RP:AG Informationsfreiheitsgesetz

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Während der Gründungsphase einer AG, wird in dieser noch nicht aktiv gearbeitet. Sie ist noch mit organisatorischen Dingen, wie die Auswahl der Kommunikationsmittel, evtl. interne Richtlinien usw. beschäftigt. Wenn du in dieser AG mitarbeiten willst, wende dich an die Ansprechpersonen.


Nächstes Treffen

Termine müssen erstellt werden: Mumble RLP

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Mitglieder
Ziele der AG

Koordinationsseite zur Umsetzung des LIFG in Rheinland Pfalz. Weiteres Ziel der AG ist durch die Gebietsübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Piraten - Informationen zu teilen und Hilfestellungen bei "Problemen" zu leisten -

Projekte

Es sind folgende Projekte geplant:

LIFG - Was ist das?

http://www.datenschutz.rlp.de/infofreiheit/de/


Was ist Informationsfreiheit?

Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürger. Wo Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung fehlen, besteht ein Demokratiedefizit. Dieses gilt es zu beseitigen.

Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde. Sie sollten deshalb auch öffentlich zugänglich sein. Die Forderung nach Informationsfreiheit lässt sich auch von der finanziellen Seite her begründen: Das Geld, das öffentliche Stellen verwalten und investieren, gehört den Bürgern. Deshalb sollten öffentliche Stellen dazu verpflichtet sein, ihren verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern jederzeit unter Beweis zu stellen und gewünschte Informationen offen zulegen.

Wo Informationsfreiheit besteht, hat jedermann das Recht auf einen voraussetzungslosen Zugang zu den Informationen, die in der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind. "Voraussetzungslos" heißt: Der Antragsteller muss nicht nachweisen, dass er an der Akteneinsicht ein "rechtliches Interesse" hat (an diese Voraussetzung ist das geltende Akteneinsichtsrecht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz geknüpft). Der Antrag auf Akteneinsicht muss überhaupt nicht begründet werden; jedermann hat das Recht dazu.

"Voraussetzungslos" bedeutet allerdings nicht "bedingungslos". Ein Informationsfreiheitsgesetz steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze, wie etwa dem Datenschutz. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Ausnahmeregelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der Strafverfolgung oder der öffentlichen Sicherheit.

Arbeitsmittel

Erstes Treffen in Mainz: https://rlp-politik.piratenpad.de/IFB-Treffen

Evolutionsbericht: Datei:Evaluationsbericht zum LIFG Rheinland-Pfalz.pdf

Grundlagen sollten ins folgende Pad eingetragen werden:
https://rlp_lifg.piratenpad.de/Grundlagen

... Unser Forderungskatalog zur Novellierung http://piratenpad.de/ifg-novelle-rlp

Das daraus resultierende Ergebnisspad https://rlp-politik.piratenpad.de/ifg-novelle-rlp-paragraphen

Musterantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des § 4 Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen (Landesinformationsfreiheitsgsetz - LIFG - ) beantrage ich nach § 5 ebendiesem Zugang zu folgenden amtlichen Informationen:

BESCHREIBUNG DER GEWÜNSCHTEN INFORMATIONEN

Es wird nach § 5 Absatz 2 LIFG ausdrücklich eine digitale Version (z.B. PDF-Datei) der Informationen begehrt. Vorsorglich weise ich schon jetzt auf die gesetzliche Frist des § 5 Absatz 4 LIFG von einem Monat hin, sowie bei einer Ablehnung auf die verpflichtende Begründung nach § 7 Absatz 1 LIFG und die Angabe eines Rechtsbehelf nach § 7 Absatz 2 LIFG.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache schriftliche Auskunft, für die nach § 13 Absatz 1 LIFG keine Gebühren anfallen. Sollte der Informationszugang gebührenpflichtig sein und / oder sollten Auslagen anfallen, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten und / oder Auslagen anzugeben.

Sollten Sie für den Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen,

XXXX



Vorschläge

Vorschläge wie wir mit dem LIFG punkten können: ...

In jeder Kommune gibt es geschlossene Sitzungen. Diese sind ja den Piraten ein Dorn im Auge. Dass es über diese Sitzungen, wie z.B. hier in Koblenz noch nicht mal ein Protokoll gibt finde ich besonders schlimm.

Deshalb stelle ich mir vor, dass alle KV oder Stammtische nachschauen wie dies in ihrer Verwaltung gehandhabt wird. Ob es öffentliche Protokolle über nichtöffentliche Sitzungen gibt, oder nicht. Dann rufen wir in RLP einen "Transparenztag" aus, an dem wir mit Infoständen auf die verschiedenen intransparenten Vorgänge in den Verwaltungen hinweisen.

Gleichzeitig stellt jeder Piratenstammtisch/KV einen Antrag nach dem LIFG auf Veröffentlichung des letzten Protokolls der nichtöffentlichen Sitzung ihres Rates.

Den Text können wir gerne in der RLP-AG LIFG ausarbeiten. So können wir auch auf den § 5, Abs. 3 im LIFG hinweisen und uns mit der Unkenntlichmachung geheimhaltungsbedürftiger und privater Daten einverstanden erklären. Damit entkräften wir schon mal einen Ablehnungsgrund und können uns dann auf die anderen Ablehnungsgründe konzentrieren die bestimmt kommen werden.

Ich denke wenn wir diesen Transparenztag und die Anträge nach dem LIFG richtig vorbereiten, dann können wir diesen „Anschlag auf die Intransparenz“ seht gut, auch medienwirksam verkaufen. Ähnlich OptOut-Day.

An den Infoständen sollten wir dann die Flyer des LIFG verteilen und auch Texte wie so ein Antrag zu stellen ist, vorrätig haben.

Was haltet ihr von diesem „Piraten-Anschlag auf die Intransparenz“ ?

Gruß Jürgen

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Informationsfreiheitsgesetz des Bundes

Hier Informationen für Anfragen an den Bund, auch mit Gebührenordnung http://www.bfdi.bund.de/IFG/Gesetze/IFG/IFG_node.html

Diese Seite veröffentlicht Anfragen nach den Informationsgesetzen und hilft Ihnen, selber Anfragen an den Staat zu stellen.
https://fragdenstaat.de/

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