NRW:Projektgruppe/Uboot Trockendock/Bugtracker/14
- Änderungsantrag Nr.
- 14
- Beantragt von
- Michele Marsching, Alexander Reintzsch
- Betrifft
- Satzung / § 6a.7 Satz 4
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag beschließt den Text in Satzung §6a, Absatz 7, Satz 4 in der Satzung der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen, der bisher lautete:
- Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Landesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen.
zu ersetzen durch
- Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor ordentlichen Landesparteitagen die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen.
- Begründung
Nach der bisherigen Satzungslage ist es so, dass Kassenprüfer, die die Empfehlung zur Entlastung des Landesvorstandes geben müssen, ihnen obliegt das alleinige Antragsrecht auf Entlastung des Landesvorstandes, zwei Wochen vor dem Landesparteitag das letzte Mal geprüft haben müssen. Jedoch ist die Ankündigung eines Außerordentlichen Parteitags an eine Frist von nur 7 Tagen gebunden. Damit müssen nach aktueller Satzungslegung, die Kassenprüfer entweder Hellseherische Fähigkeiten haben oder wöchentlich prüfen, um stets der Anforderung nachkommen zu können.
Diskussion
Dieser Vorschlag verhindert aber nicht, dass bei Rücktritt des Schatzmeisters kein Bericht der Kassenprüfer vorliegen muss. Denn die Kassenprüfer sind nur angehalten 14 Tage vor dem LPT geprüft zu haben. --Darkwind 11:28, 22. Nov. 2011 (CET)