NRW:SAFOCO

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SaFoCo? Was soll das überhaupt heißen?

SaFoCo steht für SAtzung, FinanzOrdnung, CrewOrdnung. Wir haben uns bemüht, ein Paket aus (neuer) Satzung und Finanzordnung sowie (alter) Crewordnung zu schaffen, der einen maximalen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessengruppen darstellen soll, ohne unseren persönliche Ziele der Schlankheit, Niedrigschwelligkeit der politischen Beteiligung und Freiheit aus den Augen zu lassen.

Der Name ist absichtlich neutral, da dieser Vorschlag eben nicht an eine der Strömungen anknüpfen soll, sondern einen Kompromiss darstellt, der verschiedene Ideen und Anforderungen weitgehend integrieren soll. Netnrd 14:07, 20. Jan. 2011 (CET)


Wer steckt dahinter? Wer ist das SaFoCo-Team?

An dem Team nahmen mehrere NRW-Piraten teil, die auch im Korschenbroicher Kuschelkreis (KKK) mitgearbeitet haben, und/oder im Reboot-Team aktiv waren.

Wir wollen uns keineswegs in den Vordergrund stellen, sondern wollen die Personen "hinter" dem Antrag eigentlich als zweitrangig ansehen, da wir die Sache, den Inhalt als wichtiger erachten. Allerdings haben wir von verschiedenen Seiten den Wunsch gehört, die Personen hinter dem Antrag zu erfahren. Dem wollen wir nachkommen.

Ohne Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge (abgesehen von Gender|Alphabet), und ohne Aktivitäts-Wertung:

Birgit Rydlewski, Dortmund - Wiki: Rya, Twitter: twitter.com/_rya_
Hilmar Benecke, Essen - Wiki: Hilmar
Daniel Düngel, Oberhausen - Wiki: Rwolupo, Twitter: twitter.com/rwolupo
Andre Kasper, Bochum - Wiki: Zumpel, Twitter: twitter.com/a_kasper
Thomas "Loretta" Nesges, Bonn - Wiki: Nesges, Twitter: twitter.com/nesges
Kai Schmalenbach, Düsseldorf - Wiki: Dave-Kay, Twitter: twitter.com/dave_kay
Daniel Schwerd, Köln - Wiki: Netnrd, Twitter: twitter.com/netnrd

Ich rechne fest damit, dass man uns jetzt umgekehrt Profilierungssucht vorwerfen wird. 8-) Netnrd 11:06, 21. Jan. 2011 (CET)

In welchem Zusammenhang steht SaFoCo zum KKK?

Unsere Initiative soll den KKK auf keinen Fall unterlaufen, überholen oder aushöhlen, das ist keineswegs unser Bestreben. Vielmehr haben wir diesen Antrag erst aufgesetzt, als sich herausgestellt hat, dass seitens des KKK kein abstimmungsfertiges Ergebnis zum LPT 2011.1 herauskommen wird. Das fanden wir schade, da das eigentlich ein erklärtes Ziel des KKK gewesen war - es sollte ja der verfahrene Zustand, der sich im LPT 2010.2 manifestiert hatte, aufgebrochen werden, und gemeinsam ein Vorschlag erarbeitet werden, der zum nächsten LPT vorgestellt und abgestimmt werden sollte.

Wir stehen auch nach wie vor zum KKK, und halten es für sinnvoll, dass Piraten aus allen Lagern an einem gemeinsamen Entwurf arbeiten. In der letzten Zeit sah man jedoch einige Ermüdungserscheinungen, da die Gruppe doch sehr groß ist, und ein gemeinsames Arbeiten in dieser Größe sehr zeitaufwändig ist.

Wir wollten aber nicht weiter warten, und stellen daher unseren Satzungsentwurf jetzt vor. Wir haben darauf geachtet, dass er mit den Zwischenergebnissen des KKK in Bezug auf Satzung schon kompatibel ist, und das sich eine geänderte Finanzordnung des KKK, wie sie auf dem LPT2011.1 vorgestellt wird, auch später in die Satzung integrieren lässt, wenn diese beispielsweise schneller fertig sein sollte als der Rest der Satzung.

So sind auf dem KKK bereits diskutierte Zwischenergebnisse des KKK wie Sitz der Partei, Antragsberechtigung von Piraten, niederschwelliger Zugang u.ä. von uns berücksichtigt worden.

Insofern ist es uns ganz wichtig, SaFoCo nicht als Konkurrenz zum KKK zu sehen, sondern alleine zum Status Quo. Bitte beurteilt unseren Vorschlag daher alleine am Status Quo, inwieweit er dazu Verbesserungen enthält und präsentiert. Netnrd 11:09, 21. Jan. 2011 (CET)

Warum jetzt eine neue Satzung?

In der bestehenden Satzung finden sich einige Bugs, so z.B. in Bezug auf Fristen - Anträge müssen eingereicht sein, bevor überhaupt der Termin zu einem LPT bekannt ist - ein handlungsunfähgier Vorstand muss ggf. mehrfach innerhalb kurzer Zeit neu gewählt werden, da im ersten Quartal in jedem Falle gewählt werden soll etc.

Die meisten dieser Punkte sind bekannt, und durchaus umstritten, daher möchte ich an dieser Stelle auf eine Diskussion verzichten. Es ist jedoch keineswegs so, als ob die jetzige Satzung von der Mehrheit der Piraten als problemlos empfunden wird, das zeigt schon alleine die einfache Mehrheit für den Reboot-Antrag im LPT2010.2, dies bitte ich die Kritiker unseres Vorschlages zu berücksichtigen. Netnrd 14:07, 20. Jan. 2011 (CET)


Euer Vorgehen ist aber überhaupt nicht transparent!

Diesen Vorwurf haben wir bereits mehrfach zu hören bekommen, aber er ist ganz und gar unberechtigt. Der Großteil der Piraten aus dem SAFOCO-Team hat im KKK mitgearbeitet und dort den Willen bekundet, zum nächsten Parteitag ein Ergebnis vorlegen zu wollen. Als erstmals Zweifel aufkamen, dass dies gelingen wird, wurde die KKK-Moderation darüber informiert, dass in diesem Fall ein kleinere Gruppe, an der sich jeder beteiligen könnte, auf Basis der bisherigen Diskussionen einen Entwurf erarbeiten würde. Jeder Teilnehmer des 4. KKK-Treffens in Dortmund wusste dies und im anschließenden KKK-Mumble-Termin, der jedoch kaum besucht war, wurde auch kein Geheimnis daraus gemacht.

"Intransparenz" ist ein KO-Kriterium, welches jeder Gruppe von Piraten entgegengeschleudert werden kann, die sich zusammensetzt und einfach mal etwas macht, was gerade dringend gemacht werden muss - daran krankt unseres Erachtens vieles bei den Piraten, da man sich in endlosen Legitimationsdebatten und Formaldiskussionen verliert, und sich letztlich niemand mehr traut, etwas zu tun.

Besondere Erfolge haben Piraten oftmals genau da erzielt, wo man sich über diese Fragen mal hinweggesetzt hat und etwas produziert hat, siehe die Initiativen gegen die Novelle des JMStV in NRW.

Zudem ist das Ergebnis ganz und gar transparent, es steht im Wortlaut im Antrag. Es gibt keine geheimen Treffen (jede Runde fand in Mumble statt), es gibt keine geheimen Protokolle, Hinterabsichten oder Nebenabreden.

Dass wir nicht eine vollständige Runde mit Moderator, Arbeitskreisgründung, schriftlichen Protokollen etc. veranstaltet haben, hat zwei Gründe:

Zum einen wollten wir eben nicht einen Gegenkreis zum KKK etablieren. Der KKK ist nach wie vor die Veranstaltung, in der mit allen Beteiligten und unter Moderation nach einer gemeinsamen Lösung gesucht wird.

Zum anderen war die Zeit wirklich kurz. Erst im Dezember kristallisierte sich heraus, dass keine Satzung vom KKK abstimmungsfertig werden wird. Bereits kurz vor Weihnachten mussten Anträge abgegeben werden. Wir haben uns daher unter uns bereits "Bekannten" zusammengesetzt und gemacht. Dazu bot sich unser Team an, da wir schon zusammengearbeitet hatten. Netnrd 14:07, 20. Jan. 2011 (CET)

Warum ist die Crewordnung im Wortlaut drin?

In der Reboot-Satzung hatten wir auf die Crewordnung im Satzungsrang verzichtet, da wir der Meinung waren, die Organisation in Crews wäre eine Maßnahme, die Piraten freiwillig und ohne Formalismus oder Bürokratie vornehmen wollen.

Tatsächlich ist es vielen Piraten jedoch wichtig, mit der Legitimation, die eine Crewordnung in Satzungsrang gibt, politische Arbeit ohne Umwege direkt unter der Landesverbandsebene leisten zu können.

Dies auch unter dem Gesichtspunkt des niedrigschwelligen Angebotes politischer Arbeit: Jeder, der das will, kann einer Crew beitreten oder eine gründen, und sofort loslegen, ohne sich irgendwo anzustellen, Ämter zu bekleiden, oder Anträge zu stellen.

Wir wollen das respektieren, und haben daher die Crewordnung in die Satzung aufgenommen.

Es hat uns jedoch die Zeit gefehlt, die Crewordnung zu überarbeiten - wir wollten so jedenfalls den Status Quo erhalten, den die jetzige Satzung vorsieht, um jedem Argument entgegenzutreten, wir würden Crews abschaffen wollen (was wir definitiv nicht tun). Wir sehen uns auch nicht als Experten für das Crewwesen (obgleich die meisten von uns in Crews aktiv sind).

Mit der schizophrenen Situation, dass man uns vorwirft, die Crewordnung aufgenommen zu haben, während den Reboot-Anträgen vorgeworfen wurde, das nicht zu tun (interessanterweise von denselben Leuten), müssen wir leben :-) Die Crew-Experten seien aufgerufen, die Crewordnung zu überarbeiten und als Änderungsantrag bei der nächsten LPT vorzustellen - die SaFoCo-Satzung ist mit einer überarbeiten Crewordnung kompatibel. Netnrd 14:07, 20. Jan. 2011 (CET)


Warum gibt es ein Budget für Crews?

Ursprünglich war es unser Anspruch, keine finanzielle Anreize für das Gründen einer bestimmten Organisationsform zu setzen. Dies lies sich jedoch aus folgenden Gründen nicht durchhalten:

Crew-Befürworter legen großen Wert auf eine finanzielle Unabhängigkeit. Man will sich nicht als Bittsteller fühlen, sondern seine politische Arbeit unmittelbar und ohne große Formailien durchführen können.

Unter Berücksichtigung des Anspruches niederschwelliger Angebote haben wir uns daher entschlossen, für Crews ein festes Budget in der Finanzordnung zu integrieren. So wird jede Crew in der Lage sein, auch unmittelbar politisch aktiv zu sein, wenn es mal Geld kostet, ohne erst Geld erbetteln zu müssen. Auch größere Aktionen sind nach wie vor möglich, denn wie bisher können zusätzliche Gelder beantragt werden.

Der Schatzmeister NRW muss diese Ausgaben dann "abzeichnen", da ein Organbeschluss dazu notwendig ist, dies ist derzeitige Praxis.

Da Crews einem gewissen Formalismus unterliegen (Protokollpflicht, regelmässige Treffen etc.), wird dem reinen Gründen einer Crew zur Geldbeschaffung eine gewisse Hürde entgegengesetzt.

Damit entsteht zwar das Risiko des Budgetismus - also des ungenutzt herumliegenden Geldes auf diversen Konten - allerdings handelt es sich um einen vermutlich überschaubaren Betrag.

Die feste Lösung macht die Finanzordnung auch deutlich schlanker, und für den Schatzmeister sicher deutlich leichter handhabbar.

Das Crew-Budget ist durchaus die größte Kröte gewesen, die es zu schlucken galt, und das hat zu Diskussionen innerhalb des Teams geführt. Wir haben uns daher entschlossen, einen Änderungsantrag zur Finanzordnung hinzuzufügen, wo das Crewbudget wieder gestrichen wird - so kann die Landesmitgliederversammlung das Crewbudget wieder entfernen, wenn sich eine 2/3-Mehrheit dafür aussprechen täte.

Ein weitererer Änderungsantrag soll das Jahresendproblem beheben - Budgets würden dann nicht verfallen, und damit der Drang entfallen, das Geld Ende Dezember noch schnell rauszuhauen. Nachteilig wäre das vergrößerte Risiko des Bugetismus. Wir wollen den LPT darüber entscheiden lassen, was er bevorzugt. Netnrd 14:12, 20. Jan. 2011 (CET)

Ich habe Fragen, Anmerkungen, möchte mehr erfahren.

Nutze die Diskussionsseite (oben unter dem Punkt "Diskussion), oder wende Dich z.B. per Email an einen von uns. Netnrd 14:07, 20. Jan. 2011 (CET)


Der eingereichte Änderungsantrag im Wortlaut

Änderungsantrag Nr.
SÄA1
Beantragt von
Kai Schmalenbach i.A. des SAFOCO-Teams
Betrifft
NRW-Satzung / vollständige Satzung
Beantragte Änderungen

Ersetze die Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen durch den folgenden Text:

Satzung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen

§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Landesebene gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland (Bundessatzung). Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen (PIRATEN Nordrhein-Westfalen) ist der nordrhein-westfälische Landesverband der Piratenpartei Deutschland. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnen die PIRATEN Nordrhein-Westfalen entschieden ab.

(2) Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen führt einen Namen und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen. Die Kurzbezeichnung lautet: PIRATEN.

(3) Der Sitz der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen ist Düsseldorf. Dort befindet sich auch die Landesgeschäftsstelle.

(4) Das Tätigkeitsgebiet der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen.


§ 2 - Mitgliedschaft

(1) Jeder Pirat ist automatisch Mitglied in dem Regionalverband, in dessen Zuständigkeitsbereich er seinen Wohnsitz hat. Es steht jedem Piraten frei, aus dem für seinen Wohnort zuständigen Regionalverband auszutreten und entweder in einem anderen Regionalverband einzutreten oder ausschließlich Mitglied des LV zu werden. Die Aufnahme von Piraten wird von dem jeweiligen Regionalverband geregelt. Ein für seinen Wohnort zuständiger Regionalverband darf einem Piraten die Mitgliedschaft nicht verweigern.

(2) Das weitere zu Mitgliedschaft und Erwerb der Mitgliedschaft wird durch die Bundessatzung geregelt.


§ 3 - Rechte und Pflichten der Piraten

(1) Die Rechte und Pflichten der Piraten des Landesverbandes werden durch die Bundessatzung geregelt.


§ 4 - Ordnungsmaßnahmen

(1) Alle Ordnungsmaßnahmen der Bundessatzung gelten entsprechend auch auf Landesebene und werden vom Landesvorstand ausgesprochen.


§ 5 - Gliederung

(1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Kreisverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Kreise und kreisfreien Städte sind, und Regionalverbände. Ein Zusammenschluss mehrerer Kreise und kreisfreier Städte ist möglich und wird als Regionalverband bezeichnet.

a) Die Piraten aus einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt können jederzeit eine Mitgliederversammlung zur Gründung eines Kreisverbandes einberufen. Der Kreisverband ist gegründet, wenn die Piraten des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt der Gründung mit 2/3 der abgegebenen Stimmen zugestimmt haben.

b) Die Piraten aus mehreren Kreisen und kreisfreien Städten können jederzeit Mitgliederversammlungen zur Gründung eines eigenständigen Regionalverbandes einberufen. Der Regionalverband ist gegründet, wenn die Piraten der beteiligten Kreise und kreisfreien Städte der Gründung jeweils mit 2/3 der abgegebenen Stimmen zugestimmt haben.

c) Die Piraten aus einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt können jederzeit eine Mitgliederversammlung zur Abstimmung über den Austritt aus einem Regionalverband einberufen. Der Austritt aus einem Regionalverband ist beschlossen, wenn die Piraten des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt dem Austritt mit 2/3 der abgegebenen Stimmen zugestimmt haben.

(2) Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der Landesverband kann ein eigenes Landesverzeichnis der Piraten mit Wohnsitz in NRW führen. Die Regionalverbände können eigene Verzeichnisse Ihrer Mitglieder führen. Für die sichere Aufbewahrung, die parteigebundene Verwendung und Nutzung unter besonderer Berücksichtigung der Privatsphäre und der Aktualisierung jeglicher Art von Daten ist Sorge zu tragen.


§ 6 - Organe der Landespartei

(1) Organe sind der Landesparteitag, der Landesvorstand und das Landesschiedsgericht.

§ 6a - Der Landesparteitag

(1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. Der Landesparteitag tagt grundsätzlich öffentlich. Gäste haben Rederecht, aber kein Stimmrecht.

(2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten des Landesverbandes es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per E-Mail oder Brief mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

(3) Ist der Landesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Landesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich in Textform mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes.

(4) Im Falle einer vorgezogenen Neuwahl des Landtages oder Bundestages kann der Landesvorstand die Einladungsfrist auf zehn Kalendertage verkürzen um einen Landesparteitag einzuberufen und die notwendigen Beschlüsse zu ermöglichen. Andere Beschlüsse sind auf diesem Parteitag nicht möglich. Für diesen LPT gilt eine verkürzte Antragsfrist von einer Woche.

(5) Der Landesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Landesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.

(6) Der Landesparteitag beschließt über die Finanzordnung, die Teil dieser Satzung ist.

(7) Über den Parteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und der Wahlleitung unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.

(8) Der Landesparteitag wählt zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.

(9) Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das Parteiengesetz eingehalten werden. Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, und auf Wunsch Kopien persönlich ausgehändigt zu bekommen. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Landesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Ihre Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Entlassung durch den Landesparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger.

§ 6b - Der Landesvorstand

(1) Dem Landesvorstand gehören mindestens fünf Piraten des Landesverbandes an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der Landesschatzmeister und mindestens zwei weitere Vorstandsmitglieder.

(2) Innerhalb des Landesvorstandes gilt folgende Aufgabenteilung:

a) Der 1. Vorsitzende vertritt seine Parteigliederung in der Öffentlichkeit. Dabei hat er in der Außendarstellung persönliche und Parteimeinung deutlich zu trennen.

b) Der 2. Vorsitzende unterstützt den ersten Vorsitzenden in seinem Aufgabenbereich.

c) Der Politische Geschäftsführer hat die Aufgaben

  • die politische Arbeit der Arbeitsgruppen, Projektgruppen und Arbeitskreise zu beobachten,
  • die Arbeitsgruppen, Projektgruppen und Arbeitskreise auf gemeinsame Inhalte und Verknüpfungsmöglichkeiten hinweisen,
  • Gründung und Betreuung der Projektgruppe "Wahlen" vor anstehenden Wahlen,
  • Förderung der politischen Willensbildung innerhalb der Partei.

d) Das Verwaltungsgremium hat folgende Aufgaben:

  • Verwaltung der Finanzen gemäß der Finanzordnung,
  • Verwaltung der Mitglieder und Crews,
  • Anregen von regionalen Crew-Gründungen.

e) Der Vorstand hat für die ordnungsgemäße Organisation der Landesparteitage zu sorgen. Dazu kann er entsprechende Projektgruppen gründen.

(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden mindestens jährlich vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.

(4) Der Landesvorstand tagt grundsätzlich öffentlich.

(5) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten des Landesverbandes kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.

(6) Der Landesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Landesparteitages.

(7) Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen.

(8) Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt.

(9) Der Landesvorstand liefert zum Parteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Landesparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche geltend machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieses unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.

(10) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Ist der Posten des Vorsitzenden, Generalsekretärs oder des Schatzmeisters unbesetzt, ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, um freie Posten neu zu besetzen.

(11) Treten mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurück oder können diese ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen oder erklärt sich der Landesvorstand selbst für handlungsunfähig, so führt der Bundesvorstand kommissarisch die Geschäfte, bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag unverzüglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat.

(12) Jedes Mitglied hat das Recht, auf einem Landesparteitag ein Misstrauensvotum zu fordern. Der Antrag auf ein Misstrauensvotum muss mindestens 30 Tage vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingegangen sein. Die Amtszeit des so abgewählten Vorstands endet mit der abgeschlossenen Neuwahl des neuen Vorstands.


§ 7 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung.


§ 8 - Satzungs- und Programmänderung

(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der dem Landesverband angehörenden Piraten sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich oder in einem vom Landesparteitag legitimierten Liquid-Democracy-Tool einverstanden erklären.

(2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung kann nur auf einem Landesparteitag abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.

(3) Die Regelungen aus Absatz 1 und Absatz 2 gelten ebenso für eine Änderung der Programme der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen.


§ 9 - Auflösung und Verschmelzung

(1) Die Auflösung oder Verschmelzung regelt die Bundessatzung.

(2) Darüber hinaus bedürfen Beschlüsse über eine Auflösung oder Verschmelzung zur Rechtskraft der Zustimmung eines Bundesparteitages.


§ 10 - Verbindlichkeit der Bundes- und Landessatzung

(1) Die Satzungen untergeordneter Gliederungen müssen mit den grundsätzlichen Regelungen der Bundes- und Landessatzung übereinstimmen.


§ 11 - Parteiämter

(1) Die Regelung der Bundessatzung zu den Parteiämtern findet Anwendung.

Abschnitt B: Finanzordnung

Es gilt die Finanzordnung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung.

Abschnitt C: Schiedsgerichtsordnung

Es gilt die Schiedsgerichtsordnung der Bundespartei in der jeweils gültigen Fassung.

Abschnitt D: Crewordnung

Es gilt die Crewordnung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung.


Finanzordnung

§1 - Begriffe

(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

(2) Finanzmittel im Sinne dieser Ordnung sind der Anteil des Landesverbandes NRW an den Mitgliederbeiträgen der Piratenpartei Deutschland, Spenden von Geldleistungen an den Landesverband sowie die Landesverbands-Mittel aus der Parteienfinanzierung.


§2 - Verteilung und Verwendung der Finanzmittel

(1) Regionenbudget

a) Basierend auf den politischen Grenzen werden Regionenbudgets der Kreise, kreisfreien Städte und Städteregionen, in denen kein Kreisverband existiert, als Konten im Kassenbuch geschaffen. Auf diese fließen die in Absatz 2 genannten Mittel.

b) Jeder Pirat und jede Gruppe von Piraten (z.B. Crews, Stammtische) kann zweckgebunden Gelder aus dem Budget eines Regionenbudgets zur Verwendung in der zugehörigen Region beim Landesvorstand beantragen.

c) Wird im Gebiet eines Regionenbudgets ein realer Kreisverband gegründet, geht das verbliebene Budget des Regionenbudgets automatisch in den Besitz des Kreisverbandes über.

(2) Der Anteil der Mitgliedsbeiträge, der nicht an den Bundesverband (und PPI) abgeführt wird, sowie die Mittel aus der Parteienfinanzierung und der nicht zweckgebundenen Spenden werden wie folgt aufgeteilt:

a) Der Landesverband (LV) erhält 50%.

b) Der für das Mitglied zuständige Kreisverband (KV)/ Regionalverband (RV) erhält 20%. Für Kreise oder kreisfreie Städte, für die kein KV oder RV gegründet wurde, fließen diese Mittel in das Regionenbudget.

c) Der für das Mitglied zuständige Ortsverband (OV) erhält 30%. Wurde in einem Gebiet kein Ortsverband gegründet, geht der Ortsverbandsanteil an den zuständigen Kreis- bzw. Regionalverband oder in das zuständige Regionalbudget.

d) Die Crews erhalten aus den Mitteln des Landesverbands 100,- € pro Jahr. Unterjährig gegründete Crews erhalten pro Quartal 25,- € ab dem ersten Quartal nach ihrer Gründung.

(3) Alle dem Landesverband verbleibenden Mittel werden vom Landesvorstand als LV-Budget verwaltet und können für Piratenaktivitäten auf Antrag per Vorstandsbeschluss zugewiesen werden.

(4) Zuweisung von Budgets

a) Der Landesparteitag kann auf Antrag eines Piraten oder einer Gruppe von Piraten Mittel aus dem LV-Budget zweckgebunden zuweisen. Unverbrauchte Budgets können vom Landesparteitag anderen Budgets zugewiesen werden.

b) Konkrete Ausgaben aus den derart zugewiesenen Mitteln bedürfen der Zustimmung des Landesvorstands, der mit seinem Beschluss die korrekte Verwendung im Sinne der Zweckbindung bestätigt. Bei einer Ausgabenhöhe bis 200,-€ ist die Zustimmung des Landesschatzmeisters ausreichend.

c) Ist die zweckmäßige Verwendung der zugewiesenen Mittel nicht mehr gegeben, insbesondere bei Auflösung der Gruppierung, fallen die verbliebenen Finanzmittel zurück an das LV-Budget.

(5) Wird für das Regionenbudget bis spätestens zum Ende eines Jahres weder eine zweckmäßige Verwendung der Finanzmittel nachgewiesen noch eine entsprechende Finanzplanung für zukünftige Verwendung der Finanzmittel dem Landesvorstand vorgelegt, kann der Landesparteitag das Regionenbudget in das LV-Budget zurückführen.

(6) Spenden können zweckgebunden zur Verwendung durch eine Gruppe von Piraten gekennzeichnet werden. Diese Spenden sind bei Eingang auf dem virtuellen Konto der jeweiligen Gruppe gutzuschreiben.

(7) Der Landesparteitag, die Verwaltungspiraten und der Landesvorstand können Rechenschaft über Ausgaben verlangen.


§3 - Verwaltung und Buchführung

(1) Für die Verwaltung der Finanzen sind die Verwaltungspiraten des Landesvorstandes, insbesondere der Landesschatzmeister verantwortlich; sie führen Buch über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen des Landesverbandes. Der Landesschatzmeister führt ein Konto im Namen des Landesverbandes. Der Landesschatzmeister kann weiteren Piraten Verfügungsberechtigung über dieses Konto erteilen und entziehen. Eine Ablehnung der Erteilung einer Verfügungsberechtigung muss nicht begründet werden.

(2) Die Verwaltungspiraten verwalten virtuelle Konten für jedes Regionenbudget und jedes von einem Landesparteitag beschlossene Einzelbudget und haben über diese Buch zu führen.

(3) Die Buchführung, sowie die Verwaltung von Konten und virtuellen Konten hat möglichst transparent zu erfolgen. Das heißt, dass alle Buchungen, gegebenenfalls anonymisiert, veröffentlicht werden müssen.


§4 - Rechenschaftsbericht

(1) Der Landesvorstand hat über die Herkunft und die Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen des Landesverbandes zum Ende des Geschäftsjahres in einem Rechenschaftsbericht wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft zu geben.

(2) Der Rechenschaftsbericht wird vor der Zuleitung an den Bundesschatzmeister im Landesvorstand beraten.

(3) Der Rechenschaftsbericht muss die Vorgaben des Parteiengesetzes erfüllen.

(4) Der Rechenschaftsbericht ist fristgerecht an den Bundesschatzmeister zu übergeben.

(5) Der Rechenschaftsbericht wird vom Landesvorsitzenden und vom Landesschatzmeister unterzeichnet.


Crewordnung

§0 - Verbindlichkeit

(1) Diese Crewordnung ist Teil der Satzung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland.

§1 - Piraten-Crew (Crew)

(1) Jede Piraten-Crew besteht aus 5-9 ordentlichen Mitgliedern der PIRATEN.

(2) Jede Piraten-Crew trifft sich wenigstens einmal im Monat.

(3) Jede Piraten-Crew gibt sich selber einen eindeutigen Namen.

(4) Innerhalb jeder Piraten-Crew werden Entscheidungen grundsätzlich im Konsens im Rahmen eines Crew-Treffens durch die anwesenden Crew-Mitglieder getroffen.

(5) Innerhalb jeder Piraten-Crew werden per Crew-Entscheidung zwei Sprecherrollen besetzt.

(6) Das Ausüben einer dieser Rollen wechselt zu Beginn jedes Quartals und geht immer an Crewmitglieder über, die vorher keine dieser Rollen inne hatten.

(7) Jede Piraten-Crew verfügt über ein eigenes Budget, welches durch die Finanzordnung geregelt wird.


§2 - Crew-Treffen

(1) Crew-Treffen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Gäste sind dabei grundsätzlich erwünscht.

(2) Bei jedem Treffen werden Termin und Ort (real wie virtuell) des nächsten Crew-Treffens festgelegt. Die Crew hat dabei in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit das nächste Treffen als nicht-öffentlich festzulegen. Wird das festgelegte Crew-Treffen durch kein Crew-Mitglied wahrgenommen, so ist durch die Mehrheit der Crew-Mitglieder ein neuer Termin und Ort in Absprache mit den Crew-Sprechern festzulegen. Dieser Termin ist unverzüglich und wenigstens 24 Stunden vor Beginn mit Begründung in der Sprecherliste zu verkünden. Jedes Crew-Mitglied ist nach allen zumutbaren Möglichkeiten über den neuen Termin durch die Crew-Sprecher in Kenntnis zu setzen. Die Nichterreichbarkeit von Mitgliedern muss durch Begründung im Sitzungsprotokoll vermerkt werden.

(3) Die Crew-Treffen dienen der Diskussion und dem Informationsaustausch innerhalb einer Crew und mit anwesenden Gästen.

(4) Crew-Treffen sollten möglichst in persona erfolgen, das heißt, daß real-life-Treffen vor Videokonferenzen, Videokonferenzen vor Audiokonferenzen und Audiokonferenzen vor Textchats vorgezogen werden sollen, sofern dies für die Beteiligten möglich ist.

(5) Bei jedem Crew-Treffen ist ein Protokoll zu führen.

(6) Bei jedem Crew-Treffen ist das Protokoll des vorherigen Treffens auf Korrektheit zu prüfen.

(7) Crews haben die Möglichkeit in dringenden Fällen außerordentliche Crew-Treffen festzulegen. Ein außerordentliches Treffen muss im Protokoll begründet werden. Durch die Mehrheit der Crew-Mitglieder ist der Termin und Ort in Absprache mit den Crew-Sprechern festzulegen. Dieser Termin ist unverzüglich und wenigstens 24 Stunden vor Beginn mit Begründung in der Sprecherliste zu verkünden. Jedes Crew-Mitglied ist nach allen zumutbaren Möglichkeiten über den neuen Termin durch die Crew-Sprecher in Kenntnis zu setzen. Die Nichterreichbarkeit von Mitgliedern muss durch Begründung im Sitzungsprotokoll vermerkt werden.


§3 - Protokolle der Crew-Treffen

(1) Das Protokoll muß folgendes enthalten:

a) Ort und Termin des aktuellen Treffens,

b) Namen der anwesenden, entschuldigt und unentschuldigt fehlenden Crew-Mitglieder,

c) Genehmigung des letzten Protokolls,

d) die Feststellung, dass die Sprecher ihren Aufgaben ausreichend nachgekommen sind,

e) Geldausgaben,

f) Aufnahme neuer Crewmitglieder,

g) Austritt von Crewmitgliedern,

h) Ort, Termin des nächsten Treffens,

i) die Begründung eines nicht-öffentlichen Treffens.

(2) Das Protokoll muß innerhalb von 3 Werktagen in vorläufiger Version veröffentlicht werden.

(3) Die finale Version eines Protokolls ist innerhalb von 3 Werktagen, nach Bestätigung durch die Crew, zu veröffentlichen.

(4) Die Veröffentlichung von Protokollen hat im Wiki nach Vorgaben der AG Wiki zu erfolgen.


§4 - Crew-Sprecher

(1) Die beiden Crew-Sprecher haben gemeinsam folgende Aufgaben zu erledigen:

a) Lesen der Sprecherliste und informieren der Crew über deren Inhalte. Dieser Informationspflicht muß ein Sprecher auf jedem Crew-Treffen nachkommen.

b) Information der Sprecherliste über für andere Crews relevante Ereignisse der eigenen Crew.

c) Beachten des Sprecherbereichs des Forums, um Nachfragen beantworten zu können.

d) Protokollführung über die Crew-Treffen gemäß dieser Crewordnung und Veröffentlichung der Protokolle.

(2) Eine Aufteilung dieser Aufgaben können die Crew-Sprecher gemeinsam regeln.


§5 - Sprecherliste

(1) Die Sprecherliste dient nicht der Diskussion, sondern nur dem Informationsaustausch zwischen allen Crews. Nachfragen erfolgen in einem zugehörigen Forumsbereich.

(2) Die Sprecherliste wird archiviert.

(3) Die Sprecherliste ist öffentlich lesbar, d. h. jeder Pirat hat das Recht sie zu lesen.

(4) Auf der Sprecherliste sind alle Crew-Sprecher, Arbeits- und Projektgruppensprecher, sowie die Mitglieder des Landesvorstandes schreibberechtigt.

§6 - Mitgliedschaft in einer Crew

(1) Jeder NRW-Pirat kann die Mitgliedschaft in einer Crew seiner Wahl bei dieser beantragen.

(2) Die Crew entscheidet auf ihrem nächsten Crew-Treffen über diesen Antrag und teilt das Ergebniss dem Antragsteller ohne Begründung mit.

(3) Der Eintritt in eine Crew wird mit dem 1. des folgenden Monats gültig.

(4) Mit Eintritt in eine neue Crew erlischt automatisch die Mitgliedschaft in der bisherigen Crew.

(5) Jedes Crew-Mitglied kann durch Willensbekundung auf einem Crew-Treffen aus seiner Crew austreten.

(6) Durch dreimaliges aufeinanderfolgendes unentschuldigtes Fehlen bei Crew-Treffen bekundet ein Crew-Mitglied seinen Willen zum Crew-Austritt. Dieser ist ihm zu gewähren.

(7) Der Austritt aus einer Crew wird mit dem 1. des folgenden Monats gültig.


§7 - Gründung einer Crew

(1) 5-9 NRW-Piraten haben das Recht gemeinsam eine neue Crew gemäß dieser Ordnung zu gründen.

(2) Die Gründung ist zu Protokollieren und dem Verwaltungsgremium anzuzeigen.

(3) Die neue Crew gilt ab dem 1. des Folgemonats als existent.


§8 - Aufteilung einer Crew

(1) Steigt durch Aufnahme eines weiteren Mitgliedes in eine Crew deren Mitgliedszahl über das Maximum der erlaubten Mitglieder, so muß sich diese Crew in 2 Crews aufteilen.

(2) Die Mittel der alten Crew werden dabei gemäß einer Entscheidung der alten Crew auf die beiden neuen Crews aufgeteilt.

(3) Die Aufteilung einer Crew ist zu protokollieren und dem Verwaltungsgremium aufzuzeigen.

(4) Die neuen Crews gelten ab dem 1. des Folgemonats als existent, die alte Crew damit gleichzeitig als aufgelöst.


§9 - Auflösung einer Crew

(1) Fällt die Mitgliederzahl einer Crew für drei Monate in Folge unter 3 Crew-Mitglieder, so gilt die Crew als aufgelöst.

(2) Eine Crew gilt ferner als Aufgelöst, falls sie 3 Monate in Folge keine Protokolle veröffentlicht.

(3) Die Regeln zu einem Crew-Austritt werden auf die noch verbliebenen Mitglieder der aufgelösten Crew angewandt.

(4) Die Sach- und Finanzmittel der Crew fallen an den für die Crew zuständigen Landesverband.

(5) Den Landesparteitag kann durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit eine Crew auflösen.


§10 - Arbeitskreise

(1) Arbeitskreise dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen der Piratenpartei und somit zur innerparteilichen Willensbildung.

(2) Arbeitskreise treffen sich mindestens einmal pro Quartal zu öffentlichen Sitzungen. Jede Crew hat das Recht, zu diesen Sitzungen einen Repräsentanten zu entsenden, welcher die Crew-Meinung auf der Sitzung zu vertreten hat. Auf den Sitzungen wird die Konsensfähigkeit von vorher erarbeiteten Positionen und Aussagen überprüft. Ebenfalls wird dort der Termin der nächsten Sitzung per Mehrheitsentscheid der anwesenden Crew-Repräsentanten festgelegt.

(3) Die Arbeitskreise vereinbaren auf ihren Sitzungen eine geeignete interne Arbeitsweise für die Zeit zwischen den Sitzungen.

(4) Die Arbeitskreise haben eine transparente Arbeitsweise sicherzustellen.

(5) Ein neuer Arbeitskreis wird auf Initiative einer Crew eingerichtet. Dazu benennt die Crew einen Verantwortlichen Repräsentanten, einen ersten Sitzungstermin sowie das Thema des Arbeitskreises auf der Sprecherliste.

(6) Jeder Pirat hat das Recht in Arbeitskreisen mitzuarbeiten. Bei Entscheidungen zum Einsatz von Finanzmitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt.


§11 - Arbeitsgruppen

(1) Eine Arbeitsgruppe besteht aus mindestens 3 Piraten und bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel das Wiki, Forum oder Mailinglisten sein, die Erstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnlichem. Bei Entscheidungen zum Einsatz von Finanzmitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt.

(2) Eine Arbeitsgruppe gibt sich eine interne Arbeits- und Entscheidungsstruktur.

(3) Jede Arbeitsgruppe hat einen Sprecher zu bestimmen. Der Sprecher dient als Ansprechpartner und damit der arbeitsgruppenexternen Kommunikation.

(4) Jede Arbeitsgruppe hat die Pflicht quartalsweise einen Bericht über ihre bisherige, aktuelle und zukünftige Arbeit unter anderem auf der Sprecherliste zu veröffentlichen.

(5) Zur Gründung einer Arbeitsgruppe ist folgende Prozedur erforderlich:

a) Die Initiative zur Gründung einer Arbeitsgruppe geht von einer Crew aus. Dazu benennt die Crew einen verantwortlichen Piraten, einen Gründungstermin sowie einen Zweck der Arbeitsgruppe auf der Sprecherliste.

b) Das Gründungstreffen findet frühestens einen Monat nach der Einladung über die Sprecherliste statt.

c) Der virtuelle oder reale Ort für das Gründungstreffen muss so gewählt sein, dass er eine optimale Erreichbarkeit für alle Piraten bietet.

d) Auf dem Gründungstreffen entscheiden sich die anwesenden Piraten für eine genaue Aufgabendefinition, sowie für eine arbeitsgruppeninterne Arbeits- und Entscheidungsstruktur.

e) Sollten sich die beim Gründungstreffen anwesenden Piraten nicht auf eine gemeinsame Aufgabendefinition, Arbeits- und Entscheidungsstruktur einigen können, so wird die Arbeitsgruppe von der größten Gruppe sich einiger Piraten gegründet.

f) Sollten weniger als 3 Piraten einen gemeinsamen Gründungswillen haben, so ist die Gründung der Arbeitsgruppe nicht möglich.

g) Über das Gründungstreffen ist der erste Arbeitsgruppenbericht zu erstellen.

(6) Über die Aufnahme weiterer Mitglieder entscheidet die Arbeitsgruppe selber. Sollte die Aufnahme eines Piraten verweigert werden, so ist dies zu begründen und dem Bewerber mitzuteilen. Ferner führt sie eine parteiöffentliche Liste ihrer aktuellen Mitglieder.

(7) Eine Arbeitsgruppe kann auf einem Parteitag Sach- und Finanzmittel beantragen.

(8) Eine Arbeitsgruppe kann per einstimmigem Beschluß des Landesverbandsvorstandes aufgelöst werden. Dazu hat eine ausführliche Begründung zu erfolgen.

(9) Bei Auflösung der AG fallen deren Sach- und Finanzmittel an den für die AG zuständigen Landesverband.


§12 - Projektgruppen

(1) Für Projektgruppen gelten die Regeln für Arbeitsgruppen analog, jedoch mit folgenden Ergänzungen und Abweichungen:

a) Für die Bearbeitung ihrer Aufgabe hat die Projektgruppe bei ihrer Gründung ein Zieldatum festzulegen.

b) Eine Projektgruppe hat eine monatliche Berichtspflicht.

c) Nach Beendigung der Aufgabe ist ein Abschlussbericht zu erstellen.



Ergänzungsanträge zur Satzung

Änderungsantrag Nr.
SÄA2
Beantragt von
Kai Schmalenbach i.A. des SAFOCO-Teams
Betrifft
NRW-Satzung / § 6 Absatz 1
Beantragte Änderungen

Ersetze § 6b Absatz 1 durch:

Dem Landesvorstand gehören mindestens fünf Piraten des Landesverbandes an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der Landesschatzmeister, der politische Geschäftsführer, der Generalsekretär und optional weitere Vorstandsmitglieder.



Ergänzungsanträge zur Finanzordnung

Änderungsantrag Nr.
SÄA3
Beantragt von
Kai Schmalenbach i.A. des SAFOCO-Teams
Betrifft
NRW-Finanzordnung / § 2 Absatz 2 Punkt d
Beantragte Änderungen

Streiche den §2 Absatz 2 Punkt d der Finanzordnung des Landesverbandes NRW




Änderungsantrag Nr.
SÄA4
Beantragt von
Kai Schmalenbach i.A. des SAFOCO-Teams
Betrifft
NRW-Finanzordnung / § 2 Absatz 5
Beantragte Änderungen

Ersetze §2 Absatz 5 der Finanzordnung des Landesverbands NRW durch:

Die Budgets werden über den Jahreswechsel fortgeschrieben.