RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/Rechte und Fristen für Bewerber

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RP:Antragsfabrik

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Dies ist ein zurückgezogener Satzungsantrag für den Landesverband RLP.

Dieser Antrag steht hier zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Satzungsantrag Nr.
0000.0/ENTWURF
behandelt bei
LMV2010.1
Beantragt von
Esteban
Kurzbeschreibung
Die Rechte von Bewerbern auf eine Mitgliedschaft sollen gestärkt werden und die Partei soll besser geschützt werden.
Betrifft
§ 2.1(3)
Vermerk
nicht eingereicht zur LMV2010.1

Antrag

Der Landesparteitag möge beschließen, §2.1 (3) zu ersetzten.

Alte Fassung: Die für die Bewerbung zuständige Instanz kann dem Beitritt widersprechen. Bei Widerspruch kann das Landesschiedsgericht angerufen werden.

Neue Fassung: Die für die Bewerbung zuständige Instanz kann dem Beitritt binnen 3 Wochen widersprechen. Die Mitgliedschaft tritt erst 3 Wochen nach dem Eintreffen bei der zuständigen Instanz in Kraft, sofern kein Widerspruch erfolgt ist. Widersprüche müssen begründet werden. Bei Widerspruch kann das Landesschiedsgericht angerufen werden. Über einen Widerspruch ist der Bewerber umgehend schriftlich zu informieren.

Begründung

Die neue Fassung schützt die Partei besser davor, zum Beispiel auf einem Parteitag, überraschend geentert zu werden. Bisher ist es auch einfach möglich, sich für Parteitage Stimmen zu kaufen, zum Beispiel um einen besseren Listenplatz zu bekommen. Zudem erhält der Bewerber mehr Rechte, bisher gab es keinerlei Fristen und der Bewerber währe damit der Willkür der zuständigen Instanz ausgesetzt. Die zuständige Instanz könnte einfach nie über den Beitritt entscheiden und damit dem Bewerber die Möglichkeit der Klage vor dem Schiedsgericht entziehen. Die Frist von 3 Wochen ist recht lang, sie ist aber nötig, damit in der Partei über den Beitritt diskutiert werden kann.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Blackspot (allerdings mit dem Wunsch einer Änderung der Frist auf 3 Wochen)
  2. McWizard Wenn die <gegnerische Partei einsetzen> 500€ investiert, machen die unseren letzten PT vor den Wahlen komplett kaputt und stellen eigene Leute auf. Das wäre ganz schön peinlich...
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Elex 01:33, 8. Jan. 2010 (CET)
  2. Salorta
  3. Ein Pirat aus Mainz (es muss die Chance geben auf dem LPT Mitglied zu werden)
  4. Marcus 21:08, 3. Feb. 2010 (CET)
  5. Ven 17:57, 4. Feb. 2010 (CET)
  6. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. LarsM 14:20, 10. Jan. 2010 (CET)
  2. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Bei einem Nichthandeln der zuständigen Instanz könnte auch das LSG angerufen werden. Elex 01:33, 8. Jan. 2010 (CET)
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Auch Personen, die am LPT/BPT beitreten sind Mitglieder. Eine Wartefrist würde Akkreditierungen erschweren, und IMHO keinen Sinn machen. Elex 01:33, 8. Jan. 2010 (CET)
    • ...
      • ...
    • ...
  • Ich befürworte die Idee, da ein solcher Schutzmechanismus geboten ist. Interessenten, welche am Parteitag mitentscheiden möchten, ist es durchaus zuzumuten, sich rechtzeitig um eine Parteimitgliedschaft zu bemühen. Ein Interessent sollte nicht ohne inhaltliche Vorbereitung am Parteitag Mitglied werden und wichtige Entscheidungen treffen. Jedoch halte ich die 6 Wochen Frist für zu lang. Eine 3 Wochen Frist ist meiner Meinung nach ausreichend. --Blackspot 20:37, 8. Jan. 2010 (CET)
    • Grundsätzlich stimme ich Dir zu, allerdings kann ich mich auch als "Sympatisant" vorbereiten, bei mir war es jedenfalls so. Außerdem, halte ich eine Prüfung ob wir jemand aufnehmen möchten und ein schriftlichen Bescheid darüber ob der jeweilige Vorstand dem Bewerber als "würdig" erachtet für sehr kritisch.
Daher würde ich folgende Regelung besser finden.
  • Die für die Bewerbung zuständige Instanz kann dem Beitritt binnen 3 Wochen widersprechen. Widersprüche müssen umgehend schriftlich begründet werden. Bei Widerspruch kann das Landesschiedsgericht angerufen werden.
Bei uns im KV gilt :
  • Der Aufnahmeantrag gilt als angenommen, wenn der Kreisvorstand nicht innerhalb von 14 Tagen sein Vetorecht einlegt. Eine Ablehnung ist dem Bewerber umgehend schriftlich zu begründen.
LarsM 15:18, 10. Jan. 2010 (CET)