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Fragen an die Landesregierung:
1. Hält die Landesregierung die Beobachtung der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" durch den Verfassungsschutz NRW für gerechtfertigt?
- Ich denke, wir sollten hier an der Formulierung arbeiten. Die Angefragte Landesregierung kann und braucht diese Frage ja nur mit "Nein" beantworten und damit wäre Frage 2 schon raus. (amsel)
- Und iwie würde ich lieber eine Erklärung, wie sie die Kampagne sieht, also welche Meinung die Regierung im (vllt) Gegensatz zur Selbstdarstellung der Kampagne über die Kampagne hat. (amsel)
2. Falls ja, worin genau bestehen die Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Kampagne "Kein Mensch ist illegal"?
- Der Verfassungsschutz wird ja auch noch aus anderen Gründen tätig, oder? Zum Beispiel im Bezug auf die Handlungfähigkeit von Verfassungsorgangen u.ä. aus der den Fragen vorangestellten Auflistung. (amsel)
- Eine Formulierung wie z.B.: "Welche Tatsbestandmerkmale des §... des ... gesetzes sieht die Landesregierung als erfüllt an, die die Beobachtung der Kampagne durch den Landesverfassungsschutz begründen." Oder sowas ... noch iwie unrein. (amsel)
- 1. Welche tatsächlichen Anhaltspunkte nach §3 Abs. 1 Verfassungsschutzgesetz NRW liegen vor, die eine Bebachtung der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" durch den Verfassungsschutz rechtfertigen?
3. Rechtfertigen nach Auffassung der Landesregierung einzelne Vergehen aus den Reihen der Kampagne "Kein Mensch ist illegal", wie Sachbeschädigung oder "versammlungstypische Rechtsverstöße", die Beobachtung der gesamten Gruppe durch den Verfassungsschutz?
- Ergänzend zu 2. könnte man diese Frage stellen, um naja, sagen wir mal das Nichtvorliegen (wenn nicht doch iwelche anderen Gründe vorhanden sind) von Tatsachen die eine weitere Beobachtung rechtfertigen. (amsel)
- 2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass diese Anhaltspunkte weiterhin vorliegen, und eine weitere Beobachtung nötig ist?
4. Hält die Landesregierung die Beratungstätigkeit der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" für Menschen ohne Papiere für illegal?
- Hällt die Landesregierung die Beratung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht und/oder ohne ausreichende Dokumente zum Aufenthalt in der Bundesrepublik der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" für einen rechtswidrige Tätigkeit im Sinne des ... (AufenthG, Strafgesetzbuches,...)? (amsel)
- Ich würde hier die Frage versuchen genauer zu formulieren, um den Eindruck zu vermeiden, der Fragende erwarte eine unbegründete Antwort, die er zum Beispiel medial nutzen möchte. Ziel sollte ja sein, dass sich die Landesregierung erklärt. Schlussendlich könnte es ja sein, dass es Gründe oder Regularien gibt, die man dann erfährt und verändern kann (es zumindest versuchen). (amsel)
- Hier möchte ich die Landesregierung auf eine Ebene der moralischen Bewertung bringen, so dass sie sich nicht mit juristischen Formulierungen rausreden kann. (Haary)
- 3. Hält die Landesregierung die Beratungstätigkeit der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" für Menschen ohne Papiere für legitim?
- 4. Welche kirchlichen Gruppen, die sich in der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" engagieren, werden vom Verfassungsschutz beobachtet?
- Klare deutliche Frage. Punkt. :-) (amsel)