-Pfalz hat dies leider dazu geführt, dass ein weitreichendes Pokerverbot geschaffen wurde. Öffentliche Pokerveranstaltungen und Internet-Poker wurden weitgehend verboten. Das Pokerverbot in Rheinland-Pfalz halten wir für ungerechtfertigt und werden uns deshalb für die Abschaffung dieses Gesetzes einsetzen.


Mit einer Gegenstimme angenommen.

9.10.1

Waffenkontrollen einschränken

Verdachtsunabhängige, unangekündigte Waffenkontrollen in privaten Wohnräumen verletzen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Deswegen möchten wir diese einschränken.


Erste Auszählung: 7:7

Neuauszählung: 8:9

Antrag abgelehnt.

9.11.1 & 9.12.1 en bloc

Zuständigkeit für Waffenkontrolle

Soweit Kontrollen in Wohnungen unumgänglich sind, sollten diese nur von Polizisten durchgeführt werden, da diese im Gegensatz zu anderen Personen über die hierfür nötige Ausbildung und Routine im Umgang mit Schusswaffen verfügen.


Keine Hausdurchsuchungen zur Waffenkontrolle

Gegen den Willen von Bürgerinnen und Bürgern dürfen ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss keine Kontrollen von Wohnungen oder sonstigen Liegenschaften erfolgen.


Abgelehnt.

9.14.1

Rechtliche Gleichstellung

Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Land Rheinland-Pfalz sich im Bundesrat dafür stark macht, die rechtliche Gleichstellung aller Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität voranzutreiben.


Mit vier Gegenstimmen angenommen.

9.14.2 geänderte Fassung:

Insbesondere sind Familien für uns all jene Lebenskonstellationen, in denen Verantwortung für Kinder, Eltern und Lebenspartner übernommen wird. Dabei ist die Anzahl der Verantwortlichen, deren Beziehung zueinander und deren Geschlecht unerheblich.


Änderung mit 12:0 angenommen.

Geänderte Fassung mit 10:8 angenommen.

Neubesetzung im Parteitagspräsidium

Antje Krause muss den LPT und damit das Parteitagspräsidium verlassen.

Als Ersatz kandidiert Jochen Schäfer.

Jochen Schäfer wird ohne Gegenstimme in das Parteitagspräsidium gewählt.


Anträge zur Änderung des Wahlprogramms (Fortsetzung)

10.1.1 geänderte Fassung:

Wahrung und Sicherstellung einer flächendeckenden fachgerechten ärztlichen Versorgung

Schon jetzt ist absehbar, dass die ärztliche Versorgung im ländlichen Bereich in den nächsten Jahren stark zurück gehen wird. Viele Hausärzte sind bereits heute über 60 Jahre und scheiden in absehbarer Zeit aus dem Berufsleben aus. Wir setzen uns dafür ein, dass eine flächendeckende ärztliche Versorgung auch in Zukunft möglich bleibt.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung mit einer Gegenstimme angenommen.

10.1.2 geänderte Fassung:

Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Mediziner

Als oberstes Ziel zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sehen wir nicht den Anstieg der Gehälter sondern eine Erleichterung der Arbeitsbedingungen. Wir streben geregelte Arbeits- und Bereit­schaftszeiten an, die den Beschäftigten im Gesundheitsbereich auch Zeit zur eigenen Regeneration lässt. Wir suchen nach Möglichkeiten den Verwaltungsaufwand in der medizinischen Versorgung so gering wie möglich zu gestalten.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung mit zwei Gegenstimmen angenommen.

10.1.3 geänderte Fassung:

Patientensicherheit in der Behandlung und Diagnose

Jeder Mensch hat einen Anspruch darauf, im Rahmen einer Erkrankung, alle nach dem neusten Stand der Technik zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Höchstes Ziel jeder Behandlung ist es, die schnelle und völlige Wiederherstellung der Gesundheit zu erreichen. Nicht immer ist es erforderlich den höchstmöglichen technischen Standard einzusetzen um eine präzise Diagnose zu erhalten. Genauso wie nicht immer eine völlige Wiederherstellung der Gesundheit zu erreichen ist.


Wir sehen große Potentiale an Einsparungen im Gesundheitswesen, ohne gesundheitsgefährdende Einschränkungen für die Erkrankten, die es umzusetzen gilt.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung mit zwei Gegenstimmen angenommen.

10.1.4 geänderte Fassung:

Freie Wahl bei der medizinischer Behandlung

Jeder Mensch kann frei entscheiden ob und von wem er behandelt werden möchte. Es steht jedem frei eine Behandlung abzulehnen. Ausnahmen bilden psychische Erkrankungen mit Fremd- oder Eigengefährdung. Soweit die alternative Heilmethode eines Heilpraktikers sich als Wirksam erwiesen hat, muss die Krankenversicherung die Kosten für die notwendige Behandlungsdauer der alternativen Medizin übernehmen.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung mit einer Gegenstimme angenommen.

10.1.5

Behandlungsfehler bei nicht erforderlichen kosmetischen Eingriffen und bei Piercing

Patienten oder Kunden unterziehen sich oftmals aus Schönheitsidealen kosmetischen Operationen. Beispiel: Brustvergrößerunge/ Körperschmuck u.d.g. Wir fordern, dass eine hierbei aufgetretene Wundheilungsstörung, die in der Regel durch unsachgemäße Einhaltung der Hygiene, oder durch nicht geeigneten Materialien hervorgerufen wurde und die eine medizinische Behandlung und Korrektur erforderlich macht, nicht auf Kosten der gesamten Versicherten gehen darf. Hier ist der behandelnde Arzt oder Piercer in die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung zu nehmen.


Antrag mit 6:2 angenommen.

10.1.6

Informationsfreiheit zu Behandlungsmöglichkeiten

Im Zeitalter der Medien Internet ist es möglich geeignete Informationen über Anschriften


von Fachärzten und Spezialkliniken problemlos zu erfassen und für jeden Erkrankten oder deren interessierten Angehörigen im Bedarfsfall abzurufen.


Wir sehen es als selbstverständlich an das von Seiten des Gesundheitsministeriums eine jährlich zu aktualisierende Liste mit allen Fachkliniken, niedergelassenen Fach- und Allgemeinmediziner über Internet abrufbar sind. Somit kann sich jeder Bürger im Krankheitsfall die optimale fachliche Kompetenz zu Rate ziehen.


Mit einer Gegenstimme angenommen.

10.2.1

Zur Zeit besteht die Möglichkeit ab einer bestimmten Einkommensgröße zu entscheiden ob man gesetzlich oder privat in einer Krankenversicherung versichert sein möchte.Dabei ist in jungen Jahren die private Krankenversicherung günstiger. Beamte müssen sich z.Zeit selbst privat versichern. Ein sehr großer Teil an Versicherungsbeiträgen wird von den Krankenkassen zur internen Verwaltung und für Werbung ausgegeben. Dieses Geld steht den Versicherten dann nicht mehr für Behandlungen zur Verfügung. Da die Kosten im Gesundheitswesen explodieren halten wir es für angebracht nur noch eine Krankenversicherung für alle aufrecht zu erhalten. Diese Krankenversicherung sollte in staatlicher Hand sein und unmittelbar dem Gesundheitsministerium unterstellt sein. Versicherungspflichtig ist jeder Bürger egal. Die Zusammenschließung vieler einzelner Krankenkassen zeigt bereits heute dass eine Fusion sinnvoll ist.


Geänderte Fassung mit einer Gegenstimme angenommen.

Vertagung auf Sonntag


Tagesordnung Sonntag 10. Oktober 2010

Wiedereröffnung des Landesparteitags

10:37 Uhr

Wiedereröffnung der Versammlung durch das Parteitagspräsidium.


Beschluss der Tagesordnung

Tagesordnung für Sonntag ohne Gegenstimme angenommen.


Anträge zur Änderung des Wahlprogramms (Fortsetzung)

10.4.1

Zur Zeit besteht für Krankenversicherte die Möglichkeit, sich ab einer bestimmten Einkommensgröße oder bei selbständiger Tätigkeit zu entscheiden, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sein möchten. Dabei ist für junge und gesunde Versicherte die private Krankenversicherung günstiger. Privat Krankenversicherte tragen zudem nicht bei zur Finanzierung der medizinischen Versorgung beitragsfrei Versicherter (z.B. Kinder gesetzlich Versicherter). Eine private Krankenversicherung kann auch die Aufnahme chronisch kranker Menschen ablehnen oder die Beiträge für diese sehr hoch ansetzen. Dies führt dazu, dass sich in den gesetzlichen Krankenversicherungen die Versicherten sammeln, die hohe Kosten verursachen und die privat Versicherten diese Kosten nicht mittragen.


Das wollen wir ändern.


Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, dass jeder Bürger einen an seinem Einkommen orientierten Beitrag zum Gesundheitssystem leistet.


Abgelehnt.

10.3.1

Die kassenärztliche Vereinigung soll die Interessen der niedergelassenen Fach- und Allgemeinärzte vertreten. Unter anderem handelt die KV als Einrichtung des öffentlich Rechtes eine Budgettierung mit den Krankenversicherungen aus..


Durch ein ausgeklügeltes für viele Ärzte nicht mehr überschaubares Abrechnungssystem wird das Budget unter den niedergelassenen Ärzten aufgeteilt und über die KV mit den niedergelassenen Ärzten abgerechnet. Dabei ist die für jeden Patienten bereitgestellte Behandlungssumme für 1 Quartal bei ausgedehnter Behandlung nach Meinung vieler niedergelassener Hausärzte nicht mehr Kosten deckend. Wir fordern eine neue Reform der Honorierung die für jeden leicht nachvollziehbar ist.


Der Verwaltungsapparat der KV der ebenfalls erhebliche Kosten mit sich bringt ist zu reformieren.


Mit 13:6 angenommen.

Antrag Nova Schola

Alternative Schulformen


Die Piratenpartei setzt sich für einen Test des Konzepts Nova Schola ein. Hierdurch wollen wir eine flexiblere Bildungsgestaltung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ermöglichen. Dieses Konzept legt den Grundstein um das Bildungssystem an die Erfordernisse der Informationsgesellschaft auszurichten.


Durch die höheren Entscheidungsfreiräume und die gestärkte Eigenverantwortung der Schüler, werden bei Nova Schola in der Sekundarstufe 1 und 2 die sozialen Kompetenzen sowie fähigkeit zur Selbstbestimmung gestärkt.


Dieses Schulsytem soll zunächst an einzelnen Schulen getestet werden.


Orientierungsphase


In den ersten zwei Jahren, wird der Klassenverband beibehalten. Die Schüler werden allerdings innerhalb der Klassen in Kompetenzgruppen eingeteilt, lösen demnach also Aufgaben mit verschiedenen Schwierigkeitsgrad. In dieser Zeit sollen sie lernen, ihre Fähigkeiten einzuschätzen und die angemessenen Schwierigkeitsgrade selbst auszuwählen.


Bildungskomponenten


Die Bildungsinhalte werden in Nova Schola in thematisch abgeschlossenen Komponenten vermittelt die ein halbes Schuljahr umfassen.


Diese Komponenten werden in 5 Schwierigkeitsstufen angeboten: Förderschul-, Hauptschul-, Realschul-, Gymnasialschul- und Hochbegabtenniveau. Die Schwierigkeitsstufen können für jede Komponente vom Schüler frei gewählt werden. Die Schüler werden bei der Auswahl der Komponenten von einem Berater unterstützt. Die Bildung kann auch an verschiedenen Schulen erfolgen.


Sitzenbleiben wird abgeschafft, nicht bestandende Komponenten können in den Sommerferien nachgeholt werden, im darauffolgenden Jahr, oder in Abendkursen.


Lehr- und Lernteams


Die Klassenstruktur wird aufgehoben. Die Komponenten werden in Lernteams erworben. Lehrende werden nicht mehr alleine, sondern in Gruppen die Schüler unterrichten und die Bildungsinhalte erarbeiten.


Die Schüler können frei wählen, in welche Lernteam sie die Komponente bearbeiten möchten.


Gutscheine


Lehrgutscheine: Lehrende erhalten Lehrgutscheine sofern Schüler diese Komponente in ihrem Lernteam bearbeiten oder sie freie Bildungsmaterialien erarbeiten. Die Lehrgutscheine ermöglichen den Lehrenden ihre Lehrteams zu vergrößern, besser auszustatten, oder sich weiterzubilden.


Jeder Schüler erhält halbjährig die Anzahl an Lehrgutscheinen, die es ermöglicht, sich einen Stunden­plan mit 30 Wochenstunden zusammenzustellen.


Bonusgutscheine: Schüler die anderen Schülern bei Hausaufgaben, oder der Unterrichtsvor- oder Nachbereitung helfen, erhalten von diesen Schülern Bonusgutscheine. Mit den Bonusgutscheinen anderer Schüler, erhält man Zugang zu Premiumbildungsangeboten.


Leistungszertifizierung


Die Leistungszertifizierung findet außerhalb der Lerngruppen statt. Sie richtet sich nach objektiven Maßstäben. Dies soll die Vergleichbarkeit der Leistungsniveaus sicherstellen.


Die Lehrenden geben innerhalb der Lerngruppen statt Noten, ausführliches Feedback zur Leistungs­verbesserung.


Evaluation


Mittels Schüler- und Kollegenfragebögen wird die Lehrmethodik der Lehrenden evaluiert. Die Schüler bewerten gegenseitig das Engagemant ihrer Teamkollegen. Die Daten werden unverzüglich nach der Auswertung und Besprechung unwiederruflich gelöscht.


Lebenslanges Lernen


Erwachsene erhalten die Möglichkeit ihre Abschlüsse durch Weiterbildung an der Nova Schola zu erweitern.


In diesem Zuge soll das Bildungsangebot über die derzeitigen Grenzen hinaus erweitert werden, und auch Inhalte umfassen, die derzeit z.B. an Volkshochschulen gelehrt werden, wie z.B Kochen, Backen, Töpfern, Schrauben, Fremdsprachen, Ikebana... .


Ebenfalls soll es möglich sein, berufllichen Weiterbildungen an der Nova Schola nachzugehen (z.B. Coachingausbildung, Lizenzensierungen usw.)


Feedbackpool


Den Schülern wird ein System zur Verfügung gestellt, in dem sie anliegende Arbeitsentwürfe per Opt-In diskutieren und kommentieren lassen können. Schüler, die die Arbeiten von anderen kommentieren und ihnen bei bestimmten Fragestellungen weiterhelfen, erhalten Mutual-Voucher.


Wissenstank


Es wird eine Datenbank zur Verfügung gestellt, die freie Unterrichtsmaterialen geordnet zur Verfügung stellt. Dies umfasst Audio, Video und Schriftformate. Diese Datenbank soll sowohl von Lehrenden als auch von Schülern erstelltes Material umfassen.


Da Lehrende Lehrgutscheine für die Erarbeitung von lizensfreiem Unterrichtsmaterial erhalten sollen, kommt die Bereitstellung von Material sowohl dem Lehrenden, als auch der Bildungsgemeinschaft zu Gute.


Schüler können kommentierte Arbeiten aus dem Feedbackpool im Wissenstank zur Verfügung stellen, dies soll es anderen Schülern, aber auch Lehrern ermöglichen Arbeitsweisen und problematische Aspekte bei der Lösungsfindung nachvollziehen zu können.


Funktionelle Schulausstattung


Da die Klassenstruktur weitestgehend aufgehoben wird mit Ausnahme der Orientierungsphase, kann die Innenarchitektur angemessener auf die jeweiligen Aufgaben angepasst werden. Daher soll die räumliche Gestaltung maßgeblich zur Verbesserung der Lernleistung beitragen.


Es werden Kommunikationsräume, Präsentationsräume, Erholungsräume, Rechercheräume und Arbeitsräume geschaffen und funktional voneinander getrennt.


Kommunikationsräume: Für Großgruppen O-Formation Für kleine Gruppen: Größere Quadratische Tische mit 4-8 Plätzen


Präsentationsräume: Beamer oder Whiteboard, Stühle nach vorn ausgerichtet, Soundanlagen


Erholungsräume: Gemütliche Möbel, Pflanzen, Bücher, Spiele, Wasserspender, Tee- und Kaffeezubereitung


Rechercheräume: Einzelsitzplätze


Arbeitsräume: z.B. Werkstätten, Labore, Musizierräume, Sporträume, Zeichenräume, Küchen, etc.


Jeder Schüler erhält einen Laptop für die Dauer der Ausbildung.


Demokratisierung des Bildungsbetriebs


Lehrende entscheiden demokratisch innerhalb des Teams wofür die Lehrgutscheine verwendet werden.


Schüler und Lehrende bestimmen demokratisch die Regeln für die Zusammenarbeit in der Lerngruppe.


Mit einer Gegenstimme angenommen.

Wahlkampfkoordinator

Herr Stengel trägt sein Konzept zum Wahlkampfkoordinator vor.


Ein Meinungsbild über die Möglichkeit, auch Nichtmitglieder zu Wahlkampfkoordinatoren zu machen erhält keine Gegenstimmen.


Ein erstes Meinungsbild über die Einführung des Wahlkampfkoordinators erhält eine Gegenstimme, bei der Wiederholung sind es vier Gegenstimmen. Dennoch ist jeweils die Mehrheit dafür.


Gemäß Meinungsbild soll er Landesvorstand und nicht der Landesparteitag den Wahlkampfkoordina­tor beauftragen.


Antrag:

Herr Stengel erstellt eine Aufgabenliste und der Landesvorstand wird damit beauftragt, diese zu prüfen und einen Wahlkampfkoordinator zu beauftragen.


Abgelehnt.

Wahlkampfstrategie

Vortrag von Angelo Veltens zu seinen Gedanken zur Wahlkampfstrategie im Landtagswahlkampf.


Tätigkeitsberichte der Landesvorstandsmitglieder

Gerhard Groß ist abwesend und es liegt kein schriftlicher Bericht vor.


Heiko Müller


Wahrgenommene Aufgaben im Landesvorstand


  • Leitung der Landesvorstandssitzungen
  • Koordination Wahlkampf mit Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt
  • Vertretung der Interessen der Piraten im LV gegenüber dem Bundesvorstand
  • Leerung Postfach Koblenz
  • Eine Koordination der Arbeitsgruppen fand mangels Arbeitsgruppen nicht statt
  • Mitarbeit im Presseteam
  • In den ersten Wochen meiner Amtstätigkeit übernahm ich zudem die verwaltungstechnischen Aufgaben als Generalsekretär

Wahrgenommene Termine


03.08. Besuch Patientenstammtisch Neuwied, Diskussion der Gesundheitskarte

21.08. Infostand Christopher Street Day Koblenz

24.08. Treffen mit Trierer Piraten in Hermeskeil

29.08. Wahl der Direktkandidaten in Kirchheimbolanden

04.09. Landesparteitag des LV Bayern in Regensburg

07.09. Veranstaltung in Koblenz: Politischer Streik

11.09. Demonstration Freiheit statt Angst

15.09. Demokratieforum Hambacher Schloß zum Thema „Deine Daten gehören mir“

18.09. Anti-Atom-Demo in Perl

22.09. Treffen Sozialbündnis in Koblenz, Vorbereitungstreffen zum „Heissen Herbst“

25.09. Infostand Koblenz und Neuwied, letzterer Zusammen mit der Aktion Schulterschluss

02.10. Infostand Koblenz


Zudem beteiligte ich mich an nahezu allen Stammtischen im Raum Koblenz.


Ingo Höft


Vorstand


Auf Grund der erst ca. zweimonatigen Amtszeit als Beisitzer stand in meiner Vorstandsarbeit zunächst die Einarbeitung in die Regularien und in die Kommunikationsstrukturen im Vordergrund. Dabei bemühte ich um einen engen Kontakt zu unseren Mitgliedern, sowohl online, als auch auf persönlichen Treffen.

Im Rahmen der politischen Recherche habe ich online-Kontakte in die Landesregierung aufgebaut, um auf diesem Wege z.B. an Informationen zu Gesetzesinitiativen zu kommen. Auch habe ich neue Kontakte zu uns nahe stehenden Organisationen aufgebaut. Hier ist zunächst der Chaos Computer Club in Mannheim zu nennen. Sowohl online als auch über persönliche Kontakte besteht hier nun ein Informationsaustausch. Als weiteres kommen zur Zeit intensive online-Kontakte mit der Free Software Foundation Europe in Betracht, die einen befruchtenden Dialog erwarten lassen.


Organisation


Organisatorisch habe ich mich um eine Landesgeschäftsstelle in Mainz bemüht. Leider ließ sich das ursprünglich beabsichtigte Objekt im Stadtzentrum nicht realisieren. Ein weniger zentral gelegenes günstiges Objekt ist Aussicht. In wie weit es in Frage kommt, ist gerade in der Abklärung.


Inhaltliche Arbeit


Bei regelmäßigen Treffen wirkte ich mit, bei der Anpassung und Erstellung von Modulen für unser Wahlprogramm. Um in der politischen Arbeit auf dem Laufenden zu bleiben, habe ein Seminar des Chaos Computer Clubs in Mannheim zur neuen elektronischen Gesundheitskarte besucht.


Wahlformalitäten


An den angekündigten Besprechungen des Landesverbandes zur Wahlkampfkoordination nahm ich regelmäßig teil. Darüber hinaus fand ich Gelegenheit, an einzelnen Sitzungen zur landes­übergreifenden Koordination der Wahlkämpfe teil zu nehmen. Bei einer Aufstellungsversammlung war ich als Landesvorstand vertreten. Im Wahlkreis 34 (Frankenthal, Bobenheim-Roxheim, Heßheim, Lambsheim) organisierte ich die Aufstellungsversammlung und wurde als Direktkandidat für den Wahlkreis gewählt.


Treffen und Aktionen


Den Stammtisch in meinem Kreisverband habe ich regelmäßig besucht. Darüber hinaus habe ich mich um einen engen Kontakt zu näher gelegenen Kreisverbänden und Regionalgruppen bemüht und ihre Stammtische besucht, so z.B. in Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Landau, Mainz und Neustadt. Infostände als Vorbereitung auf den Wahlkampf habe ich in Neustadt und Schifferstadt mitgestaltet.

Die politische Auseinandersetzung mit aktuellen Themen führte mich in die Gemeinderatssitzung von Neuhofen und in die öffentliche Anhörung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag im Mainzer Landtag.

Auf dem Multimediakongress der Landesregierung in Ludwigshafen war ich als einer von zwei Vertretern unserer Partei geladen. Dieser Besuch wurde anschliessend ausführlich kommentiert, sowohl auf der Mailingliste, als auch im blog und in direktem Mail-Kontakt mit der Landesregierung.

Auf einem Demokratieforum auf dem Hambacher Schloss gab es Gelegenheit, hochrangige Vertreter

aus Politik und Verwaltung kennen zu lernen.

Wahlkampf


Zum anstehenden Landtagswahlkampf beteilige ich mich an Beschaffungs- und Planungs­mass­nahmen.

Hier sind zu nennen die Beschaffung von Flyern und Wahlplakaten, sowie die Vorbereitung und Anmeldung von Infoständen und die Beschaffung von Unterstützerunterschriften.


Roman Schmitt


  • Kontaktaufnahme mit anderen Landesverbänden
  • Besuch des Christopher Street Day in mehreren Städten
  • Besuch von verschiedenen Stammtischen
  • Direktkandidat im Wahlkreis Ludwigshafen 1
  • Besuch der Open Mind in Kassel

Werner Brummer


  • Nach Anlaufschwierigkeiten beim Zugang zur Mitgliederverwaltung kann dieses originäre Aufgabenfeld nun wahrgenommen werden (Dank an Heiko für die kommissarische Bearbeitung).
  • Teilnahme an diversen Infoständen in Koblenz
  • Teilnahme an Stammtischen/Arbeitstreffen in Koblenz
  • Teilnahme an Sitzungen des LVOR bis auf zwei Ausnahmen (urlaubsbedingt)

Angelo Veltens


  • Arbeitstreffen und Stammtische in Koblenz und Montabaur
  • Kontakte zu Attac und AK Vorrat Koblenz
  • Teilnahme Vorstandssitzungen
  • Teilnahme Infostände
  • Einführung neuer Vorstandsmitglieder
  • Organisation Wahlprogramm-Mumble-Konferenzen
  • Wahlprogrammarbeit
  • Kontakte zur Grünen Jugend, Jungen Liberalen & Linkspartei am CSD Koblenz
  • Länderübergreifende Mumble-Konferenzen zur Wahlkampfkoordination
  • „Freiheit statt Angst 2010“ in Berlin
  • JMStV-Anhörung & Organisation Mahnwache
  • Beschäftigung mit Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (Diff erstellt)
  • Initiierung OptOutDay 2010 für RLP

Maik Nauheim


  • Betreuung des KV Trier wegen Handlungsunfähigkeit nach Austritten im Kreisvorstand
  • Mitorganisation des außerordentlichen Kreisparteitag des KV Trier zur Vorstandsneuwahl
  • Mitorganisation des Landesparteitag in Hermeskeil
  • Angebotssuche für Werbematerial

Bericht des Landesfinanzausschuss

Lars Matti trägt stellvertretend für den Landesfinanzausschuss die Ergebnisse der Sitzung des Vor­abends vor:


Protokoll Landesfinanzausschuss Rheinland-Pfalz vom 09.10.2010

Anwesende des Landesfinanzausschuss:


Kreisschatzmeister Landau/Südliche Weinstraße: Martin Matheis

Kreisschatzmeister Mittelhaardt: Lars Matti

Kreisschatzmeister Rhein-Pfalz: Harald Gündling

Kreisschatzmeister Rheinhessen: Xander Dorn

Kreisschatzmeister Trier / Trier-Saarburg: Sebastian Kratz


entschuldigt fehlen:

Landesschatzmeister: Gerhard Groß

Kreisschatzmeister Bad Kreuznach: Marius Molter


Anwesende Gäste:


Heiko Müller, Vorstandsvorsitzender Landesverband Rheinland-Pfalz´

Angelo Veltens, Politischer Geschäftsführer Landesverband Rheinland-Pfalz

Maik Nauheim, Beisitzer Landesverband Rheinland-Pfalz

Ingo Höft, Beisitzer Landesverband Rheinland-Pfalz


TOP 1 Organisatorisches


Die Versammlung Wählt Lars Matti zum Versammlungsleiter und Harald Gündling zum Protokollant.


TOP 2 GO des LFA


Antrag:

GO „Versammlungsleiter“

Versammlungsleiter

(1) Der Landesschatzmeister leitet die Versammlung, wenn diese keinen anderen bestimmt.

Annahme des Antrags einstimmig


Antrag:

Ergänzung der GO

14 Tage vor der Sitzung stellt der Landesschatzmeister die Finanzdaten bereit.

Annahme des Antrags einstimmig


Antrag:

Es wird beantragt den Vorliegenden Entwurf der GO als GO für den

Landesfinanzausschuss anzunehmen.

Annahme des Antrags einstimmig


TOP 3 Bericht vom Bundesschatzmeistertreffen vor dem letzten Bundesparteitag


Martin Matheis und Lars Matti berichten vom Bundesschatzmeistertreffen vor dem letzten

Bundesparteitag.


TOP 4 Umlageschlüssel (Hausaufgabe BPT)


Sollte die PPD im Jahr 2011 einen Anspruch auf staatliche Finanzmittel geltend machen können, der höher ist als der Vorwegabzug für die jeweiligen LV, fehlt die Grundlage für die Umverteilung.


Antrag:

Umlageschlüssel entspricht dem Umlageschlüssel der Mitgliedsbeiträge zum Auszahlungsstichtag

Annahme des Antrags einstimmig


TOP 5 Fragen zur Buchhaltung


Antrag:

Landsverband bestellt für 2010 keinen Steuerberater

Annahme des Antrags einstimmig

TOP 6 Sonstiges


Die kommenden Sitzungen des Landesfinanzausschusses werden testweise per Mumble

durchgeführt.

Aufgabenstellung / Funktion des Wahlkampfkoordinators

Antrag mit 9:9 abgelehnt.

Anträge zur Änderung des Wahlprogramms (Fortsetzung)

11.2.1

Die Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen, die für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind (z.B. ÖPNV, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Krankenhäuser), ist zu stoppen. Der Verkauf solcher Einrichtungen an Investoren bei anschließendem Zurückmieten ( Sale and Lease Back Verträge) ist zu verbieten. Öffentliche Einrichtungen, die nicht für die Grundversorgung der Bevölkerung notwendig sind (z.B. Schwimmbäder oder andere Freizeiteinrichtungen), sollten nur privatisiert werden dürfen, wenn dadurch keine Monopolstellungen entstehen.


Mit fünf Gegenstimmen angenommen.

11.5.1

Ausgaben, im besonderen Maße Subventionen, werden auf den Prüfstand gestellt. Subventionen sollen nur dort eingesetzt werden, wo wichtige wirtschafts- und forschungspolitische Ziele anders nicht erreicht werden können. Darüber hinaus müssen alle Subventionen degressiv oder zeitlich befristet sein, so dass man nach einem festen Zeitraum den Sinn dieser Subvention wieder prüfen muss.


Abgelehnt.

11.4.1 Geänderte Fassung:

Leiharbeit kann für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument darstellen, um Auftragsspitzen zu bewältigen.

In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile betriebsintern aber eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar.

Leiharbeit sollte wegen ihres Missbrauchspotenzials wieder begrenzt werden.


Geänderte Fassung mit einer Gegenstimme angenommen.

11.4.2 Geänderte Fassung:

Leiharbeiter dürfen keine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem höheren Stundenlohn entlohnt werden als regulär Beschäftigte im gleichen Tätigkeitsfeld.


Geänderte Fassung ohne Gegenstimme angenommen.

11.7.1 & 11.8.1 en bloc

Die Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden in Deutschland wie in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder den Handwerkskammern ist ein Beispiel für unnötige Bürokratie. Viele Unternehmer und Selbständige haben kein Interesse an deren Leistungen und kennen diese oft nicht einmal. Trotzdem ist jeder Gewerbetreibende und jeder Gründer einer Firma ab dem ersten Tag zur Beitragszahlung an die IHK verpflichtet. Zwar kostet die Zwangsmitgliedschaft in der IHK nicht viel, dieser Beitrag ist jedoch nach Ansicht vieler Unternehmer der sinnloseste Beitrag für die Verwaltung. Diese Zwangsregelung trifft besonders kleine Gewerbetreibende oder Handwerker hart, die keine Leistungen in Anspruch nehmen. Selbst inaktive Firmen oder Betriebe, die sich in Auflösung befinden, sind zu dieser Abgabe verpflichtet. Für Selbständige kommt erschwerend hinzu, dass deren private Einkünfte an die IHK beziehungsweise die Handwerkskammer übermittelt werden, da sich nach deren Höhe die Abgabenhöhe an die Kammern bemisst. Dies stellt nach Auffassung der Piraten eine eklatante Verletzung der Privatsphäre von Selbständigen dar. Die vielfach praktizierte Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden in Deutschland schränkt Unternehmer und Betriebe in ihrer Freiheit ein und bieten nicht durchgängig für den Zwangsbeitrag äquivalente Leistungen.


Wir treten daher für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft mit Zwangsbeiträgen in Kammern und Verbänden ein, um diese durch eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit zu ersetzen. Damit wird auch die Übermittlung der privaten Einkünfte von Selbständigen an die IHK beziehungsweise die Handwerkskammern beendet.


Wir planen, die Zwangsmitgliedschaft mit Zwangsbeiträgen in Kammern und Verbänden abzuschaffen und durch eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit zu ersetzen. Hierzu wollen wir eine Bundesratsinitiative anregen.


Abgelehnt.

11.9.1

Arbeitgeber, die Praktikanten als billige Arbeitskräfte ausbeuten, verhalten sich nicht nur unfair gegenüber den Praktikanten sondern auch gegenüber ihren Mitbewerbern und den sozialen Sicherungssystemen.


Darum wollen wir die Regelungen für Praktika verschärfen.

Probezeit, Werkstudententätigkeit und befristete Arbeitsverträge sind ausreichende Werkzeuge des Arbeitsmarkts, um Berufsanfängern den Start in das Berufsleben zu erleichtern.


Mit vier Gegenstimmen angenommen.

11.9.2

Ein Praktikumsvertrag soll nur im Rahmen von Schule, Studium oder Berufsausbildung geschlossen werden können.


Abgelehnt.

11.9.3

Praktikumsstellen müssen öffentlich ausgeschrieben werden, verpflichtend ist dabei die Angabe einer Mindestvergütung.


Abgelehnt.

11.1.1 als Präambel vor die übrigen Module des Themenblock 11

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz steht für eine soziale, nachhaltige und ökologische Wirtschafts­politik.


Mit 9:6 angenommen.

11.1.2 hinter Modul 11.1.1 anhängen

Wir setzen uns ein für fairen Wettbewerb, der nicht auf Kosten der Arbeitnehmer geführt werden darf, für die Förderung von Innovationen, sowie gegen privatwirtschaftliche Monopole und übermäßige staatliche Regulierung der Unternehmen.


Mit drei Gegenstimmen angenommen.

12.1.1

Wir wollen, dass sich das Land auch bei seiner Mitwirkung an der sozial- und gesundheitspolitischen Gesetzgebung im Bundesrat am Ideal einer gerechten Gesellschaft orientiert.


Abgelehnt.

12.2.1 Geänderte Fassung:

Als eine Möglichkeit diese Ziele zu erreichen, unterstützt die Piratenpartei Rheinland-Pfalz grund­sätzlich die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE), das sowohl die bisherigen Trans­fer­leistungen des Staates (ALG II, BAFöG, Kindergeld, Grundsicherung im Alter) als auch die Steuerfreibeträge bei der Einkommensteuer ersetzt. Wir werden dieses Thema daher in die politische Debatte einbringen und die Machbarkeit sowie die soziale Wirksamkeit näher überprüfen.


Geänderte Fassung mit einer Gegenstimme angenommen.

18.1.2

Verbraucherinformationsgesetz

Wir wollen das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) des Landes so stärken, dass Verbraucher Informationen, beispielsweise zu belasteten Lebensmitteln, auf gut zugänglichen Plattformen rasch und einfach auffinden können, ohne sie erst in langen Auskunftsprozessen anfordern zu müssen.


Mit vier Gegenstimmen angenommen.

18.1.3

Verbraucherzentralen stärken

Verbraucherzentralen spielen eine wichtige Rolle in der Beratung von Verbrauchern und im Schutz von Verbraucherinteressen. Die Arbeit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz soll durch ausreichende Finanzmittel besser unterstützt werden. Wir wollen die Verbraucherzentralen so stärken, dass sie häufiger von sich aus tätig werden können, um die Interessen der Verbraucher durchzusetzen. Wir unterstützen insbesondere den Einsatz der Verbraucherzentralen für den Datenschutz der Verbraucher und ihren Kampf gegen das Modell des „Gläsernen Kunden“. Wir wollen einen Verbraucherschutz, der das Recht auf umfassende Information verbindet mit einem wirksamen Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen. Das Klagerecht soll eine Musterfeststellungsklage durch Verbraucherverbände ermöglichen, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle betroffenen Verbraucher zu klären.


Ohne Gegenstimme angenommen.

18.1.4

Informationssystem für Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen

Wir wollen ein frei zugängliches Informationssystem für den Zugang zu Ergebnissen von durchgeführten Lebensmittelkontrollen schaffen. Obwohl Jahr für Jahr sehr viele Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, kontrolliert werden, ändert sich nichts an den hohen Beanstandungsquoten. Kontrollen, deren Ergebnisse von Verbrauchern nicht eingesehen werden können, wirken nicht abschreckend. Statt stärkerer Kontrollen müssen Mängel öffentlich nachvollziehbar sein, um durch Transparenz diese abschreckende Wirkung zu erreichen. So wird auch Druck auf die Verkaufsstellen ausgeübt, ihre Lieferanten sorgfältiger auszuwählen.


Mit 7:1 angenommen.

18.1.6 Geänderte Fassung:

Verbraucherinformation vor Ort durch Smiley-System - Alternative

Die positiven Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen werden durch Simleys an der Eingangstür sichtbar gemacht, um den Verbraucher direkt vor Ort über vorbildliche Hygienebedingungen zu informieren und einen zusätzlichen Anreiz für Betreiber von Restaurants, Eisdielen oder Supermärkten zu schaffen.


Änderung mit zwei Gegenstimmen angenommen.

Geänderte Fassung mit 8:7 angenommen.

18.1.8 Geänderte Fassung:

Kennzeichnung von Lebensmitteln

Die von der Lebensmittelindustrie auf der Vorderseite von Verpackungen bevorzugte Nährwert­kennzeichnung trägt nicht dazu bei, dem Verbraucher sinnvolle Informationen an die Hand zu geben. Besonders irreführend ist die Angabe des prozentualen Anteils am Tagesbedarf. Da sie prinzipiell vielen Personengruppen wie zum Beispiel Kindern nicht gerecht werden kann, ist sie durch eine sinnvolle, verpflichtende Kennzeichnung zu ersetzen. Diese muss sich auf feste Portionsgrößen von z.B. 100 g entsprechend der Nährwertangaben auf der Rückseite beziehen.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Mit 6:1 angenommen.

18.1.9

Telefonische Verträge

Wir wollen, dass telefonische Verträge erst dann Gültigkeit erlangen wenn sie vom Diensteanbieter in Textform übermittelt werden. Ab dem Eingang dieser Information und einer Widerrufsbelehrung beim Verbraucher soll eine Widerspruchsfrist beginnen.


Mit einer Gegenstimme angenommen.

18.1.10

Aushändigung von Protokollen

Werden Protokolle von Vertragsberatungen angefertigt, müssen diese dem Kunden ungefragt ausgehändigt werden. Sie werden Vertragsbestandteil. Bei telefonischen Beratungen gilt dies entsprechend für die Aufzeichnungen des Gespräches, die als Tondokument übermittelt werden.


Mit 6:2 angenommen.

Eine Neuauszählung der Stimmberechtigten ergibt 23 anwesende Stimmberechtigte.


18.1.11

Kündigung von Verträgen

Wir wollen dem Verbraucher ermöglichen, Verträge auf die gleiche Art und Weise zu kündigen, wie sie abgeschlossen wurden. Werden Verträge online abgeschlossen, so muss auch die Möglichkeit zur Online-Kündigung bestehen.


Ohne Gegenstimme angenommen.

18.1.12

Digitale Selbstbestimmung statt Entmündigung

Wir wollen Maßnahmen verbieten, die den Verbraucher von der rechtmäßigen Nutzung des gekauften Produkts ausschließen oder diese Nutzung einschränken. Das Produkt wird Eigentum des Käufers und dieser muss die volle Kontrolle erhalten, wenn er dies möchte. Insbesondere lehnen wir restriktive Systeme wie Digital Rights Management (DRM) ab. Auch Einschränkungen des Funktionsumfangs durch technische Maßnahmen in Form von markengebundenen Funktionen (Branding) lehnen wir ab.


Ohne Gegenstimme angenommen.

18.1.13 Geänderte Fassung:

Offene Standards statt Herstellerabhängigkeit

Das Zusammenwirken von Produkten unterschiedlicher Hersteller muss gewährleistet sein. Dazu wollen wir die Entwicklung und Verwendung offener freier Standards vorantreiben. Es ist für die Ver­braucher und die Volkswirtschaft schädlich, wenn Produkte einzelner Hersteller nur untereinander zu­sammen­arbeiten und die Kunden somit von einzelnen Herstellern abhängig werden (sogenanntes Vendor Lock-in). Wir werden die höchstmögliche Wahlfreiheit für den Verbraucher, durch unter­einander kompatible Produkte, sicherstellen.


Änderung mit einer Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung ohne Gegenstimme angenommen.

18.1.1

Die Piratenpartei sieht im Verbraucherschutz das Ziel, Bürgern zu ermöglichen, aktiv und selbstbestimmt am Markt teilzunehmen. Der Verbraucherschutz soll die Bürger vor der Willkür von Anbietern, Konzernen und übermächtigen Marktteilnehmern schützen und sicherstellen, dass ihnen alle nötigen Informationen für Kaufentscheidungen zur Verfügung stehen. Wir wollen erreichen, dass sich die Bürger über Produkte und Dienstleistungen unabhängig informieren und ihre Rechte auch gegen die Marktmacht großer Unternehmen durchsetzen können. Ein wirksamer Verbraucherschutz bietet zudem Schutz vor Belästiung durch ungewollte Werbung, Telefonanrufe und Zusendungen und hilft dem Verbraucher sich gegen diese zu wehren.


Ohne Gegenstimme angenommen.

17.2.1 Geänderte Fassung:

Lockerung der Residenzpflicht

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert in Artikel 13 das Recht auf Freizügigkeit. Deutschland ist der einzige Staat in Europa, der dieses für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge einschränkt.


Die Residenzpflicht macht Menschen zu Kriminellen, nur weil sie sich frei bewegen wollen. Polizei, Gerichte und Behörden werden zusätzlich unnötig belastet.


Daher wollen wir für diese Menschen die Residenzpflicht aufheben. Die normale Meldepflicht ist völlig ausreichend.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung ohne Gegenstimme angenommen.

17.3.1

Abschaffung von Ausreisezentren

Wir unterstützen die Forderung der Bewohner des Ausreisezentrums (LUFA) in Trier nach einer ersatzlosen Schließung der Einrichtung.


Die Bewohner der LUFA sind Flüchtlinge, die durch starken Druck zu einer "freiwilligen" Ausreise gebracht werden sollen. Sinn und Zweck von Ausreisezentren ist es, den Willen von Menschen zu brechen.


Diese Zielsetzung und die Art und Weise der Unterbringung sind mit dem Menschenrecht nicht vereinbar.

Wir werden uns für eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik einsetzen.


Ohne Gegenstimme angenommen.

17.4.1

Auch im Internet müssen die Grundrechte und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Eingriffe in private Kommunikation, etwa das Mitlesen von E-Mails, dürfen nur nach richterlicher Anordnung möglich sein. Das Einschleusen von Software in private Computer lehnen wir vollständig ab.


Mit 1:2 abgelehnt.

17.7.1

Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben

Das Gewaltmonopol des Staates darf nicht an Privatfirmen delegiert werden. Polizeiaufgaben, das Beaufsichtigen von Gefängnissen und ähnliches müssen vollständig in staatlicher Hand bleiben.


Ohne Gegenstimme angenommen.

17.9.1

Wir fordern die Unabhängigkeit der Staatsanwälte von der politischen Führung und deshalb ein Verbot des Weisungsrechtes der vorgesetzten Behörden auf Einstellung von Verfahren.


Ohne Gegenstimme angenommen.

17.8.2

Wir sehen mit Sorge, wie durch eine nicht zu verantwortende Öffentlichkeitsarbeit einiger Staatsanwaltschaften die im Rechtsstaat verankerte Unschuldsvermutung zunehmend zu Lasten von Beschuldigten ausgehebelt wird. Deshalb wollen wir dienst- und strafrechtliche Sanktions­möglich­keiten gegenüber Staatsanwälten bei entsprechenden Verstößen verschärfen.


Mit einer Gegenstimme angenommen.

17.9.2

Alle Verfahren, die aufgrund von Weisungsrechten übergeordneter Behörden gegenüber Staatsanwälten von diesen eingestellt werden, sind jährlich unter Namensnennung des Anweisenden zu veröffentlichen. Nur sofern die Verfahren gegen Privatpersonen liefen, sind deren Daten zu anonymisieren.


Abgelehnt.

17.10.1

Strafmaß

Die Würde jedes Menschen ist bekanntermaßen unantastbar. Deswegen sollte jeder, der diese Würde wissentlich (psychologisch geprüft) zerstört (z.B. durch Vergewaltigung, Misshandlung, Freiheits­beraubung) mit lebenslanger Strafe rechnen. Dies ist nicht immer der Fall, da die Sicherungs­verwahrung oftmals nachträglich auf Antrag gändert werden. Dadurch verliert diese Strafe an abschreckender Wirkung. Deswegen wäre eine Möglichkeit Anträge zu streichen durch verpflichtende regelmäßge Gutachten über Gefahrepotential zu ersetzen. Darauf sollte die weitere Haftplanung fußen.


Abgelehnt.

17.11.1 Geänderte Fassung:

Unabhängige Kontrolle der Polizei

Wir treten für eine demokratische, transparente und unabhängige Kontrolle der Polizei ein. Das wollen wir erreichen durch die Einführung einer unabhängigen Polizeikommission. Die Polizeikommission soll sicherstellen, dass die Exekutivorgane nach rechtsstaatlichen Prinzipien arbeiten. Die Kommission soll als Ansprechpartner von Beschwerdeführern und aktiver Ermittler tätig werden. Sie soll polizeiinterne Beschwerden und Beschwerden von Bürgern entgegennehmen. Um die Unabhängigkeit der Kommission zu gewährleisten, sollte sie nicht den Innenministerien, sondern direkt dem Landtag unterstellt sein.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung mit einer Gegenstimme angenommen.

17.12 en bloc

Gesetzgebung zur Hundehaltung

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass ein bundesweit einheitliches Hundegesetz eingeführt und die Hoheit der Länder in dieser Thematik abgeschafft wird.


Schwerpunkt des Gesetzes soll die artgerechte Hundehaltung sein. Das Gesetz soll sich stark am Schweizer Hundegesetz orientieren. Wichtige Punkte, die unbedingt übernommen werden sollen:


Jeder Hund muss täglich ausreichend Auslauf bekommen. Dies beinhaltet vor allem den Kontakt mit anderen Hunden, die Möglichkeit zu spielen und zu toben. Rasserelevante Veranlagungen sollen gefördert werden.


Rasselisten werden abgeschafft. Dafür dürfen keine Tiere mehr auf Aggressivität gezüchtet werden. Ein "scharfmachen" des Hundes wird verboten und bestraft. Ausnahmen gelten für Gebrauchshunde, z.B. bei der Polizei und Armee.


Bei schwerwiegenden verhaltensgestörten Hunden kann die Tötung angeordnet werden.


Jeder Halter muss eine Schulung absolvieren, bevor er sich einen Hund anschafft. Dabei werden grundlegende Fakten zum Verhalten vermittelt und Stress-, sowie Gefahrensituationen analysiert. Auch Altbesitzer müssen die Schulung absolvieren, wenn sie sich einen neuen Hund anschaffen.


Jeder Hund muss haftpflichtversichert werden.


Die allgemeine Leinenpflicht wird abgeschafft.


An sensiblen Orten wie in Schulanlagen, in öffentlichen Gebäuden und an verkehrsreichen Strassen besteht Leinenpflicht.


Öffentliche Gebäude sind generell für Hunde offen, es besteht kein Hausverbot.


Gegen die "Welpenmafia" ist hart vorzugehen.


Die Berufsbezeichnung "Hundetrainer" soll geschützt werden. Bundesweit soll es eine Möglichkeit geben, sich staatlich als Hundetrainer zertifizieren zu lassen.


Abgelehnt.

17.5.1 & 17.6.1 en bloc

Keine religiösen Symbole in öffentlichen Gebäuden

Das Anbringen von religiösen Symbolen in öffentlichen Gebäuden verletzt die Religionsfreiheit von Angehörigen anderer Religionen und Menschen ohne Religion. Dies wurde vom Bundes­verfassungs­gericht sowie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Wir möchten daher dafür sorgen, dass diese religiösen Symbole aus öffentlichen Gebäuden, vor allem auch den öffentlichen Schulen, entfernt werden.


Das Anbringen von religiösen Symbolen in öffentlichen Gebäuden kann die religiösen Gefühle von Menschen anderer Religion verletzen. In diesen Fällen ist basisdemokratisch eine Entscheidung über den Verbleib oder die Entfernung dieser Symbole zu entscheiden. In öffentlichen Schulen haben ausserhalb des Religionsunterrichtes religiöse Symbole nichts zu suchen, da wir im Zeitalter der Aufklärung für eine strikte Trennung von Kirche und Staat eintreten.


Abgelehnt.

17.1.1 Geänderte Fassung:

Grundlagen einer piratigen Innenpolitik

Wir setzen uns für eine verhältnismäßige Sicherheitspolitik ein. Ein sicheres Leben ist ein wichtiges und unabdingbares Gut für die Bewohner unseres Landes. Uns geht es um angemessene und wirksame Methoden. In der Vergangenheit wurden im Bereich der Sicherheitspolitik ineffektive und unverhältnismäßige Gesetze erlassen, aber gleichzeitig die Mittel für Polizei und andere Behörden gekürzt. Grundrechte wurden dadurch eingeschränkt und die Überwachung hat zugenommen, dabei soll in einer Demokratie der Bürger den Staat überwachen und nicht umgekehrt.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung ohne Gegenstimme angenommen.

13.1.1

Abschaffung des Tanzverbots

Das Tanzverbot in Rheinland-Pfalz wird durch das „Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage“ geregelt. Wir wollen die Paragrafen 6, 7 und 8 streichen (Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen, Verbot von Sportveranstaltungen, Verbot von Tanzveranstaltungen).


Mit 8:6 angenommen.

13.1.2

Der Staat soll hier nicht in die Freiheit des Einzelnen eingreifen.


Mit zwei Gegenstimmen angenommen.

13.1.3

Wir setzen uns dafür ein, das Tanzverbot aufzuheben.


Abgelehnt.

13.2.1

Öffentlicher Raum für alle

Die Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums für alle müssen verbessert werden.


Ohne Gegenstimme angenommen.

13.2.2

Die Innenstädte gehören auch spielenden Kindern und skatenden Jugendlichen.


Mit fünf Gegenstimmen angenommen.

13.2.3

Zwischen den Interessen von Anwohnern und anderen Nutzern des öffentlichen Raumes muss immer ein gerechter Ausgleich stattfinden.


Mit einer Gegenstimme angenommen.

13.2.4

Interessensgruppen dürfen dabei nicht bevorzugt werden aufgrund ihrer besserer Finanzausstattung oder besserem Organisationsgrad.


Mit 6:3 angenommen.

13.2.5

Wir möchten Bürgervereinigungen, Vereinen und Kulturgruppen den Gebrauch öffentlicher Gebäude einfacher machen und setzen uns für entsprechende Verbesserungen in Nutzungs- und Haftungs­regelungen ein.


Ohne Gegenstimme angenommen.

13.3.1

Öffentlicher Raum in privater Hand

Die zunehmende Privatisierung städtischer Räume durch Einkaufszentren und Einkaufsstraßen, die von privaten Wachdiensten "sauber" gehalten werden, sehen wir sehr kritisch.


Ohne Gegenstimme angenommen.

13.3.2

Eine solche Bewirtschaftung öffentlichen Raums darf nicht dazu führen, dass politische Betätigung (z.B. Infostände) im öffentlichen Raum unmöglich werden oder Menschen, die das "Einkaufserlebnis" trüben könnten (z.B. Obdachlose), vertrieben werden.


Ohne Gegenstimme angenommen.

13.3.3

Um das Recht aller am öffentlichen Raum zu erhalten, möchten wir auf das Problem aufmerksam machen.


Mit zwei Gegenstimmen angenommen.

13.3.5

Die weitere Ausweitung privaten Raumes zuungunsten öffentlichen Raumes, wollen wir bremsen.


Ohne Gegenstimme angenommen.

13.3.6

Für großflächige, öffentliche Räume in privatem Besitz, wie z.B. Einkaufszentren, wollen wir einen recht­lichen Rahmen gestalten, der dem Charakter dieser Räume als öffentliche Räume, gerecht wird.


Mit drei Gegenstimmen angenommen.

13.4.1

Rundfunk

Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Pressefreiheit. Derzeit sind die öffentlich-rechtlichen Medien­anstalten aber alles andere als unpolitisch. Etwa die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsrates und ein Großteil der Mitglieder des Rundfunkrates des SWR werden direkt von den Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bestimmt. Auch im ZDF sind knapp die Hälfte der Verwaltungs- und Fernsehräte von der Politik bestimmt.


Abgelehnt.

13.4.2

Wir setzen uns im Land und über den Bundesrat dafür ein, die GEZ mittelfristig überflüssig zu machen und abzuschaffen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll stattdessen über eine Abgabe für alle steuerpflichtigen Privatpersonen und Unternehmen finanziert werden, die von den Finanzämtern eingezogen wird. Auch hat sich der Umgang der GEZ mit persönlichen Daten als problematisch erwiesen. Deshalb soll sie, solange sie noch besteht, durch die Datenschutzbeauftragten des Landes und Bundes überwacht werden.


Mit 1:4 abgelehnt.

13.5.1

Vom gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk erstellte Inhalte sind seit Umsetzung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags nur kurze Zeit in den Mediatheken der Rundfunkanstalten abrufbar, obwohl sie auch dauerhaft von öffentlichem Interesse sind, da sie beispielsweise als Quelle für die politische Diskussion dienen. Sie sollten deshalb zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt werden. Dafür werden wir uns einsetzen.


Abgelehnt.

13.6.1 & 13.7.1 en bloc

Wir fordern die sofortige Überarbeitung des Staatsvertrages mit dem Ziel, die Inhalte, die durch die Bürger finanziert werden, langfristig für jeden Menschen frei verfügbar zu machen. Jeder Bürger hat einen Anspruch auf diese Inhalte. Die gesetzlichen Verweildauerregelungen müssen daher genauso wie der Drei-Stufen-Test umgehend auf den Prüfstand.


Wenn die Allgemeinheit Fernseh- und Rundfunkprogramme bezahlt, soll sie diese auch uneingeschränkt nutzen können. Aus deutschen Rundfunkgebühren finanzierte Inhalte sollen deshalb unter freie Lizenzen gestellt werden.


Abgelehnt.

13.8.1 als Präambel im Themenblock “Kultur“. Geänderte Fassung:

Wir wollen, dass alle Menschen am kulturellen Leben teilhaben können. Bei der Förderung kultureller Einrichtungen soll darauf geachtet werden, dass diese auf Barrierefreiheit achten und Angebote für sozial schwache Besucher bieten, zum Beispiel deutlich reduzierte Eintrittspreise.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung ohne Gegenstimme angenommen.

Sonstige Anträge

X2.1

Keine Stellungnahmen ohne entsprechende Beschlusslage!


Der Landesverband RLP distanziert sich vom Vorgehen des Bundesvorstandes und dem Versand von Pressemitteilungen ohne inhaltliche Legitimation aus der Beschlusslage der Piratenpartei. Pressemitteilungen, Stellungnahmen oder Aufrufe zu Demonstrationen, die nicht gedeckt sind vom Parteiprogramm oder Beschlusslage der Piratenpartei, sind nicht vereinbar mit unserem basisdemokratischen Prinzip und daher nicht akzeptabel. Wir fordern den Bundesvorstand auf, bei Pressemitteilungen mehr Sorgfalt walten zu lassen und keine Pressemitteilungen ohne entsprechende Beschlusslage mehr zu versenden. Insbesondere fordern wir den Bundesvorstand auf, Liquid Feedback oder andere Meinungsbilder (z.B. von Parteitagen) nicht zur Legitimation von Pressemitteilungen oder anderen Stellungnahmen heranzuziehen."


Mit zwei Gegenstimmen angenommen.

X2.2 Geänderte Fassung:

"Meinungsfreiheit in innerparteilichen Willensbildungsprozessen gewährleisten!


Wenn Menschen nicht mehr sicher sind, wer welche Daten über sie besitzt und wer was über sie weiß oder wissen könnte, dann werden sie ihr Verhalten vorsorglich anpassen. Insbesondere in politisch sensiblen Bereichen ist ein solches Anpassungsverhalten wahrscheinlich und aus demokratischer Sicht hochgefährlich. Es gefährdet die Meinungsfreiheit des Einzelnen und in der Konsequenz auch die gesamte freiheitliche Demokratie.


Die Piratenpartei setzt sich daher für den Schutz und die Stärkung der informationellen Selbst­bestimmung ein. Alle Menschen sollen ihre Daten kontrollieren können und ihre Meinung frei äußern können, ohne Angst davor, Repressionen erleiden zu müssen. Der Landesverband Rheinland-Pfalz fordert daher den Bundesvorstand auf, die bundesweite Liquidfeedback-Instanz datenschutz­gerecht umzugestalten. Insbesondere ist die anonyme Teilnahme zu ermöglichen. Eine Vorratsdaten­speicherung von politisch-sensiblen Präferenzen und Abstimmungsverhalten gegen den Willen des Nutzers ist zu unterlassen. Benutzerwünschen auf Datenlöschung ist zeitnah, unproblematisch und ohne Benachteiligung für eine weitere Nutzung Folge zu leisten."


Mit 16:8 angenommen.

Anträge zur Änderung des Wahlprogramms (Fortsetzung)

16.7.1

Einsatz erneuerbarer Energien statt fossiler Brennstoffe

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz zieht erneuerbare Energien der Energieproduktion aus fossilen Brennstoffen vor. Wir wollen erreichen, dass der komplette Energiebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt wird und somit fossile Kraftwerke überflüssig werden.


Ohne Gegenstimme angenommen.

16.7.2 Geänderte Fassung:

Kernkraftwerke abschalten

Wir betrachten die Energieproduktion durch Kernspaltung als unverantwortlich. Es ist nicht geklärt, wie der entstehende Atommüll entsorgt werden kann und die Urangewinnung richtet einen erheblichen Schaden an der Umwelt und der Gesundheit der Menschen an. Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, dass auch weiterhin keine Kernkraftwerke in Rheinland-Pfalz betrieben werden. Wir werden uns zudem im Bundesrat für den 1998 beschlossenen Atomausstieg stark machen.


Änderung mit 10:4 angenommen.

Geänderte Fassung mit 11:6 angenommen.

16.7.3

Ein wichtiger Aspekt moderner Energiepolitik ist die Dezentralisierung der Energieerzeugung. Die damit einhergehende Unabhängigkeit von Großkraftwerken kann durch kommunale Energie­gewinnung aus regenerative Quellen, wie Wind, Sonne, Wasser, Geothermie, und Biomasse aus lokalem Anbau erreicht werden. Außerdem wird die Sicherheit der Energieversorgung erhöht.


Mit einer Gegenstimme angenommen.

16.7.4 Geänderte Fassung:

Da eine stärkere Dezentralisierung der Strom- und Wärmeerzeugung eine angepasste Infrastruktur voraussetzt, sind neue Speicher- und Verteilungstechnologien nötig. Wir werden deren Entwicklung und Einsatz verstärkt fördern. Dabei werden wir die datenschutzkonforme Umsetzung (z.B bei intelligenten Stromzählern) unter Wahrung der Privatsphäre von vorneherein einbeziehen.


Änderung ohne Gegenstimme angenommen.

Geänderte Fassung ohne Gegenstimme angenommen.

16.7.5

Wir wollen die Nutzung von öffentlichen Gebäuden für die Erzeugung von Energie aus regenerativen Quellen weiter fördern. Deren Dach- und Hausflächen könnten zum Beispiel mit Photovoltaiklagen ausgestattet werden.


Ohne Gegenstimme angenommen.

16.7.6

Das Engagement kommunaler Energieerzeuger soll unterstützt werden, um deren Einsatz für erneuerbare Energien wirtschaftlich zu halten und den Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt zu fördern. Ziel ist es, die Vielfalt innovativer kleinerer Energieerzeuger zu erhalten und den Einfluss der bestehenden Oligopole zu veringern.


Mit einer Gegenstimme angenommen.

16.7.7

Die Regierung und die Energieerzeuger sollen zur Veröffentlichung von Verträgen zur Energiepolitik verpflichtet werden. Zur Laufzeit von Atomkraftwerken und zur Energieerzeugung im Allgemeinen darf es keine Geheimabkommen zwischen Industrie und Regierung geben. Seit jeher macht sich die Piratenpartei für eine transparente Politik stark. Dies schließt den Energiesektor selbstverständlich ein. Nur durch eine transparente Energiepolitik können die Bürger wirksam an der politischen Diskussion um diese Themen teilnehmen. Transparenz dämmt zudem den Machtmissbrauch von Staat und Wirtschaft ein.


Ohne Gegenstimme angenommen.

Restliche Anträge des Modulblock 16 (außer 16.7) en bloc


Abgelehnt.

14.1.1

Vereinfachung des Steuersystems

Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz setzt sich für eine deutliche Vereinfachung des Steuersystems ein. Nur ein einfaches, transparentes Steuersystem kann für jeden Bürger verständlich und damit gerecht sein.


Mit drei Gegenstimmen angenommen.

14.1.2

Ausnahmen im Steuersystem müssen deutlich reduziert werden.


Mit einer Gegenstimme angenommen.

14.1.3

Paragraf 15b des Einkommensteuergesetzes verbietet "Steuerstundungsmodelle" nach einem vorgefertigten Konzept. Davon sind hauptsächlich standardisierte Finanzprodukte für Kleinanleger betroffen, nicht aber maßgeschneiderte Steuersparmodelle für außergewöhnlich vermögende Bürger. Wir wollen uns über den Bundesrat dafür einsetzen, das Verbot auch auf maßgeschneiderte Steuersparmodelle auszuweiten.


Ohne Gegenstimme angenommen.

14.1.4

Wir wollen erreichen, dass Tricks zur Steuerersparnis, wie das Umleiten von Unternehmensgewinnen in Steueroasen, verboten oder durch geeignete Maßnahmen uninteressant gemacht werden.


Mit 7:5 angenommen.

14.2.1, 14.2.2 & 14.2.4 en bloc

Einnahmeseite

Wir wollen, dass sich Rheinland-Pfalz im Bundesrat für eine Erhöhung der Erbschaftssteuer einsetzt, um zusätzliche Einnahmen zu generieren.


Wir wollen, dass sich Rheinland-Pfalz im Bundesrat für die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer einsetzt, um zusätzliche Einnahmen zu generieren.


Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, dass Familienunternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und erhalten, nicht zusätzlich belastet werden.


Abgelehnt.

14.2.3

Wir wollen, dass sich Rheinland-Pfalz im Bundesrat für eine Erhöhung der Erbschaftssteuer und die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer einsetzt, um zusätzliche Einnahmen zu generieren.


Mit 6:10 abgelehnt.

14.4.1

Die Länder zahlen jährlich ca. 400-500 Millionen Euro an die Kirchen, hauptsächlich für die Gehälter von Bischöfen und anderen Geistlichen. In Rheinland-Pfalz wurden dafür im aktuellen Landeshaushalt etwa 50 Millionen Euro veranschlagt. Viele Kommunen in Rheinland-Pfalz müssen darüber hinaus aufgrund jahrhundertealter Verträge eigene Zahlungen an Kirchengemeinden leisten. Wir möchten diese Zahlungsverpflichtungen von Land und Kommunen gesetzlich beenden und die Mittel in anderen Bereichen einsetzen.


Mit 13:0 angenommen.

Besonderer Antrag zur Änderung des Wahlprogramms:

Der Landesparteitag möge beschließen, Angelo Veltens die Rechtschreibkorrektur des Wahl­pro­gramms übernehmen zu lassen.


Ohne Gegenstimme angenommen.

Modulblock 15 en bloc


Abgelehnt.

Satzungsänderungsanträge

Alle nicht behandelten Satzungsänderungsanträge wurden vom Antragsteller vertagt.

Ende der Versammlung