NRW Diskussion:Landesparteitag 2014.1/Anträge/X006

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Eine aktualisierte Version dieses Antrags mit einigen Änderungen steht unter http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Dc6jgk/X006-%C3%84nderung

Frage
§ 1 (1) Alle Mitglieder? Oder nur stimmberechtigte Mitglieder?
Antwort
Das spielt meiner Meinung nach keine Rolle.


Frage
§2 (1) Ist eine virtuelle Geschäftssstelle auch eine Gliederung im Sinn der Endscheidsordnung?
Antwort
Was eine Gliederung ist, kann nicht die Entscheidsordnung regeln sondern Gesetze und Satzungen. vKVs sind keine Gliederungen der Piratenpartei NRW. Als Konsequenz können vKVs keine Urnen gründen oder auflösen.


Frage
§2(6) Bei 9 KV mit 1000 Mitgliedern findet keine Abstimmung statt, bei 10 KV mit 100 Mitgliedern schon? Evt hier die Anzahl der gesamten Teilnehmer als Quorum ansetzen
Antwort
Im Änderungsantrag berücksichtigt (250 Mitglieder)


Anregung
§3 (1) Dieses Quorom für die Antragseinreichung mit fünf Unterstützern ist ungleich zur Antragseinreichung auf dem LPT (dort sind keine Unerstützer notwendig). Absatz entsprechend weglassen.
Antwort
Wer auf dem LPT "trollt" ist dort sichtbar. Das schreckt ausreichend ab. Ich halte ein Mindestquorum von Unterstützern für dieses Verfahren für sinnvoll.


Anregung
§3(2) Satz1: schränkt uns meiner Meinung nach unnötig ein. Wenn ein Antrag beispielsweise nur an einer Formulierung eines Wortes scheitert, sollte dieser doch wieder eingereicht werden können. Demnach schlage ich vor, den ersten Satz zu streichen.
Antwort
Dann könnte der ganze Block entfallen. Ausnahmen sind aber möglich "Ausnahmen müssen von den Antragstellern stichhaltig begründet werden". Wenn es also "nur an einer Formulierung eines Wortes scheitert" ist eine Neueinreichung problemlos möglich, sofern die Verantwortlichen das genauso sehen.


Vorschlag
§4 (1) Eine Verlängerung der Abstimmungsperiode, wenn den Verantwortlichen das Ergebnis nicht passt, ist hier möglich. Dabei habe ich ein schlechtes Bauchgefühl #ausGründen. Ich schlage vor, die Abstimmungsperiode auf exakt 3 Wochen zu setzen und den 2. Satz zu streichen.
Antwort
Das ist bewusst so formuliert/gewollt. Es ist ggf. organisatorisch sinnvoll Periodengrenzen ggf. mit LPTs o.ä Events zusammenzulegen. Da die Verantwortlichen, die das zu entscheiden haben keine Zwischenergebnisse kennen, ist das Missbrauchspotenzial begrenzt.


Vorschlag
§4 (6) „bei Bedarf“ streichen. Schließt Mißverständnisse aus, das noch anderer Gründe für einen Bedarf möglich sein könnte.
Antwort
Im Änderungsantrag berücksichtigt.


Wer sich über §5 (2) wundert

Die Regelungen kommen 1:1 aus der BPT13.1 Entscheidsordnung: https://wiki.piratenpartei.de/Basisentscheid/Entscheidsordnung. Die ist so beschlossen.