NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Mailinglisten

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Der Kreisverband Rhein-Sieg der Piratenpartei betreibt zur Kommunikation per E-Mail mehrere Wikipedia-logo.pngMailinglisten.

Es gibt folgende Arten:

  • Regionale Listen für Diskussionen aller Art in einer Region oder einem Ort
  • Themenlisten, die sich auf ein bestimmtes Thema wie z.B. die Öffentlichkeitsarbeit oder die Kommunalpolitik konzentrieren.
  • Verteilerlisten, wie die Listen zum Verteilen von Pressemitteilungen oder für Ankündigungen. Auf diesen Listen ist das Versenden nur bestimmten Accounts erlaubt und moderiert.
  • Übergreifende Listen wie die RSK Liste.

Jede Liste hat einen Administrator. Falls man eine Liste erst nach Freischaltung abonnieren kann, dann ist dieser für das Freischalten und für das Moderieren von Beiträgen von Nicht-Listen-Mitgliedern verantwortlich. Der Administrator kann auf den angegebenen Listenseiten ganz unten eingesehen werden.

Den sozialen und technischen Umgang erklärt das HowTo Mailingliste.

Disclaimer: Privatsphäre vs Transparenz

Mailinglisten sind in der Regel parteiöffentliche Foren! E-Mail ist dabei nur ein technologisches Verteilungsmedium. Es empfiehlt sich daher nicht, Privatgespräche und Details des privaten Lebens auszuplaudern. Die Mailinglisten der Piratenpartei sind zur Entwicklung politischer Programme und Aktionen gedacht und fallen daher unter das piratische Transparenzprinzip.

  1. Es existiert keine Authentifizierung, es können daher beliebige Personen weitgehend unerkannt teilnehmen. Preisgabe von echten Namen ist freiwillig und wird nicht überprüft.
  2. Der Beitritt neuer Teilnehmer wird den anderen Teilnehmern nicht bekannt gegeben, somit kann sich ein Absender einer Nachricht niemals sicher sein, welche Personen seine Nachricht erhalten werden.
  3. Inhalte werden zeitlich unbeschränkt archiviert, sind aber nur von Abonnenten abrufbar und nicht für Suchmaschinen offen.

Übersicht der Mailinglisten im Rhein-Sieg Kreis

INFO Liste

  • INFO Liste: Auf diese Mailingliste werden lediglich wichtige Ankündigungen, Termine und Protokolle gemailt. Diskussionen werden auf der Hauptliste (s.u.) geführt.

Hauptliste

  • Rhein-Sieg Liste: Derzeitige Hauptdiskussionsliste des Kreises (Hier kann es zu sehr aktiven Zeiten (Wahlkampf etc.) zu einer größeren Anzahl Mails pro Tag kommen).

Regionale Listen

Bornheim

Hennef

Meckenheim

Siegburg

Troisdorf


Themenlisten

AG Öffentlichkeitsarbeit

AK Kommunalpolitik

Syncom

Viele Mailinglisten sind auch mittels des Syncom-Systems als Newsgroup oder Forum benutzbar. (HowTo für Leser/Schreiber)

Regeln / Moderation

Regeln für die Mailinglisten des Rhein-Sieg Kreises:

Die Moderatoren für die Mailinglisten im Rhein-Sieg Kreis sind dazu berechtigt, anhand der nachstehenden Regeln zu moderieren. Diese Regeln werden vom Kreisvorstand per Vorstandsbeschluss oder vom Kreisparteitag bestimmt und vom Kreisvorstand auf den Listen bekannt gegeben.

Es gilt die Netiquette für Mailinglisten der Piratenpartei.

Ergänzend gelten auf den Mailinglisten des Rhein-Sieg-Kreises folgende Regeln:

  1. Die Mailinglisten des Rhein-Sieg-Kreises dienen dem Meinungsaustausch der Rhein-Sieg Piraten über Themen, die für die Piraten im Kreis von Bedeutung sind. Die thematischen Mailinglisten (z.B. AG ÖA) sind zweckgebunden. Diskussionen, die thematisch nicht auf die Mailinglisten des Kreises passen, sind auf den Listen der zuständigen Gliederungen des Landes- oder Bundesverbands zu führen.
  2. Bei der Teilnahme an den Mailinglisten des RSK ist die notwendige Diskussionskultur einzuhalten.
  3. Beleidigende, rechtswidrige, bedrohende, missbräuchliche, belästigende, verleumderische, vulgäre, obszöne, hasserregende oder rassistische Inhalte werden nicht geduldet.
  4. Auch in hitzigen Debatten, sind diese immer "sachlich" zu führen und nicht persönlich. Persönliche Vorwürfe und Anfeindungen sind zu unterlassen.
  5. Konflikte sollen direkt unter den betroffenen Mitgliedern, jedoch nicht über die öffentlichen Mailinglisten geklärt werden. Wenn sich die betroffenen Mitglieder nicht einigen können, können sie eine Vertrauensperson oder den Vorstand um Unterstützung bitten.
  6. Weiterleiten persönlicher Mails an die Mailinglisten ist zu unterlassen, es sei denn der Absender und alle an der vorherigen Kommunikation Beteiligten haben der Weiterleitung explizit zugestimmt.
  7. Fehlverhalten sind nicht auf der jeweiligen Mailingliste zu diskutieren, sondern umgehend ausschliesslich einem Moderator oder dem Vorstand zu melden.
  8. Verschwörungstheorien sind unerwünscht
  9. Vorwürfe (belegt oder unbelegt) sind auf den Mailinglisten fehl am Platz. Mitglieder können sich im Problemfall an die zuständige Gliederung (Vertrauensperson, Vorstände, Schiedsgerichte) wenden.
  10. Provozierende Äußerungen sind zu unterlassen.
  11. Ob ein Regelverstoß vorliegt oder nicht, entscheidet ein Moderator. Falls der Moderator nicht eindeutig entscheiden kann, ob ein Verstoß vorliegt, entscheidet der Vorstand des Kreisverbandes.

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Mailinglistenregeln:

  • Sollte ein Listenmitglied gegen die Regeln verstoßen, so wird dieses verwarnt. Die Verwarnung wird dem Betroffenen per E-Mail mitgeteilt.
  • Verstößt ein Listenmitglied nach der ersten Verwarnung ein weiteres Mal gegen die Regeln, so wird es für eine Dauer von 7 Tagen moderiert. Es wird außerdem vom Moderator erneut verwarnt und darauf hingewiesen, dass Verstöße nicht geduldet werden. Die Moderation wird dem Betroffenen per E-Mail mitgeteilt.
  • Kommt es trotz 2 Verwarnungen zu einem erneuten Verstoß innerhalb von 6 Monaten durch das Listenmitglied, so wird dieses für die Dauer von 3 Monaten für die Liste auf moderiert gesetzt. Die Maßnahme wird dem Betroffenen per E-Mail mitgeteilt.
  • Wird innerhalb von 3 Monaten eine Verbesserung festgestellt, wird die Moderation wieder aufgehoben. Ist keine Verbesserung feststellbar wird die Moderation um weitere 3 Monate verlängert.
  • Sollte nach 3 maliger Verlängerung der Moderation immer noch keine Verbesserung eintreten, wird das Listenmitglied dauerhaft gesperrt. Das Listenmitglied kann nach Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten der Sperre die Aufhebung beim Kreisvorstand beantragen.
  • Spammer werden nach wiederholten Werbemails für einen Zeitraum von 3 Monaten moderiert.
  • In extremen Fällen kann der Kreisvorstand sich auch zu einer sofortigen Moderation ohne vorhergehende Verwarnung entscheiden.
  • Listenmitglieder, die regelmäßig nicht in der Lage sind an einer Diskussion teilzunehmen, ohne andere Personen oder Gruppen anzufeinden oder die andauernd durch destruktive Beiträge das Arbeitsklima stören, können auf Beschluß des Vorstands dauerhaft von der Teilnahme an den Mailinglisten des Kreises ausgeschlossen werden.
  • Listenmitglieder, die persönliche Konflike offen auf den Mailinglisten austragen, können ohne Verwarnung oder Vorstandsbeschluß vorrübergehend moderiert werden.
  • Die Moderation oder Sperre gilt für alle E-Mailadressen des Listenmitgliedes sowie etwaige Accounts im Sync-Forum.

Definition der Maßnahmen:

  • Verwarnung: Eine Verwarnung hat erst einmal keine Konsequenzen und gilt für 6 Monate. Die Verwarnung verfällt, wenn es innerhalb der Frist keine weiteren Regelverstöße gibt. Kommt es innerhalb der Frist zu weiteren Regelverstößen, beginnt die 6 monatige Frist nach Ablauf der letzten Maßnahme.
  • Moderation: Mails eines moderierten Listenmitglieds werden vom Listenserver festgehalten und müssen von einem Moderator geprüft weden. Sollte bei der Überprüfung ein erneuter Regelverstoß festgestellt werden, so wird die Mail vom Moderator mit einer kurzen Begründung abgewiesen. Enthält die Mail keinen Regelverstoß wird sie auf die Liste weitergeleitet.
  • Sperre: Mails eines gesperrten Listenmitglieds werden vom Listenserver abgewiesen.

Widerspruchsmöglichkeiten:

  • Gegen Verwarnungen und Moderationsentscheidungen eines Moderators kann Widerspruch beim Kreisvorstand eingelegt werden. Der Widerspruch muss per E-Mail an vorstand@piratenpartei-rhein-sieg.de gerichtet werden. Der Kreisvorstand entscheidet in seiner nächsten Sitzung über den Widerspruch.
  • Gegen Verwarnungen, Moderations- und Sperrentscheidungen des Kreisvorstands kann nur beim Landesschiedsgericht Widerspruch eingelegt werden.