RP:Antrag/2010.2/SÄA19/Ämterkumulation (Antrag B)

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein zurückgezogener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Satzungsantrag Nr.
2010.2/SÄA19
behandelt bei
LMV2013.1
Beantragt von
Ven
Kurzbeschreibung
Eine Ämterkumulation auf Landesebene ist zulässig, benötigt aber die Zustimmung des Parteitages
Betrifft
§2.3 (7)
Vermerk
Der Antrag wurde eingereicht
Der Antrag wurde nicht behandelt
Der Antrag wurde zurück gezogen mit Ticket #1024422 am 2012-10-03
archiviert, da Übernahmefrist nach LPT2013.1 abgelaufen ist

Antrag

Es wird beantragt, dass § 2.3 (7) durch "Eine Ämterkumulation zwischen Landesebene und allen niedrigeren Ebenen ist zulässig. Es bedarf jedoch der Zustimmung des Parteitages, der den Pirat in ein weiteres Amt wählt." ersetzt wird.
Alte Fassung:
Eine Ämterkumulation ist auf Landesebene nicht zulässig. Auf unteren Ebenen ist die Zustimmung des LVORs notwendig.
Neue Fassung:
Eine Ämterkumulation zwischen Landesebene und allen niedrigeren Ebenen ist zulässig. Es bedarf jedoch der Zustimmung des Parteitages, der den Pirat in ein weiteres Amt wählt.

Begründung

Mit dieser Regelung kann man z.B. im Landesvorstand und im Vorstand seines Kreises bzw. Ort sein. Die Zustimmung des Parteitages schützt vor Machtanhäufung bzw. davor, dass das erste Amt verschwiegen wird.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Ven 22:04, 7. Feb. 2010 (CET)
  2. TheRonin 17:57, 2. Jun. 2010 (CEST)
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Fenriz 09:26, 1. Jun. 2010 (CEST) gegen Ämterkumulation! die meisten Piraten sind eh schon überlastet mit einem Amt
  2. Chrit 11:06, 09.06.2010, nicht dauerhaft. Zudem sollte die übergeordnete Gliederung darüber entscheiden, da dort in 90% der Fällen dann die Arbeitskraft fehlt.
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Es würde doch genügen, wenn ein Kandidat vor einen Wahl verpflichtet wird, alle aktuellen Wahlämter anzugeben. Dann kann die Versammlung selbst urteilen, ob sie dem zu Wählenden die Ausfüllung des Amtes auch noch zutraut. Gibt ein Kandidat nicht alle seine Wahlämter an, muß die Wahl bei der nächsten Versammlung wiederholt werden, ohne daß sich seine Wahlperiode dadurch verlängert.--Guru 17:23, 17. Feb. 2010 (CET)
    • Das mit der Zustimmung kannst Du aber vergessen, da irgendeiner rauskramt das das nicht erlaubt ist. Folglich muss man das grundsäzlich ermöglichen, um dann es explizit für den jeweiligen Fall zu genehmigen. zB Beisitzer LVOR und Schatzmeister Kreis könnte man in Personalunion machen. Das muss der Kandidat entscheiden, ob er es sich zutraut, und dann die Versammlung die Ihn wählt. TheRonin 17:56, 2. Jun. 2010 (CEST)
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