NRW Diskussion:Kreis Minden-Lübbecke/Kreisverband/KPT 2012/SÄA

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SÄA001

Der Satzungsänderungsantrag 001 ist unnötig, da die Tätigkeitsberichte bereits in der Satzung erwähnt werden. -> Abs. 5

SvenMinden 07:54, 6. Jul. 2012 (CEST)

Dort ist lediglich von "Rechenschaft über seine Tätigkeit" ablegen die Rede, was ja auch in mündlicher Form möglich wäre, oder? --Chrissyx 08:11, 6. Jul. 2012 (CEST)
Dann müsste aber in deinem Antragstext die Formulierung "einen SCHRIFTLICHEN Tätigkeitsbericht" eingefügt werden, damit das unmissverständlich klar wird. Zusätzlich sollte bei Annahme dieses Antrags auch der von mir genannte Passus gestrichen werden, da wir sonst eine doppelte sich gegenseitig evtl. widersprechende Erwähnung in der Satzung hätten. --SvenMinden 20:11, 7. Jul. 2012 (CEST)
So gesehen wäre es ja noch geschickter, einfach den bereits vorhandenen §10, Abs. 5 zu erweitern. Ich werde meinen Antrag nochmal neu verfassen. --Chrissyx 18:18, 8. Jul. 2012 (CEST)

SÄA002

Entspricht dein Konstrukt eines PPVs nicht dem eines AKs zur Kommunalpolitik? Bzw. wo siehst Du die Unterschiede? Oder werden diese PPVs schon woanders praktiziert? --Chrissyx 18:27, 8. Jul. 2012 (CEST)

Ein PPV hätte nicht nur meinungsbildenden Charakter (wie ein AK), sondern er ist programmatisch beschlussfähig und kann das Programm erweitern. Im AK hat man nur die Möglichkeit Themen zu erarbeiten und Beschlussvorschläge an eine Mitgliederversammlung weiterzugeben. Der PPV kann überdies die Vorschläge selbst beschließen - eine Verweisung an eine MV wäre nicht mehr notwendig. Das spart enorm viel Zeit und erhöht die Taktzahl zur programmatischen Ausweitung. Das gleiche Modell gibt es auch beim reboot2014 unter dem Namen "Programmatische Arbeitstreffen".
--SvenMinden 22:06, 8. Jul. 2012 (CEST)
Wäre es dann nicht geschickter, einfach einem "AK Kommunalpolitik Minden-Lübbecke" genau diese Legitimation durch die Versammlung zu verpassen? Dann braucht man keine neue Struktur erfinden und die Satzung muss auch nicht geändert werden. Im Prinzip also einen Programmantrag auf Gründung des AKs (falls es den AK bis dahin noch nicht gibt) und genau mit den Möglichkeiten bevollmächtigen, die Du für den PPV vorgesehen hast. Quasi eine Art Super-AK. :) --Chrissyx 19:44, 10. Jul. 2012 (CEST)
Das geht leider nicht so einfach. Laut Parteiengesetz §8, Abs. 2 müssen der Willensbildung dienende Einrichtungen als Organe in die Satzung eingetragen werden. Da die Sache an sich allerdings schon eine andere Hausnummer ist als ein AK, sollte sie auch nicht so heißen. Aber das ist Kleinkram. Ein weiterer Unterschied zum AK ist, dass es keinen Vorsitz gibt. --SvenMinden 22:56, 10. Jul. 2012 (CEST)