NRW:Projektgruppe/Geschäftsordnung 2012/aktuelle Wahlordnung LPT mitEnthaltung

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Wahlordnung für Akzeptanzwahl mit Enthaltung

Wahlordnung

§1 Kandidatur

  1. Für Wahlen kann sich jeder Pirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze, die Satzung oder Ordnungsmaßnahmen des Schiedsgerichtes entgegenstehen.
  2. Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit sich zu melden.
  3. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist dies vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb einer angemessenen Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.
  4. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann kein Kandidat mehr aufgestellt werden.
  5. Die Vorstellung der Kandidaten beginnt nach Schließung der Kandidatenliste.
    • Die Reihenfolge, in welcher sich die Kandidaten dem Plenum vorstellen, wird gelost.
    • Die Kandidaten erhalten eine angemessene Zeit, sich dem Plenum vorzustellen.
    • Wenn die Kandidaten ihre Vorstellung beendet haben, können aus dem Plenum Fragen gestellt werden.
    • Bevor die Rednerliste der Fragesteller abgearbeitet wird, ist diese zu schließen.
  6. Der Wahlleiter kann die Kandidatenliste erneut öffnen und den Wahlvorgang wiederholen. Voraussetzung ist, dass es weniger Kandidaten als zu besetzende Ämter gibt, weil Kandidaturen zurückgezogen wurden, das Wahlergebnis nicht alle zu vergebenden Ämter besetzt oder gewählte Kandidaten die Wahl nicht annehmen.

§2 Wahlen und Abstimmungen

  1. Alle Wahlen finden öffentlich statt, sofern nicht ein Gesetz etwas anderes bestimmt. Abstimmungen sind öffentlich, sofern nicht explizit geheime Abstimmung beantragt wurde. Bei öffentlichen Abstimmungen und öffentlichen Wahlen wird durch Zeigen der Stimmkarte abgestimmt.
  2. Alle Piraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, welche die Rechtmäßigkeit der Abstimmung oder Wahl in Frage stellen könnten, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen.
  3. Bei begründetem Verdacht auf Unregelmäßigkeit findet auf Verlangen des Wahlleiters oder auf Wunsch der Versammlung (Zweidrittelmehrheit) eine Wiederholung der Abstimmung oder Wahl statt.
  4. Bei Wahlen und Abstimmungen ergibt sich, gemäß der Satzung, die Zahl der stimmberechtigten Piraten aus der Anzahl der derzeit Akkreditierten.
  5. Die Versammlung fasst grundsätzlich ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, soweit die Satzung, Gesetze oder die Geschäftsordnung nichts Anderes fordert.

§2.1 Modalitäten zu Wahlen und Abstimmungen

  1. Abstimmungen mit mehreren Optionen müssen stets die Option "Alle ablehnen" enthalten.
  2. Bei einer Zustimmungswahl hat jeder Wähler maximal so viele Stimmen, wie es Kandidaten gibt, wobei der Wähler jedem Kandidaten nur maximal eine Stimme geben darf.
  3. Bei einer Stichwahl hat jeder Wähler nur eine Stimme.

§2.2 Stimmzettel

  1. Bei einer geheimen Wahl oder Abstimmung richtet sich die Gestaltung der Stimmzettel nach folgenden Regeln:
    • Jeder Stimmzettel muss eindeutig einem Wahlgang zugeordnet werden können.
    • Bei einem Antrag oder nur einem wählbaren Kandidaten findet eine Zustimmungswahl statt.
    • Gibt es zwei oder mehr Wahlmöglichkeiten, so steht auf dem Stimmzettel für jede Wahlmöglichkeit ein Auswahlfeld.
  2. Stimmzettel sind ungültig, wenn
    • der Wille des Wählenden nicht eindeutig erkennbar ist
    • sich auf ihnen anderweitige Markierungen/Kommentare befinden
    • die Anzahl markierter Auswahlfelder die Höchstanzahl zu vergebender Stimmen übersteigt


§2.3 Mehrheiten und Quoren

  1. Mehrheiten und Quoren ergeben sich wie folgt:
    • Eine einfache Mehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt.
    • Eine Zweidrittelmehrheit ist erreicht, wenn die Anzahl der Ja-Stimmen wenigstens doppelt so groß ist wie die der Nein-Stimmen.
    • Bei einer Akzeptanzwahl gelten die Regelungen aus §2.4

§2.4 Wahlen zu Parteiämtern

  1. Wahlen zu Parteiämtern haben geheim zu erfolgen.
  2. Wahlen zu Parteiämtern haben als Zustimmungswahl mit Enthaltung zu erfolgen.
    • Auf dem Stimmzettel sind für jeden Kandidaten je ein Feld für "Ja", "Nein" und "Enthaltung" vorgesehen.
    • Jedes akkreditierte, stimmberechtigte Mitglied hat für jeden Kandidaten genau eine Stimme. Diese Stimmen können, müssen aber nicht, alle vergeben werden.
    • Wird für einen Kandidaten keines der Felder "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" angekreuzt, so zählt dies als Enthaltung für diesen Kandidaten.
  3. Es wird aus den abgegebenen Stimmen für jeden Kandidaten eine Punktzahl als Ergebnis angegeben. Diese wird wie folgt berechnet: Für eine Ja-Stimme erhält ein Kandidat zwei Punkte, für eine Enthaltung einen Punkt, für eine Nein-Stimme keine Punkte.
  4. Gewählt ist der Kandidat mit der höchsten Punktzahl, wenn diese größer ist als die Anzahl der abgegeben gültigen Stimmzettel.
  5. Bei Stimmgleichheit von zwei oder mehr Kandidaten mit der größten Punktzahl gewinnt der Kandidat mit weniger Enthaltungen. Bei gleicher Anzahl von Enthaltungen gibt es eine Stichwahl, an welcher nur diese Kandidaten teilnehmen. Alle Kandidaten mit weniger Punkten sind nicht gewählt und ausgeschieden.
  6. Werden für ein Parteiamt mehrere gleichberechtigte Personen gewählt, wird über diese zusammen abgestimmt. Gewählt sind die Kandidaten, welche die meisten Stimmen auf sich vereinen, begrenzt durch die Anzahl der zu besetzenden Ämter.
  7. Wird die benötigte Mindestbesetzung des Parteiamtes nicht erreicht, so hat der Wahlleiter die Kandidatenliste erneut zu öffnen.

§2.4.1 Stichwahl

  1. Es findet keine erneute Vorstellung statt.
  2. Bei der Stichwahl hat jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung eine Stimme, welche er an einen der zur Wahl stehenden Kandidaten vergeben kann.
  3. Kommt es erneut zu Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.