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Kleine Anfrage

Beobachtung der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" durch den Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe politisch bedeutsame Informationen zu beschaffen, zu sammeln und auszuwerten, die Bestrebungen oder Tätigkeiten betreffen,

  • die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder
  • darauf abzielen, die Amtsführung von Verfassungsorganen des Bundes oder eines Landes ungesetzlich zu beeinflussen, oder
  • die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder
  • die gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind oder
  • die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht darstellen.

(vgl. §3 Verfassungsschutzgesetz NRW)

Die Kampagne "Kein Mensch ist illegal" wurde 1997 auf der documenta X in Kassel gegründet. Nach ihrem Selbstverständnis will die Kampagne individuell Menschen ohne Papiere unterstützen, zum Beispiel bei der Besorgung von Unterkunft und medizinischer Versorgung. Des weiteren will die Kampagne Öffentlichkeit für die Probleme der Menschen ohne Papiere schaffen.

Die Kampagne "Kein Mensch ist illegal" wird vom Verfassungsschutz des Landes NRW beobachtet. Auf der Webseite http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/linksextremismus/themenfelder/antirassismus.html ist dazu zu lesen, dass die Kampagne von antirassistischen und kirchlichen Gruppen getragen wird.

In den Verfassungsschutzberichten 2008 bis 2010 ist vermerkt, dass das Themenfeld "Antirassismus" eine abnehmende Bedeutung hat. Es werden Demonstrationen und Aktionen aufgeführt, die sich meist gegen Abschiebungen richteten. Vereinzelt kam es dabei - zumindest in 2008 und 2009 - laut den VS-Berichten zu "versammlungstypischen Rechtsverstößen" und Sachbeschädigung. An den Aktionen sollen auch einzelne Mitglieder der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" beteiligt gewesen sein. Versammlungstypische Rechtsverstöße und Sachbeschädigungen sind aber keine Anhaltspunkte nach §3 Abs. 1 Verfassungsschutzgesetz NRW.

Fragen an die Landesregierung:

1. Welche tatsächlichen Anhaltspunkte nach §3 Abs. 1 Verfassungsschutzgesetz NRW liegen vor, die eine Bebachtung der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" durch den Verfassungsschutz rechtfertigen?

2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass diese Anhaltspunkte weiterhin vorliegen, und eine weitere Beobachtung nötig ist?

3. Hält die Landesregierung die Beratungstätigkeit der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" für Menschen ohne Papiere für legitim?

4. Welche kirchlichen Gruppen, die sich in der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" engagieren, werden vom Verfassungsschutz beobachtet?

Marc Olejak

Link zur Anfrage in der Landtagsdatenbank: [1]

Antwort der Landesregierung: [2]