NRW:Landtagswahl 2012/Informationen des Landesvorstands

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Am 14. März 2012 hat sich der Landtag in NRW aufgelöst und damit Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen veranlasst; die Landtagswahl findet am 13. Mai (Muttertag) statt.

Wir bereiten uns nun intensiv vor.

Außerordentlicher Parteitag 2012.1

Zur Aufstellung einer Landesliste für die Landtagswahl wurde die entsprechende Seite nun eingerichtet.

NRW:Landesparteitag_2012.1

Der Landesparteitag findet am 24./25. März in der Halle Münsterland, in Münster statt.

Dort können sich die Kandidaten für die Liste bewerben.

Anleitung für Direktkandidatenwahl

Hier findet ihr das HowTo für die Direktkandidatenwahl.

Muster einer Geschäftsordnung für die Aufstellungsversammlung

Mustergeschäftsordnung.
Einfachere Mustergeschäftsordnung (aus Mülheim)

Wichtige Formulare

  • 9a (Versammlung)
  • 10a (Versammlung)
  • 11a (Direktkandidat)
  • 12a (Direktkandidat)
  • 13 (Direktkandidat und Listenkandidaten)
  • 9b (Landesparteitag)
  • 10b (Landesparteitag)
  • 11b (Listenkandidaten)
  • 12b (Listenkandidaten)
  • 15 (Unterstützer von Wahlvorschlägen und Landesliste)

Wichtige Information für Bewerber

Bitte

  • ladet euch Formular 13 herunter,
  • druckt es aus,
  • füllt es aus,
  • geht damit zu eurem zuständigen Einwohnermeldeamt und lasst euch eure Wählbarkeit beglaubigen und
  • bringt das Formular dann mit zur Aufstellungsversammlung.

Das wird den Prozess für alles stark beschleunigen.

Behördenadressen

Die nachfolgende Liste bitte aktuell halten und ggf. korrigieren. NRW:Behördenadressen

Piratenpartei in den Landtag NRW - Klarmachen zum Ändern!

Sammeln von Unterstützerunterschriften für die Landesliste

Auszug aus der Bekanntmachung des Innenministeriums vom 16.03.2012

Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14b der LWahlO zu erbringen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 LWahlO). Dabei ist folgendes zu beachten (§ 28 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 23 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 LWahlO): Die Wahlberechtigten, die eine Landesliste unterstützen, müssen das Formblatt persönlich und handschriftlich ausfüllen und unterschreiben; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Unterzeichnerin bzw. des Unterzeichners anzugeben. Für jede Unterzeichnerin und jeden Unterzeichner ist eine Bescheinigung ihrer bzw. seiner Gemeinde nach dem Muster der Anlage 15 der LWahlO beizufügen, dass sie bzw. er im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land wahlberechtigt ist. Die Bescheinigung kann auch auf dem Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Anlage 14b der LWahlO) erteilt werden. Eine Wahlberechtigte bzw. ein Wahlberechtigter kann – unbeschadet der Unterzeichnung eines Kreiswahlvorschlages – nur eine Landesliste unterzeichnen; hat jemand mehrere Landeslisten unterzeichnet, so ist ihre/seine Unterschrift auf allen Landeslisten ungültig.