RP:Antrag/2010.1/S6-A/Gründungsversammlungen Einberufung muss erfolgen

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein abgelehnter Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Satzungsantrag Nr.
2010.1/S6-A
behandelt bei
LMV2014.2
Beantragt von
Esteban
Kurzbeschreibung
In der Satzung soll klar verankert sein, dass eine Einberufung zu Gründungsversammlungen nicht nur erfolgen soll, sondern muss.
Betrifft
§ 4.4
Ergänzt Antrag
RP:Antrag/2010.1/S6-B-1/Frist Gründungsversammlungen (Antrag 1)
RP:Antrag/2010.1/S6-B-2/Frist Gründungsversammlungen (Antrag 2)
Vermerk
eingereicht zur LMV2010.1, aber nicht behandelt. Da der Status unklar war, wurde er auf der LMV2014.2 behandelt und abgelehnt.

Antrag

Der Landesparteitag möge beschließen, dass im §4.4 der Landessatzung das Wort „soll“ durch „muss“ ersetzt wird.

Alte Fassung: Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie soll mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.

Neue Fassung: Die Einberufung von Gründungsversammlungen der nächstuntergeordneten Gliederungen richtet sich nach §5.1 dieser Satzung. Sie muss mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.

Begründung

Die Formulierung „muss“ ist eindeutiger und klarer.als "soll".

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Guru
  2. Blackspot (bei abgeänderter Begründung ;) )
  3. VincNW
  4. LarsM 13:09, 10. Jan. 2010 (CET)
  5. Salorta
  6. JoSch
  7. McWizard
  8. Fenriz 09:18, 1. Jun. 2010 (CEST)
  9. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Ein Pirat aus Mainz (sollen die Untergliederungen selbst bestimmen können)
  2. Friedel (Diskussion) 21:17, 8. Mai 2014 (CEST)
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Elex 01:26, 8. Jan. 2010 (CET)
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Die Begründung Passt irgendwie nit zum Antrag sondern stammt von einem von meinen Anträgen. Bitte für diesen Antrag anpassen.
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Die Kurzbeschreibung beschreibt etwas ganz anderes als der Antrag! Außerdem ist der Antrag gar nicht umsetzbar. Den Pragraf der Landessatzung, der geüändert werden soll, gibt es gar nicht. Wenn es ihn gäbe und er den Inhalt hätte, der im Antrag beschrieben ist, müsste eine Gründungsversammlung einberufen werden, um einen KV oder eine anderen Untergliederung zu gründen. Außerdem regelt das BGB ob Gründungsversammlungen nötig sind, nicht die Satzung. Das regelt übrigens auch, was auf dieser Gründungsversammlung alles gemacht werden muss. Der Antrag ist sinnlos.

    Zumindest ist das so, wenn die veröffentlichte Fassung der Satzung richtig ist. Der §4.4 wurde nach dem letzten LPT im Wiki gelöscht, aber ich weiß nicht aufgrund von welchem Beschluss das passiert ist. Friedel (Diskussion) 21:17, 8. Mai 2014 (CEST)
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