NRW Diskussion:Bonn/Kreisverband/Satzung

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Anmerkungen

Mumble = Petra, Aloxo, fukami, nesges

KV Bonn -> Piratenpartei Bonn

Rainer Sonnabend: 1. bis Ende: "KV Bonn durch Piratenpartei Bonn ersetzt, kurzer Hinweis am Anfang, weil doch so einige mit Kresiverband Probleme haben, und da es nur der Name ist..."

Mumble: angenommen

Binnen-i

Aloxo:abgesehen vom persönlichen Empfinden sagt die Bundessatzung was von Piraten und nicht PiratInnen. Mehrzahl ist neutrum, und sollte auch immer so angewendet werden. Einzahl bitte auch ohne Binnen-i, damit der Lesefluss verbessert wird.
dafür --Nesges 11:33, 8. Mär. 2010 (CET)

Mumble: angenommen

Redundanzen aufnehmen

Christian Kühner: Redundanzen sind grundsätzlich beabsichtigt. In der Praxis wird die Satzung ja meistens herangezogen, um die Antwort auf eine konkrete Problemstellung zu erhalten und wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass in der Satzung einer höheren Gliederung oder im Parteiengesetz noch etwas relevantes zu dem Thema steht, dann wird es allzu leicht nicht beachtet bzw. die Nachschlagearbeit erhöht sich enorm.
fukami: Aber das andere Problem ist, dass man dann immer darauf achten muss, dass man auf die Änderungen der höherwertigen Satzungen orientieren muss, weil man sonst schnell mal schnell out-of-sync ist, was viel grössere Probleme verursachen kann.
nesges: dem schliess ich mich an
Rainer Sonnabend: dito; habe in Bundessatzung lediglich zwei mal BewerberIn gefunden, ansonsten immer ohne i - werde es gleich ändern.

Mumble: abgelehnt, Zusatzparagraf zur salvatorischen Klausel, der darauf hinweist, dass übergeordnete Satzungen (LV, Bund) hinzuzuhiehen sind

Anmerkung der Thüringer

  • zu §1. 1 aus dem Parteiengesetz §4 (2) Gebietsverbände führen den Namen der Partei unter Zusatz ihrer Organisationsstellung.

Aber Kurzbezeichnungen sind möglich.

nesges: mE widersprechen wir dem nicht, da wir nicht sagen "führt den Namen" sondern "nennt sich". D.h. die Bezeichnung nach PartG ergibt sich implizit, wir notieren nur die Kurzbezeichnung
  • §1 Punkt 4 Ziele haben in §1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet eigentlich auch noch nichts zu suchen
nesges: Ist das kritisch oder nur unschön? ;)

Anmerkungen zu bestimmten Punkten

2.1 "Mitglied des KV ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigten Wohnsitz in Bonn. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz in Bonn nach schriftlichen Antrag Mitglied des Kreisverbandes werden."

ChriX: Da ich ca. 20m vor der Stadtgrenze wohne (Alfter Oedekoven), bin ich also erstmal draußen und kann erst Mitglied im KV werden, wenn er bereits existiert. (Besonderer Antrag.) Toll!
Kyushei: Du kannst ja den Antrag auf der Gründungsversammlung stellen
nesges: Irgendwo muss halt die Grenze gezogen werden und bei einem "KV Bonn" macht halt die Stadtgrenze Sinn

Mumble: Nach Gründung des KV kann noch während der Gründungsversammlung, die eine MV ist, der Antrag zum Beitritt gestellt werden, worüber der Vorstand entscheidet aber der Vorstand der "vorherigen" Gliederung mit zu entscheiden hat. Im weiteren Verlauf der MV besteht jedoch die Möglichkeit an Abstimmungen als Nichtmitglied teilzunehmen (siehe §)

Christian Kühner: 2.1 und 2.2. Umstellen zu:
2.1. Mitglied des KV ist automatisch jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Bonn.
2.2. Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz in Bonn nach schriftlichen Antrag Mitglied des Kreisverbandes werden. Der Kreisvorstand hat sich darüber mit dem Landesvorstand ins Benehmen zu setzen.
nesges: Gut. 2.2 umstellen/ergänzen:
2.2 Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz in Bonn nach schriftlichen Antrag Mitglied des Kreisverbandes werden.
2.2.1 Über die Aufnahme entscheidet der Kreisvorstand. Wird eine Aufnahme abgelehnt, hat der Vorstand dies schriftlich zu begründen und auf die vorgesehenen Widerspruchsverfahren hinzuweisen. Gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages kann bei einer Mitgliederversammlung (im weiteren kurz MV) und/oder bei dem Landesvorstand Einspruch eingelegt werden. Die MV entscheidet mit einfacher Mehrheit.
2.2.2 Der Kreisvorstand hat sich darüber mit dem Landesvorstand ins Benehmen zu setzen.

Mumble: Letzter Vorschlag angenommen

Aloxo: Der verweis auf Bundessatzung ist kritisch. Wenn sich da die Nummerierung ändert brauchen wir Satzungsänderung auch für uns und so...
nesges: stimmt. Das gleiche gilt für Verweise auf PartG etc. Bessere Lösungen? Ich persönlich sehe die Verweiseziele allerdings als stabil genug an

2.2 "...Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand"

Rainer Sonnabend: demnach bedürfen Interessenten, die kurz vor einem Parteitag Mitglieder werden wollen, indem sie kurzfristig den Beitrag zahlen, vorher noch die Zustimmung des Vorstandes?"
nesges: Der Passus bezieht sich nur auf Piraten, die überhaupt einen Antrag stellen müssen, d.h. Nicht-Bonner. Da ist die Prüfung mMn sinnvoll
Rainer Sonnabend: Geht aber so nicht aus dem Text hervor! Und außerdem: Nicht-Piraten sollen nach aktuellem Satzungsentwurf mitabstimmen können. Müssen sie ihren Wohnsitz in Bonn haben? Wenn nicht, dürfte das aber ein echtes Problem sein.
nesges: Mit den Änderungsvorschlägen zu 2.1 wird's klarer. Piraten mit Wohnort Bonn sind sowieso sofort Mitglied im KV (vgl. 2.1). Nicht-Piraten können von Piraten jederzeit von der Abstimmung ausgeschlossen werden (vgl. 4.7)

Mumble: keine Bedenken

4.2 "Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich einberufen werden."

Christian Kühner: Festlegen in welchen Quartal sie stattzufinden hat. Für die ordentliche MV ein Quartal vorzugeben , erhöht die Planbarkeit und verhindert, dass der Vorstand das ewig vor sich herschiebt bzw. eventuell sogar absichtlich seine Amtszeit etwas in die Länge zieht oder Termine wählt, die für interne Kritiker ungünstig sind. Vor allem macht es Sinn, wenn am 31.03. der Rechenschaftsbericht fertig sein muss, auch um den Dreh die ordentliche MV abzuhalten.
Aloxo dafür. Schlage das 2te Quartal vor. 3te sind Ferien, 4te viel Arbeit vor Weihnachten, erste Karneval.

Mumble: unentschlossen, im Zweifel dafür. Diskussion auf der MV erwünscht.

4.3.1 "Die Einladung erfolgt, sofern nicht anders beantragt, elektronisch. Jedes Mitglied kann beantragen seine Einladung schriftlich per Post zu bekommen."

Petra Jahn: Ändern in "postalisch" bzw. postalisch wenn eine E-Mail den Empfänger nicht erreicht
Aloxo laut neuerer Gerichtsurteile zählt eine Mail als zugegangen, sobald sie das Postfach erreicht, egal ob sie im Spamfilter landet oder nicht.

Mumble: abgelehnt. Nach KV Gründung sollte einmalig ein post. Anschreiben an alle Mitglieder gehen zur Information über die Gründung. Darin sollte auf diesen Punkt gesondert hingewiesen werden.

4.4. "Online-Abstimmungen"

wird von externen kritisch gesehen... Diskussionsbedarf

nesges: Ja :) Ist als Vorbereitung auf LD zu sehen und wird wahrscheinlich ohne SÄA niemals passieren, da "Auf Antrag eines einzelnen Mitgliedes muss davon abgesehen werden" eine Onlineabstimmung idR verhindern wird. Wenn ich jetzt "Symbolcharakter" sage, haut mich sicher wer. ;)

4.7 "Stimmberechtigt auf der MV sind alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder. Mitglieder des KV können bei einfache Mehrheit den Nicht-Mitgliedern das Stimmrecht entziehen."

Kemal: Nicht sinnvoll, es sollten wirklich nur Piraten stimmberechtigt sein. Möchte einfach nur verhindern, dass der CDU/SDP/FDP/Grüne/Fußballclub/Schützenverein/... ortsverband geschlossen zu uns kommt und uns dadurch lähmt
Bastian Greshake: Wird durch den letzten Satz verhindert

Mumble: abgelehnt, Begründung Bastian bzw. GO-Antrag auf Auschluss der Öffentlichkeit + GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl

Felix: Sind denn dann die Nichtmitglieder berechtigt, sich nicht das Stimmrecht entziehen zulassen oder haben in dem Moment dann nur Mitglieder Stimmrecht, das sie den Nichtmitgliedern dann entziehen?
rob: Letzeres steht explizit in der Satzung

Mumble: Wird durch GO-Antrag geregelt.

Aloxo:wird extrem Kritisch von Piraten aus anderen LV gesehen
nesges: Konkreter?

4.8 Wahlordnung

Nesges: Ist Teil der GO, oder? --Nesges 11:49, 8. Mär. 2010 (CET)

4.9 "Die Geschäftsordnung zur MV ist Teil dieser Satzung."

Rainer Sonnabend: Um zu verhindern, dass die GV während einer MV zweckentfremdet wird, um dennoch irgendwelche Beschlüsse durchzuboxen. Und um Parteiengesetz-konform zu sein, da die Satzung vom Wahlleiter "abgenommen" wird.

Mumble: Abgelehnt. Der Go-Antrag auf Änderung der GO soll dahingehend geändert werden, dass für diesen GO-Antrag eine 2/3 Mehrheit erforderlich ist

5. "Der Vorstand"

Petra Jahn: Ergänzen um Pflichten:
  • Anwesenheitspflicht mindestens eines Mitgliedes bei Bundes- und Landesparteitag, bei wichtigen Mumble-Conferenzen
fukami: Nicht sinnvoll, da finanzielles Problem. Auslagen müssten rückvergütet werden.

Mumble: 3/1 dagegen, Diskussion auf der MV anstreben

  • Informationspflicht der Mitglieder in schriftlicher Form z. B. über die Crewkonferenz in Mumble oder Themen die z. B. in finanzieller Hinsicht Auswirkungen auf Bonn haben
fukami: Was ist die Crewkonferenz? Finanziell ist ein KV von Crews unabhängig.

Mumble: 2/1/1 dagegen, Diskussion auf der MV anstreben

  • Eine Art Sprechstunde in Mumble: in einem bestimmten Rythmus zu einer festgelegten (gleichbleibenden) Uhrzeit
fukami: Würde ich nicht festlegen wollen, da wöchentlicher Stammtisch vorhanden und regelmässige Vorstandssitzungen vorgesehen sind

Mumble: abgelehnt, der Vorstand legt selbst fest, wann er sich trifft und soll das regelmässig machen.

Petra Jahn: Mitglieder des Vorstandes genau benennen (Funktionen u. Arbeit) z. B. 1. und 2. Vorsitzender, Schatzmeister etc. Daher wäre ich für Übernahme des § 8 - 15 aus der Soester KV-Satzung NRW:Soest/Kreisverband/Satzung
fukami: Absichtlich schwammig, da wir zuallererst strukturelle und konkrete politische Arbeit organisieren müssen. Die Soester KV-Satzung enthält keinerlei Aussagen zur politischen Arbeit. Das ist aber die Hauptaufgabe einer Partei, und die Bildung der Grundlage für diese Arbeit ist die Aufgabe des Vorstandes.

Mumble: abgelehnt

5.3 "Finanzpirat"

Münster hat schlechte Erfahrungen mit der Bezeichnung "Finanzpirat" im Umgang mit Banken etc. gemacht und sich dazu entschlossen in das neutrale "Schatzmeister" zu ändern

Mumble: angenommen

5.4.2 "Wird ein Initiativantrag von 20% oder mehr Mitgliedern zum Zeitpunkt des Antrags gestellt und vom Vorstand abgelehnt, so ist eine MV binnen 4 Wochen einzuberufen."

Christian Kühner: Streichung. 10% der Mitglieder können ohnehin eine MV einberufen lassen
nesges: Betont bes. Gewicht von Initiativanträgen und etabliert Automatismus. Ob Grenze bei 20% liegen muss, ist mir egal.
Petra Jahn: Hürde sollte sehr hoch sein, damit der Vorstand nicht dauernd gewechselt wird.

Mumble: Paragraf bleibt, wird aber geändert in 10%. Automismus soll erhalten bleiben, und 10% sind schlüssiger mit 4.3.2

5.5. "Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig,"

Christian Kühner: Ergänzen dass Mitglieder dem Vorstand auch schriftlich das Misstrauen aussprechen können, damit in ganz extremen Fällen nicht die Einberufung der MV abgewartet werden muss.
nesges: Absichtlich neutral formuliert, Schriftform wird nicht ausgeschlossen. MV in jedem Fall nicht notwendig

Mumble: abgelehnt

5.6 "Rechenschaft"

Christian Kühner: Rechenschaftsbericht muss sowohl im Wiki als auch auf der Homepage des Kreisverbandes den Mitgliedern zugänglich gemacht werden.
nesges: Absichtlich neutral formuliert. Vorstand definiert näher in seiner GO

Mumble: abgelehnt, die Bundessatzung sieht vor dass der Rechenschaftsbericht sowieso im Wiki abzulegen ist

Anfrage externe Piraten: Was ist mit Protokollen der Vorstandssitzungen? Zählen die auch?

nesges: Wenn das Protokoll einen Tätigkeitsbericht umfasst, dann mE ja. Die Form liegt mE in der Verantwortung des Vorstands und von ihm in seiner GO geregelt.

6.4.3

extern: vom Vorstand ernannt? Organe müssen gewählt werden.

nesges: Dazu finde ich weder in der Satzung NRW, noch der Bundessatzung, noch dem PartG eine Bestimmung. Worauf beziehst du dich?

7.1 "Die Piratenpartei Bonn legt dem Landesverband NRW jährlich bis zum 31.03. Rechenschaft..."

Christian Kühner: Warum dieses Datum?
Bastian Greshake: Ich habe die Münsteraner Vorstandsleute gebeten sich bei euch zu melden wegen der Rückfrage
Bastian Greshake: Es ging nur um einen fixen Termin, die Wahl des Termins hat keinen besonderen Grund. Dem Schatzmeister war es nur lieb eine definierte Deadline zu haben.
Aloxo 31.03. müssen die Rechenschaftsberichte der Partei zur Bundeswahlleitung um den Parteienstatus zu überprüfen. Daher wäre ein früherer Zeitpunkt evtl. besser.

Mumble: Datum bleibt drin, Begründung von Bastian

9 "Auflösung"

Christian Kühner: Höhere Hürde einbauen. Der Antrag auf Auflösung sollte den Mitgliedern beispielsweise mindestens 6 Wochen vor der MV zugehen und der Unterstützung von mindestens 20% der Mitglieder bedürfen oder so.

Mumble: Abgelehnt

fukami: Hier sollte die Selbstauflösung oder Umwandlung der Struktur stehen, für den Fall, dass sich der LV NRW entschliesst, Gebietsverbände nach PartG und Bundessatzung zuzulassen. Wenn das denn mal passiert, sollte die Abwicklung sehr leicht von statten gehen können.

Mumble: Abgelehnt

Satzungsbestandteile

Aloxo: aufgrund des stärker bindenden Charakters einer Satzung und damit eine GO nicht dauernd während einer Tagung geändert werden kann sollte diese als Bestandteil der Satzung deklariert werden. ( Ebenso Finanzordnung / Crewordnung / ... )

Mumble: Abgelehnt. Der Go-Antrag auf Änderung der GO soll dahingehend geändert werden, dass für diesen GO-Antrag eine 2/3 Mehrheit erforderlich ist

6.6. Fachsprecher

Aloxo: Aufnahme in Satzung: "der Pressesprecher ist ein Fachsprecher." erstens: wir haben einen Pressesprecher erwähnt, zweitens: wir können (nicht müssen) einen dazu bestimmen, nach den gleichen Regeln wie Fachsprecher und das abgegrenzte Themengebiet ist Pressearbeit im Sinne des KV

Mumble: Bereits in 6.2 enthalten

13 Salvatorische Klausel

Aloxo: Umbenennen in "Verbindlichkeit dieser Satzung", so wie es in Landessatzung auch heisst.

Mumble: Angenommen

Neue Paragraphen

§5 Der Vorstand

(Christian Kühner)

(2) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, zumindest aber zwei, anwesend ist.

Mumble: Angenommen, aber Änderung in: "Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zumindest drei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind, und mindestens der 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende oder der Schatzmeister anwesend ist."

(3) Der Kreisschatzmeister ist berechtigt, gegen Ausgabenbeschlüsse, außerplanmäßige Ausgabe oder solche, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, zu widersprechen. Diese Ausgaben dürfen dann nicht getätigt werden, es sei denn, der Kreisvorstand lehnt mit 2/3 Mehrheit aller Stimmberechtigten den Widerspruch ab und stellt den Kreisschatzmeister von der Verantwortung für diese Ausgabe frei.

Mumble: Grundsätzliche Zustimmung, aber nochmal Nachfrage bei Bernd Schlömer

§14 Satzungsänderungen

(Christian Kühner)

Mumble: Dieser §14 wird vor dem aktuellen §13 eingefügt

(1) Die Satzung kann nur durch Beschluss des Kreisparteitages geändert werden, dieser muss den Wortlaut der Satzung ausdrücklich ändern oder ergänzen. Er bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreisparteitages.

Mumble: Angenommen, mit Änderung: "Er bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreisverbandes."

(2) Änderungen der Satzung des Kreisverbandes kann der Kreisparteitag nur beschließen, wenn sie auf der Tagesordnung der Einladung bekannt gegeben worden sind.

Mumble: Angenommen

(3) Änderungen zur Kreissatzung können vom Kreisvorstand, von einem Drittel der Untergliederungen gemeinsam oder von einem Viertel der Mitglieder zum Zeitpunkt der Einberufung des Kreisparteitages gemeinsam gestellt werden. Satzungsänderungsanträge in Form von Dringlichkeitsanträgen sind unzulässig.

Nesges: Die Sonderrolle des Vorstands gefällt mir nicht und der Unterschied zwischen "Drittel der Untergliederungen" und "Viertel der Mitglieder" ist mir nicht klar.
Christian Kühner: Dass nicht jeder einzelne Pirat Satzungsänderungsanträge stellen darf, macht durchaus Sinn, um endlose Satzungsdiskussionen und Vorfälle wie auf der LMV zu verhindern. Ein Viertel der Mitglieder ist allerdings in der Tat sehr viel und würde darauf hinauslaufen, dass nur der Vorstand Satzungsänderungsanträge einreichen kann. Die Grenze auf 3 oder 5 Piraten reduzieren.
Nesges: Aktuell arbeiten aktiv am Satzungsentwurf 4-6 Leute. Ich denke es wird in Zukunft schwer sein überhaupt jemanden zur Prüfung der Satzung zu animieren. Dann noch zwei Unterstützer zu erzwingen, unterdrückt mMn jeglichen Anreiz dazu

Mumble: Umformuliert: (3) Satzungsänderungsanträge in Form von Dringlichkeitsanträgen sind unzulässig.

Mail von AG Orange Hilfe

> 2. Die Mitgliederversammlung (MV). Die MV tagt öffentlich. Die anwesenden Mitglieder können einen Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen, wozu eine Zweidrittelmehrheit der abgegeben Stimmen notwendig ist.
>
> ### Unterschied Öffentlichkeit/Parteiöffentlichkeit einbauen

Fukami: Ja, kann man machen, muss man aber nicht.
Mumble: Lassen wir so wie's ist. Die Parteiöffentlichkeit auszuschliessenn kommt nicht in Frage
> §4 Die Mitgliederversammlung
>
> 3. Die Einberufung der MV erfolgt zwei Wochen vor dem angesetzten Termin durch Einladung an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnungspunkte. In dringenden Fällen kann die Ladefrist bis auf drei Tage verkürzt werden oder die Tagesordnung einer bereits einberufenen MV geändert werden.
>
> ### drei Tage dürfte zu kurz sein. Eine Änderung der Tagesordnung dürfe unzulässig sein, da das Mitglied genügend Zeit haben muss, sich auf die Versammlung einzustellen. BGH - Urteil vom 02.07.2007, Aktenzeichen: II ZR 111/05

Fukami: Korrekt! Eine Woche sollte aber in dringenden Fällen genügen.
Mumble: Ausdehnung auf eine Woche
> 1. Die Einladung erfolgt, sofern nicht anders beantragt, elektronisch. Jedes Mitglied kann beantragen, seine Einladung schriftlich per Post zu bekommen.
>
> ###Bedenken: Umgekehrt wäre besser. S.a. Novelle Verbraucherschutzgesetz.

Fukami: Ich denke, die Formulierung ist so okay. Das hat auch nichts mit dem Verbraucherschutzgesetz zu tun.
Mumble: Die ursprüngliche Formulierung wird beibehalten (Kosten, Aufwand zu hoch)
> 4. Mitgliederversammlungen können grundsätzlich als Online-Mitgliederversammlungen stattfinden. Auf Antrag eines einzelnen Mitgliedes muss davon abgesehen werden.
>
> ###Sehr starke Bedenken. Mitglieder ohne Breitbandzugang werden ausgeschlossen?

Fukami: Öhm, da hat er was missverstanden. Wenn wir sagen, ein Mitglied kann es verhindern, dann ist das wohl eine Regelung, die keinen ausschliessen sollte, selbst die Offliner nicht.
Mumble: Schliessen uns Fukami an
> 7. (evtl. Diskussion) Stimmberechtigt auf der MV sind alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder. Mitglieder der Piratenpartei Bonn können bei einfacher Mehrheit den Nicht-Mitgliedern das Stimmrecht entziehen.
>
> ###Sehr starke Bedenken. Nicht-Mitglieder wählen den Vorstand und bestimmen über eine Satzung?

Fukami: Ich halte diese Regelung nach wie vor gut. Selbstverständlich sollen die Nicht-Mitglieder nicht über Kandidaten für Wahlen, den Vorstand und Satzungsänderungen abstimmen. Wir können auch explizit Ausnahmen reinschreiben, aber ich finde das nicht so wichtig.
Mumble: Für Satzungsänderungsanträge bereits Nichtmitgliederausschluss formuliert. Werden wir für Vorstands- und Kandidatenwahlen ebenso tun.
> §5 Der Vorstand
> 1. Der Vorstand ist der MV gegenüber rechenschaftspflichtig und weisungsgebunden.
> ###Sehr starke Bedenken. Weisungsgebunden? Imperatives Mandat?

Fukami: Imperatives Mandat - Quatsch! Selbstverständlich kann die MV dem Vorstand Handlungsanweisungen geben. Zumal es bei dem Thema nur um Mandate in Parlamenten geht.
Mumble: Fukami schaut in anderen Satzungen nach um das zu prüfen.
> 6. Tritt einer der Vorsitzenden oder der Finanzpirat zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so muss der Vorstand binnen acht Wochen eine MV zur Nachwahl eines Vorstandsmitglieds einberufen.
>
> ###Ungünstig: Was passiert mit den Finanzen in der Zwischenzeit? Kommissarische Vertretung nötig?

Fukami: Acht Wochen finde ich auch zuviel.
Mumble: Acht Wochen sind Ok. Der Kreisschatzmeister untersteht dem Landesschatzmeister und hat keine eigenen Befugnisse. Fällt er aus, gehen die Finanzen ohnehin automatisch an den Landesschatzmeister. Aloxo prüft das nochmals.
> §5.3 Initiativrecht
> 3. Wird diese Aufforderung von drei oder mehr Piraten unterstützt, so kann der Vorstand oder die Fachsprecher diese nur begründet abweisen.
> ###Das bedeutet viel Arbeit für einen Vorstand

Fukami: Ja, so ist das eben bei unserem Vorstand :)
Mumble: Finden wir genau richtig so
> §5.4 Misstrauensklausel
>
> 2. Wird ein Initiativantrag von 20% oder mehr Mitgliedern zum Zeitpunkt des Antrags gestellt und vom Vorstand abgelehnt, so ist eine MV binnen vier Wochen einzuberufen.
> ###Bitte nachrechnen, ob das Quorum nicht zu klein gewählt ist.

Fukami: Nachrechnen? Wir können das doch regeln wie wir wollen. In unserem Fall wären das mehr als 20 Personen, ist also er zu gross als zu klein (wenn überhaupt).
Mumble: Bereits angepasst
> §5.5 Handlungsunfähigkeit
>
> Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig,
> 1. wenn mehr als 50% der im Kreisverband organisierten Piraten dem Vorstand das Misstrauen aussprechen, oder
> ###wie wird das festgestellt?

Fukami: Muss das explizit erwähnt werden? Dann muss da sowas wie "auf schriftlichen Antrag" rein.
Mumble: Es geht um Feststellung der 50%, die kann eigentlich nur der Vorstand selbst feststellen. Aber wir sehen den Punkt nicht als so gravierend an, da der Weg mit 10% eine MV einzuberufen ohnehin offen steht.
> §5.6 Rechenschaft
> 1. Der Vorstand publiziert jeden Monat einen Tätigkeitsbericht. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese Berichte in Eigenverantwortung der Einzelnen / des Einzelnen erstellt werden. Dieser Bericht ist jedem Mitglied zugänglich zu machen.
>
> ###Das bedeutet viel Arbeit für einen Vorstand. 3-monatig wäre auch o.k.

Fukami: Ich würde damit anfangen wollen. Wenn wir sehen, dass es Unsinn ist, können wir das immer noch ändern.
Mumble: Wir sind uns des Arbeitsaufwandes bewusst.
> 2. Die Tätigkeitsberichte bilden den Rechenschaftsbericht für die Entlastung des Vorstandes.
> ###Bitte "Rechenschaftbericht" von der Definition im PartG abgrenzen (tatsächlich ist es nur ein Tätigkeitsbericht)

Fukami: Richtig!
Mumble: Wir ändern in: Die Tätigkeitsberichte bilden die Grundlage für die Entlastung des Vorstandes.
> §6 Fachsprecher
> 4. Die Fachsprecher
>         1. werden von dem Vorstand ernannt. Sie müssen bei jeder MV bestätigt werden.
> ###ist hier nicht "nominiert" bzw." werden vorgeschlagen" gemeint? Ernennung nimmt eine Wahl vorweg.

Fukami: Mmhh, ist wirklich etwas unklar formuliert. Es geht ja wohl darum, dass es nötig sein kann, Fachsprecher ausserhalb einer MV zu bestimmen, weil sich das ergibt und die MV die Sprecher bestätigen kann (oder eben nicht).
Mumble: Der Fall den Fukami schildert ist das eigentliche Problem. Der Fallback ist die MV, nicht eine Nominierung durch den Vorstand.
> 5. Die Tätigkeit der Fachsprechers kann vom Vorstand in einer Vorstandssitzung bis zur nächsten MV ausgesetzt werden. Die Entscheidung muss begründet werden.
>
> ###Dies kommt einer Ordnungsmaßnahme gleich und dürfte bei von einer MV gewählten Fachsprechern nicht durchsetzbar sein.

Fukami: Da hat er wohl recht :)
Mumble: Ist eine Schutzmassnahme um einen unqualifizierten Fachsprecher auszusetzen. Bleibt drin.
> 6. Auf begründeten Antrag von drei Piraten muss der Vorstand über die Entlassung eines Fachsprechers debattieren und eine begründete Entscheidung fassen. Zur besagten Vorstandssitzung sollten die Antragsteller sowie der Fachsprecher präsent sein, um ihre Meinung kund zu tun.
> ### s. oben

Fukami: Genau dasselbe wie oben.
Mumble: Ist eine Schutzmassnahme um einen unqualifizierten Fachsprecher auszusetzen. Bleibt drin.
> §10 Ortsverbände
>
> 2. Die Ortsverbände werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung anerkannt.
> ###Bedenken, da sich die Ortsverbände grds. frei gründen können.

Fukami: Nein, das vorgehen ist das richtige. Sie können sich zwar gründen, aber die MV muss den bestätigen.
Mumble: Da eine Gründung von dem Satz nicht betroffen ist, sondern es nur um die Anerkennung als Untergliederung des KV geht, unserer Meinung nach Ok.
> §11 Finanzen
> 1. Die MV kann beliebig über Ausgabe der Mittel entscheiden.
> ###Sehr starke Bedenken. Die MV beschließt über eine Million und der Vorstand meldet dann sogleich Insolvenz an?

Fukami: Da geben ich Bastian recht: Sollte umformuliert werden.
Mumble: Änderung in: "Die MV kann beliebig über Ausgabe der vorhandenen Mittel entscheiden."
> Diese Satzung tritt am 10.04.2010 / 01.08.2010 in Kraft.
> ###Datum?

Mumble: Wird dann ggf. an der Gründungsversammlung angepasst
>
> Sollte eine geänderte Satzung der Piratenpartei Bonn nicht die Zustimmung des Wahlleiters entsprechen, und dadurch die ganze Satzung ungültig werden, so tritt dann die letzte gültige Fassung in kraft.
> ###Was hat hier der Wahlleiter zu entscheiden?

Fukami: Finde das auch etwas unklar formuliert. Was soll das genau zum Ausdruck bringen?
Mumble: Rainer nochmal zu befragen.

Aufteilung in Abstimmungsmodule

Die Änderungen beziehen sich auf diese Minimalfassung der Satzung: Kreisverband/Bonn/Satzung (Minimalfassung)

§4.3 Änderung

Aktuell: Die Einberufung der MV erfolgt zwei Wochen vor dem angesetzten Termin durch Einladung an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnungspunkte.

Änderung: Die Einberufung der MV erfolgt zwei Wochen vor dem angesetzten Termin durch Einladung an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnungspunkte. In dringenden Fällen kann die Ladefrist bis auf eine Woche verkürzt werden oder die Tagesordnung einer bereits einberufenen MV geändert werden.

Begründung:

§4.4 Einschub

Änderung: Mitgliederversammlungen können grundsätzlich als Online-Mitgliederversammlungen stattfinden. Auf Antrag eines einzelnen Mitgliedes muss davon abgesehen werden.

Begründung:

§4.5.2 Änderung

Aktuell: Die Wahl aller Kandidaten und deren Vertreter für Wahlen zu politischen Gremien.

Änderung: Die Wahl aller Kandidaten und deren Vertreter für Wahlen zu politischen Gremien. Zur Kandidatenwahl sind ausschliesslich Mitglieder des Kreisverbandes zugelassen.

Begründung:

§4.7 Einschub

Änderung: Stimmberechtigt auf der MV sind alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder. Mitglieder der Piratenpartei Bonn können bei einfacher Mehrheit den Nicht-Mitgliedern das Stimmrecht entziehen.

Begründung:

§4.9 Einschub

Änderung: Für die Mitgliederversammlung ist die Geschäftsordnung zur Mitgliederversammlung verbindlich. Sie ist Teil dieser Satzung.

Begründung:

§5.9 Änderung

Aktuell: Tritt einer der Vorsitzenden oder der Schatzmeister zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so muss der Vorstand binnen acht Wochen eine MV zur Nachwahl eines Vorstandsmitglieds einberufen.

Änderung: Tritt einer der Vorsitzenden oder der Schatzmeister zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so wählt der Vorstand einen der Beisitzer für diese Position, dessen Amt dann bis zur nächsten MV läuft.

Begründung:

§5.5 Einschub

Änderung: Pflichten des Vorstands umfassen auch

  1. Anwesenheitspflicht mindestens eines Vorstandsmitgliedes bei Bundes- und Landesparteitag und bei wichtigen Mumble-Konferenzen
  2. Informationspflicht der Mitglieder in schriftlicher Form z. B. über die wichtige Konferenzen in Mumble oder Themen die z. B. in finanzieller Hinsicht Auswirkungen auf Bonn haben 
  

Begründung:

§5.3 Einschub

Änderung: §5.3 Initiativrecht

  1. Jedes Mitglied kann den Vorstand zu einer Handlung auffordern, die sich im Aufgabenbereich des Vorstands befindet, insbesondere Stellungnahmen zu lokalpolitische Themen und Ereignissen oder Änderungen und Erweiterungen der Geschäftsordnung.
  2. Jedes Mitglied kann jeden Fachsprecher zu einer Handlung auffordern, die sich im Aufgabenbereich des Fachsprechers befindet, insbesondere Stellungnahmen zu lokalpolitische Themen und Ereignissen.
  3. Wird diese Aufforderung von drei oder mehr Piraten unterstützt, so kann der Vorstand oder die Fachsprecher diese nur begründet abweisen.
  4. Die Bearbeitung der Anträge müssen protokoliert werden und im Tätigkeitsbericht vollständig aufgenommen werden. 

Begründung:

§5.4 Einschub (nur notwendig, wenn §5.3 angenommen wird):

Änderung: 1. Wird ein Initiativantrag, der von fünf oder mehr Mitgliedern gestellt wird, abgelehnt, so wird automatisch die Initiative als Tagesordnungsspunkt der nächsten MV hinzugefügt. 2. Wird ein Initiativantrag von 10% oder mehr Mitgliedern zum Zeitpunkt des Antrags gestellt und vom Vorstand abgelehnt, so ist eine MV binnen vier Wochen einzuberufen.

Begründung:

§5.6 Änderung

Aktuell: Der Vorstand publiziert jeden Monat einen Tätigkeitsbericht. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese Berichte in Eigenverantwortung der Einzelnen / des Einzelnen erstellt werden. Dieser Bericht ist jedem Mitglied zugänglich zu machen.

Änderung: Der Vorstand publiziert mindestens alle vier Monate einen Tätigkeitsbericht. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese Berichte in Eigenverantwortung der Einzelnen / des Einzelnen erstellt werden. Dieser Bericht ist jedem Mitglied zugänglich zu machen.

Begründung:

§9 Einschub

Änderung: Hat die Piratenpartei Bonn länger als sechs Monate keinen satzungsgemäßen Vorstand, sind die oberen Gliederungen der Piratenpartei berechtigt, die Piratenpartei Bonn aufzulösen.

Begründung:

§12 Änderung:

Aktuell: Diese Satzung tritt am 10.04.2010 in Kraft

Änderung: Diese Satzung tritt am 01.08.2010 in Kraft

Begründung:

Anmerkungen nach erneuter Prüfung gegen PartG und BGB

§1 Name und Sitz

(1) Die Piratenpartei Bonn ist ein Kreisverband (KV) der Bundespartei Piratenpartei Deutschland und des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen. Dieser Kreisverband nennt sich im folgenden Piratenpartei Bonn.

Der zweite Satz ist überflüssig

(4) Aufgabe der Piratenpartei Bonn ist die politische Willensbildung der Piraten auf kommunaler Ebene, sowie die Aufstellung von Kandidaten zu Wahlen gemäß den Bundes- und Landeswahlgesetzen.

Überflüssig, da durch §1 PartG und Tätigkeitsgebiet bereits definiert

§2 Mitgliedschaft

kann komplett durch Verweis auf Bundessatzung ersetzt werden.

§3 Organe und Öffentlichkeit

Organe der Piratenpartei Bonn sind: (1) Gründungsversammlung. Die Gründungsversammlung tagt nur einmal und zwar am 10. April 2010.

kann gestrichen werden, da nicht mehr relevant

(2) Der Kreisparteitag (KPT). Der KPT tagt öffentlich. Die anwesenden Mitglieder können einen Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen, wozu eine Zweidrittelmehrheit der abgegeben Stimmen notwendig ist.

Ab dem zweiten Satz gehört's nicht hierher sondern unter §4

(3) Der Vorstand. Der Vorstand tagt allgemein öffentlich. Er kann nach Begründung die Mitgliederöffentlichkeit herstellen. Ein Entsandter der Piraten Hochschulgruppen Bonn, hat immer Anwesenheits- und Rederecht in den Sitzungen des Vorstands. Ein Entsandter der jungen Piraten hat immer Anwesenheits- und Rederecht in den Sitzungen des Vorstands.

Ab dem zweiten Satz gehört's nicht hierher sondern unter §5

(4) Fachsprecher sprechen für die Piratenpartei Bonn zu fachspezifischen Themen der Bonner Lokalpolitik.

Gehört's nicht hierher sondern unter §6

§4 Der Kreisparteitag

(1) Der Kreisparteitag (KPT) ist oberstes beschlussfassendes Organ der Piratenpartei Bonn.

Das fett markierte ist in PartG §9 bereits vorgegeben. Statt dessen kann man hier den Begriff definieren als "ist die Mitgliederversammlung"

(5) Zu den Aufgaben des KPT gehören:

    1. Die Wahl des Vorstands und seine Entlastung.

Nach §9 (5) PartG ist dazu zunächst der Tätigkeitsbericht entgegen zu nehmen und nach §6 (8) haben wir das in der Satzung zu verankern -> Neuer Punkt: "nimmt den Tätigkeitsbericht des Kreisvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung"

## Beschlussfassung über Satzung mit Zweidrittelmehrheit.

In §13 bereits besser formuliert

##Wahl eines Kassenprüfers findet sinngemäß Anwendung.

Es fehlt der Rechnungsprüfer. Ist nach §9 (5) PartG vorgeschrieben und nicht mit dem Kassenprüfer gleichzusetzen. Kurz: Kassenprüfer prüfen ständig, Rechnungsprüfer vor Entlastung

(7) Stimmberechtigt auf dem KPT sind alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder. Mitglieder der Piratenpartei Bonn können bei einfacher Mehrheit den Nicht-Mitgliedern das Stimmrecht entziehen.

Im folgenden schränken wir das Stimmrecht für Nicht-Mitglieder weiter ein:

§5 (1) Der Vorstand wird von den am KPT teilnehmenden Mitgliedern des
Kreisverbandes auf ein Jahr, vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt.
Die Wahl wird schriftlich und geheim durchgeführt.
§13 (1) Die  Satzung kann nur durch Beschluss des KPT geändert werden, 
dieser  muss den Wortlaut der Satzung ausdrücklich ändern oder ergänzen. 
Er  bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des
Kreisverbandes. 

Für Kandidatenwahlen sind Nicht-Miglieder allerdings weiterhin zulässig nach Satzung (wir hatten den Ausschluss als Modul, wurde aber von der MV anders entschieden). Das ist in jedem Fall problematisch. Markus stellt die Möglichkeit Nicht-Mitglieder derart zu beteiligen grundsätzlich in Frage und wird das noch anhand PartG/BGB prüfen.

§5 Der Vorstand

(2) Er vertritt die Partei nach außen und leistet Koordinierungsarbeit.

Er vertritt die Partei sowohl nach innen als auch nach außen

§5.1 Wahl des Vorstands

(2) Jedes einzelne Mitglied des Vorstands oder auch der gesamte Vorstand kann jederzeit durch einen satzungsgemäß einberufenen KPT abgewählt werden.

Das ist nach §27 BGB sowieso so und muss nicht in die Satzung geschrieben werden

§5.5 Handlungsunfähigkeit

Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, (1) wenn mehr als 50% der im Kreisverband organisierten Piraten dem Vorstand das Misstrauen aussprechen, oder

Die Regelung ist unnötig, da die Einberufung eines Kreisparteitags nach §4 (3) durch 10% eine wesentlich leichtere Hürde darstellt und dort nach §27 BGB neu gewählt werden kann.

Tritt einer der vorgenannten Fälle ein, so ist innerhalb einer Frist von vier Wochen ein außerordentlicher KPT zur Wahl eines neuen Vorstandes einzuberufen. Der verbliebene Vorstand kann einen kommissarischen Vorstand einsetzen, der jedoch nur mit der Vorbereitung des KPT beauftragt ist.

Es fehlt eine Regelung für den Fall, dass der gesamte Vorstand gleichzeitig zurück tritt. Hier gibt es keinen verbliebenen Vorstand der einen kommissarichen Vorstand einsetzen könnte. zB: "Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Landesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Kreisvorstand gewählt hat."

§5.6 Rechenschaft

(2) Die Tätigkeitsberichte bilden die Grundlage für die Entlastung des Vorstandes.

Nicht ganz korrekt, die Prüfung der Rechnungsprüfer bildet ebenfalls eine Grundlage für die Entlastung.

§12 Inkraftsetzung

Diese Satzung tritt am 10.04.2010 in Kraft.

unnötig

§14 Verbindlichkeit dieser Satzung

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine rechtsunwirksame Bestimmung ist durch den Kreisparteitag durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer Wirkung dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung weitestgehend entspricht.

Laut Markus unnötig, da gegenteiliges sowieso nur im Vertragsrecht gilt.

(2) Die Bestimmungen der Satzungen für ihre Untergliederungen des Bundesverbandes der Piratenpartei sowie des Landesverbandes NRW der Piratenpartei sind für die Piratenpartei Bonn verbindlich.

Das wurde bereits in §1 (1) gesagt, indem man sich der Landes- und Bundespartei untergeordnet hat. Mit "Verbindlichkeit dieser Satzung" ist üblicherweise etwas anderes gemeint, nämlich die Übertragung der Verbindlichkeit auf nachgeordente Gliederungen. Sinnvoller wäre daher: "Die Satzungen untergeordneter Gliederungen müssen mit den grundsätzlichen Regelungen der Bundes- und Landes- und Kreissatzung übereinstimmen"

(3) Sollte eine geänderte Satzung der Piratenpartei Bonn nicht der Zustimmung des Wahlleiters entsprechen, und dadurch die ganze Satzung ungültig werden, so tritt dann die letzte gültige Fassung in kraft.

Nicht nur der/ein Wahlleiter muss der Satzung zustimmen, sondern etliche andere Instiutionen ebenfalls (Finanzamt, Banken..). Daher ist ein solcher Fallback nicht praktikabel. Ob er zulässig ist, war unklar.

siehe auch http://piratenpad.de/zRwbGs2pM1

fehlende Punkte nach §6(2) PartG

Ob §6(2) PartG auf die Satzung einer Untergliederung vollständig anwendbar ist, ist nicht klar. Wenn er es ist, fehlen folgende Punkte:

  • 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder,
    • Verweis auf Bundessatzung genügt
  • 4. zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder und ihren Ausschluß (§ 10 Abs. 3 bis 5),
    • Verweis auf Bundessatzung genügt
  • 5. zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände,
    • Verweis auf Bundessatzung genügt
  • 6. allgemeine Gliederung der Partei,
    • Verweis auf Bundessatzung genügt
  • 8. der Beschlußfassung durch die Mitglieder- und Vertreterversammlungen nach § 9 vorbehaltene Angelegenheiten,
    • §9(5) Der Parteitag nimmt mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und faßt über ihn Beschluß. Der finanzielle Teil des Berichts ist vor der Berichterstattung durch Rechnungsprüfer, die von dem Parteitag gewählt werden, zu überprüfen.
      • Wir schreiben Kassenprüfer in §4 (5), meinen aber Rechnungsprüfer
  • 11. eine Urabstimmung der Mitglieder und das Verfahren, wenn der Parteitag die Auflösung der Partei oder des Gebietsverbandes oder die Verschmelzung mit anderen Parteien nach § 9 Abs. 3 beschlossen hat. Der Beschluß gilt nach dem Ergebnis der Urabstimmung als bestätigt, geändert oder aufgehoben,
    • Die Urabstimmung fehlt, sollte aber nochmal im Kommentar nachgeschlagen werden, ob das für Untergliederungen notwendig ist
  • 12. Form und Inhalt einer Finanzordnung, die den Vorschriften des Fünften Abschnittes dieses Gesetzes genügt.
    • Verweis auf Landessatzung genügt