NRW:Märkischer Kreis/Piratenbüro/Geschäftsordnung

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Dies ist die durch die Kreismitgliederversammlung am 27.10.2012 beschlossene Geschäftsordnung. Zuletzt geändert durch die Kreismitgliederversammlung vom 29.11.2014.


Piratenbüro

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Geschäftsordnung (GO) klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten des Piratenbüros.
  2. Sie gilt mit Zweidrittelmehrheit als angenommen.
  3. Änderungen an der GO bedürfen der Zweidrittelmehrheit einer Kreismitgliederversammlung (KMV).
  4. Einfache Mehrheit bedeutet, dass die Zahl der "Ja"-Stimmen die der "Nein"-Stimmen übersteigen muss.
  5. Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass mindestens doppelt so viele "Ja"- wie "Nein"-Stimmen abgegeben wurden.
  6. Sofern nicht anders beschrieben wird bei Anträgen eine Annahme durch einfache Mehrheit erreicht.
  7. Die Einladung zu einer Kreismitgliederversammlung erfolgt aufgrund der Einladung der Büropiraten oder auf Antrag von mindestens sechs Mitglieder des Märkischen Kreises. Die Einladung erfolgt in Textform und hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, die vorläufige Tagesordnung und Angaben, wo weitere Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.
  8. Die Einladungsfrist beträgt 21 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Kreismitgliederversammlungen. Bei Letzteren muss die Dringlichkeit in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung genannt wurden.
  9. Die Antragsfrist für ordentliche Kreismitgliederversammlungen beträgt 28 Tage. Spätestens 21 Tage vor ordentlichen Kreismitgliederversammlungen sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle den Büropiraten fristgerecht eingereichten Anträge zu veröffentlichen, die Anträge im Wortlaut. Für Satzungs- und Programmänderungsanträge gilt eine Antragsfrist von 28 Tagen, sie sind mit der Einladung zur Kreismitgliederversammlung zu veröffentlichen. Anträge sind im Wortlaut zu veröffentlichen.
  10. Über die Kreismitgliederversammlung und ihre Beschlüsse wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und der ggf. Wahlleitung unterschrieben wird.
  11. Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme sowie Änderung unverzüglich im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland auf der Seite des Märkischen Kreises und per E-Mail allen Mitgliedern im Märkischen Kreis öffentlich bekannt zu machen.


§ 2 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Piratenbüros

  1. Das Piratenbüro dient der Unterstützung und Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung sowie als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit, wie sie in §7 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt ist.
  2. Das Piratenbüro hat das Recht bei Mitgliederversammlungen ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sach- und Reisekosten) zu beantragen.


§ 3 Büropiraten

  1. Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben des Piratenbüros nach §2 betraut sind, heißen Büropirat.
  2. Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
  3. Jeder Büropirat muss ein volljähriger und geschäftsfähiger Pirat sein.
  4. Das Amt des Büropiraten wird durch Wahl vergeben und durch den Landesvorstand bestätigt.
  5. Büropiraten sind dem Landesvorstand unterstellt.
  6. Jeder Büropirat ist gegenüber der KMV rechenschaftspflichtig.Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch die Veröffentlichung von zwei schriftlichen Halbjahresberichten im Wiki und einer entsprechenden Ankündigung auf der Mailingliste Märkischer Kreis. Die Büropiraten können einen gemeinsamen Bericht verfassen, wenn die Arbeit der Einzelnen zweifelsfrei zuzuordnen ist.


§ 4 Wahl des/der Büropiraten

  1. Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt. Die wählende Kreismitgliederversammlung legt die Anzahl der zu wählenden Büropiraten vor dem Wahlgang fest.
  2. Gewählt wird in geheimer Wahl. Das Wahlverfahren wird durch die Versammlung festgelegt.
  3. Bei Akzeptanzwahl gilt: Gewählt ist wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint. Wenn mehr Kandidaten gewählt wurden, als von der Kreismitgliederversammlung festgelegt, werden die Büropiraten mit den Kandidaten mit der höchsten Zustimmung besetzt.
  4. Eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Büropiraten ist einzuberufen, wenn die dem Büropiraten obliegenden Aufgaben nicht mehr vollständig erfüllt werden oder das Amt des Büropiraten nach § 5 endet.


§ 5 Ende der Amtszeit

  1. Die Amtszeit endet nach 12 Monaten und wird kommissarisch max. bis zu 3 Monaten bis zur Neuwahl fortgeführt.
  2. Weiterhin endet die Amtszeit vorzeitig:
    1. durch Amtsverzicht,
    2. durch einen Widerspruch zu den in § 3 festgelegten Bedingungen,
    3. durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
    4. durch Abwahl mit einer Zweidrittelmehrheit durch die Kreismitgliederversammlung,
    5. mit Auflösung des Piratenbüros,
    6. bei Gründung eines Kreisverbandes mit Aufnahme der Arbeit des Vorstandes.


§ 6 Datenschutz

  1. Jeder Büropirat muss zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzverpflichtung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten.


§ 7 Aufgaben des/r Büropiraten

  1. Jeder Büropirat hat das Recht die Mitgliederdaten der Region, von der er gewählt wurde, einzusehen.
  2. Jeder Büropirat hat die Pflicht die Mitglieder des Märkischen Kreises zu Mitgliederversammlungen einzuladen.
  3. Jeder Büropirat hat das Recht die Mitglieder des Märkischen Kreises in Textform nach §126 BGB zu kontaktieren und über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren und zu Stammtischen und anderen Versammlungen einzuladen.
  4. Den gewählten Büropiraten können durch die Mitgliederversammlung u.g. Aufgaben zugewiesen werden.
    1. Pressesprecher
      1. Der Pressesprecher hat die Aufgabe und das Recht Pressemitteilungen zu veröffentlichen.
      2. Er ist zu Aussagen im Rahmen der außerparteilichen Kommunikation berechtigt und trifft diese auf Grundlage von Organen der Piratenpartei beschlossenen Positionen.
      3. Er hat die Aufgabe, Presseanfragen entgegenzunehmen ggf. direkt zu beantworten oder einen geeigneten Gesprächspartner zu vermitteln.
      4. Jede Pressemitteilung muss vor Veröffentlichung von zwei weiteren Piraten gegengelesen und genehmigt werden.
    2. Verwaltungspirat
      1. Verwaltungspiraten haben die Aufgabe, bei Mitgliederversammlungen im Märkischen Kreis die Akkreditierung durchzuführen.
      2. Sie haben die Aufgabe, mindestens 42 Tage vor dem regulären Ende ihrer Amtszeit zur Mitgliederversammlung für die Neu- oder Wiederwahl des Piratenbüros einzuladen.
      3. Der Termin für diese Mitgliederversammlung ist innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen vor und 14 Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach § 4 Nummer 1 des Büropiraten festzulegen.
  5. Sofern keine bestimmten Aufgaben durch die KMV zugewiesen werden, werden die Aufgaben gleichberechtigt durch alle Büropiraten ausgeführt.
  6. Sofern ein Büropirat seinen Aufgaben längerfristig nicht nachkommen kann, übernehmen die anderen Büropiraten dessen Aufgaben.