NRW-Web:HowTos/Direktkandidat
Inhaltsverzeichnis
- 1 Aufstellung von Direktkandidaten
- 1.1 Einladung zur Aufstellungsversammlung
- 1.2 Vorbereitung der Aufstellungsversammlung
- 1.3 Wer darf den Kandidaten mitwählen
- 1.4 Wer darf Direktkandidat sein
- 1.5 Die Aufstellungsversammlung
- 1.5.1 Vor Beginn der Versammlung
- 1.5.2 Beginn der Versammlung
- 1.5.3 Abstimmung über die Tagesordnung
- 1.5.4 Verlauf der Versammlung - Kandidatenvorstellung
- 1.5.5 Die Wahl des Direktkandidaten
- 1.5.6 Wahlverfahren bei nur einem Kandidaten
- 1.5.7 Wahlverfahren bei mehreren Kandidaten
- 1.5.8 Nach der Stimmabgabe - Auszählung
- 1.5.9 Ernennung von zwei Vertrauenspersonen
- 1.5.10 Zeugen der Versammlung
- 1.5.11 Ende der Versammlung
- 1.6 Anschluss an die Versammlung
- 1.7 Sammeln der Unterstützerunterschriften
- 1.8 Erste Schritte
- 1.9 Information für kreisgemischte Wahlkreise
Aufstellung von Direktkandidaten
Kreiswahlvorschläge, umgangssprachlich Direktkandidaten genannt, können für jeden Wahlkreis gewählt werden. Dafür kann jeder NRW-Pirat gewählt werden, der das passive Wahlrecht hat, also wenigstens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Kreiswahlvorschläge werden auf Aufstellungsversammlungen, das sind Mitgliederversammlungen auf Wahlkreisebene, in geheimer Wahl gewählt.
Zu diesen Aufstellungsversammlungen kann nur der Landesvorstand einladen, weil nur der Landesvorstand die notwendigen Mitglieder hat. Denn jeder, der seinen Erstwohnsitz in einem Wahlkreis hat muss zur Aufstellungsversammlung eingeladen werden.
Einladung zur Aufstellungsversammlung
Für die Aufstellungsversammlung ist mit einer Frist von wenigstens 3 Tagen einzuladen. Diese Aufgabe übernimmt der Vorstand nach dem ihr den Willen zur Durchführung einer solchen Versammlung dem Vorstand anzeigt.
Dabei ist durch euch gegenüber dem Vorstand anzugeben:
- Ort der Versammlung,
- Datum der Versammlung,
- Uhrzeit des Beginns der Versammlung und
- Wahlkreise für die diese Aufstellungsversammlung durchgeführt wird.
Ihr könnt gern einen eigenen Einladungstext verfassen und diesen mit oben genannten Daten dem Vorstand bekanntgeben. In diesem muss wenigstens die Tagesordnung in vorläufiger Form genannt werden.
Die E-Mail mit diesen Angaben geht an direktkandidatenwahl [at] piratenpartei-nrw (punkt) de.
Da der Vorstand nicht bei allen 128 Wahlkreisen selber zur Akkreditierung kommen kann, ist es notwendig, dass ihr dem Vorstand einen Piraten mit Familiennamen, Vornamen, E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer benennt, der die Akkreditierung durchführen kann. Dafür ist durch den Piraten umgehend eine Datenschutzverpflichtung zu unterzeichnen und an das Postfach in Dortmund zu schicken.
- Piratenpartei Deutschland
- Landesverband Nordrhein Westfalen
- Postfach 103041
- 44030 Dortmund
Der Landesvorstand wird in Textform einladen.
Vorbereitung der Aufstellungsversammlung
Nach § 18.4 des Landeswahlgesetzes habt ihr die Möglichkeit für Wahlkreise, die innerhalb eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt liegen, eine gemeinsame Mitgliederversammlung abhalten. Von dieser Möglichkeit ist Gebrauch zu machen. Sobald ein Wahlkreis die Grenzen einer kreisfreien Stadt oder eines Kreises durchschneidet muss eine eigene Mitgliederversammlung durchgeführt werden. Bitte überprüft das im Vorfeld der Einladung.
Ihr benötigt für die Versammlung:
- Versammlungsleiter
- Protokollanten
- Wahlleiter
- Stimmzettel
- Drucker
- ein Wahlurnen tauglichen Behälter
- das Straßenverzeichnis für die betreffenden Wahlkreise, das bekommt ihr beim Kreiswahlleiter.
- Anlagen
welche ihr bei eurem Kreiswahlleiter vor der Versammlung bekommt oder hier herunterladen und ausdrucken könnt.
Das Formular 9a, die Niederschrift zur Versammlung also das Protokoll, und das Formular 10a benötigt ihr jeweils nur ein Mal, wenn ihr eine gemeinsame Aufstellungsversammlung mehrerer Kreise durchführt.
Wer darf den Kandidaten mitwählen
Jeder Pirat mit Erstwohnsitz im Kreis oder der kreisfreien Stadt, der die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wenigstens am Tag der Aufstellungsversammlung 18 Jahre alt ist und im Besitz des aktiven Wahlrechts ist darf den Kreiswahlvorschlag mitwählen.
Wer darf Direktkandidat sein
Gewählt werden darf jeder, der seinen Erstwohnsitz seit wenigstens dem 13.02.2012 innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen hat, die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wenigstens am Tag der Wahl 18 Jahre alt ist und das passive Wahlrecht besitzt sowie Mitglied der Piratenpartei Deutschland im Landesverband Nordrhein-Westfalen ist (§ 7 Abs. 1 Landessatzung).
Die Aufstellungsversammlung
Vor Beginn der Versammlung
Auf der Aufstellungsversammlung wird zunächst die Akkreditierung durchgeführt. Dafür wird der Landesvorstand einen Piraten verpflichten. Dieser erhält eine verschlüsselte Datei (TrueCrypt-Container), die die Mitgliederdaten aller stimmberechtigten Mitglieder im Wahlkreis enthält. Der Akkreditierungspirat hat eigenständig zu prüfen in welchem Wahlkreis der um Stimmrecht ersuchende Pirat wohnt. Er nimmt dafür den Mitgliedsausweis, falls zur Hand, und einen amtlichen Lichtbildausweis mit Adressnachweis entgegen.
Mit dem durch den Kreiswahlleiter ausgegebenen Straßenverzeichnis prüft der Akkreditierungspirat die Zuordnung zum Wahlkreis.
Alle akkreditierten Piraten werden auf einer eigenen Liste mit Name, Vorname und Adresse geführt. Diese Daten werden dem Einwohnermeldeamt zur Überprüfung der Wahlberechtigung gegeben.
Es müssen bei der Wahl des Kreiswahlvorschlags wenigstens 3 Piraten mit Stimmrecht in der Versammlung sein, andernfalls ist die Versammlung anfechtbar.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, ist bei Versammlungen mit weniger als 6 akkreditierten Piraten von jedem akkreditierten Teilnehmer das Formular 15 auszufüllen. Dieses bescheinigt das aktive Wahlrecht, welches Voraussetzung für das Stimmrecht bei der Aufstellungsversammlung ist. Diese sind dem Kreiswahlleiter mit den restlichen Formularen bei der Einreichung zu übergeben.
Beginn der Versammlung
Ihr wählt einen Versammlungsleiter. Dieser muss im Anschluss an die Versammlung das Formular 10a, eine Versicherung an Eides Statt, über die Versammlung abgeben, ebenso wie dies zwei weitere Versammlungsteilnehmer tun müssen. Diese beiden Versammlungsteilnehmer bezeugen die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung. Sie sollten am Ende der Versammlung gewählt werden. Der Versammlungsleiter, darf nicht als Zeuge benannt werden. Auch sollten nach Möglichkeit andere Personen als die gewählten Kandidaten als Zeugen auftreten.
Ihr wählt einen Protokollanten (Schriftführer), der den Verlauf der Versammlung im Ergebnis mit allen Anträgen und Abstimmungen festhält.
Nun müsst ihr über die Geschäftsordnung abstimmen. Es gibt zwei Mustergeschäftsordnungen. Eine entlehnt aus der Geschäftsordnung des Landesparteitages und eine einfachere, erstellt von den Piraten aus Mülheim, die ihr übernehmen könnt.
Ihr wählt einen Wahlleiter, der die Durchführung der Wahlen regelt. Er hat sicher zu stellen, dass geheim abgestimmt wird und jeder Kandidat ausreichend Zeit hat sich und sein Programm vorzustellen. Der Wahlleiter darf kein Kandidat bei einer Wahl sein, die er durchführt.
Um alle gesetzlichen Auflagen zu erfüllen empfiehlt es sich dringend, dass der Versammlungsleiter, als auch der Wahlleiter und der Protokollant sich die Formulare 9a und 10a aufmerksam durchlesen. Darin finden sie die Richtlinien für die Versammlung.
Zu Beginn der Versammlung stellt der Versammlungsleiter folgende Frage:
Zweifelt jemand die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines akkreditierten Teilnehmers an?
Äußert jemand entsprechende Zweifel, so ist dies im Protokoll aufzunehmen und die Zweifel, soweit möglich auszuräumen. Kann der Zweifel während der Versammlung nicht ausgeräumt werden, so ist von der angezweifelten Person das Formular 15 (s.o.) auszufüllen, damit der Kreiswahlleiter diese Zweifel ausräumen kann.
Abstimmung über die Tagesordnung
Sind alle Versammlungsämter gewählt wird über die Tagesordnung abgestimmt. Diese muss folgendes beinhalten:
- Wahl des Versammlungsleiters
- Wahl des Schriftführers
- Verabschiedung der Geschäftsordnung der Versammlung
- Wahl des Wahlleiters
- Vorstellung der Kandidaten für Wahlkreis A
- Wahl der Kandidaten für Wahlkreis A
...
- Vorstellung der Kandidaten für Wahlkreis Z
- Wahl der Kandidaten für Wahlkreis Z
- Wahl der Vertrauenspersonen für die Wahlkreise A bis Z
- Benennung der Zeugen der Versammlung
- Ende der Versammlung
Verlauf der Versammlung - Kandidatenvorstellung
Für jeden Wahlkreis muss es eine eigene Kandidatenliste geben.
Der Wahlleiter eröffnet die Kandidatenliste für den Wahlkreis. Die anwesenden, akkreditierten Teilnehmer dürfen die Kandidaten vorschlagen. Kandidaten dürfen, wenn sie akkreditierte Teilnehmer sind, auch sich selbst vorschlagen.
Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Er nimmt von jedem Kandidaten das ausgefüllte Formular 13 entgegen und prüft darauf die Wählbarkeit. Sollte die Wählbarkeitsbescheinigung nicht vorliegen, teilt er dies der Versammlung mit. Stellt sich im Nachgang der Versammlung heraus, dass ein gewählter Kandidat nicht wählbar ist, so kann er durch die Partei und den Kreiswahlleiter schadensersatzpflichtig gemacht werden.
Im Anschluss gibt der Versammlungsleiter jedem Kandidaten eine angemessene Zeit, zehn Minuten sollten ausreichen, sich und sein Programm vorzustellen. Fragen können ebenfalls zugelassen werden.
Nach der erfolgten Vorstellung aller Kandidaten erstellt der Wahlleiter die Stimmzettel und erklärt die Modalitäten der Wahl.
Die Wahl des Direktkandidaten
Ihr wählt den Kreiswahlvorschlag in geheimer Wahl. Es ist durch den Wahlleiter die Ausgabe und die Entgegennahme der Stimmzettel auf den Stimmkarten der Akkreditierten zu verzeichnen. Dies kann durch einen Strich bei der Ausgabe und einen Kreuzstrich bei der Entgegennahme geschehen.
Für jeden Wahlkreis hat gibt es eine eigene Kandidatenliste und eine eigene Wahl, bei der alle akkreditierten Teilnehmer der Aufstellungsversammlung stimmberechtigt sind.
Der Wahlleiter hat vor jedem Wahlgang die Stimmzettel vorzubereiten und die Teilnehmer über die Modalitäten der Wahl aufzuklären.
Der Wahlleiter erfüllt bei jedem Wahlgang folgende Aufgaben:
- Er öffnet die Kandidatenliste.
- Er schließt die Kandidatenliste.
- Er erstellt den Wahlzettel.
- Er verkündet wer wählbar ist.
- Er verkündet wie viele Stimmen jeder Stimmberechtigte hat, nämlich genau eine!
- Er zeigt an wie eine Stimme gültig ist.
- Er zeigt an wie eine Stimme ungültig ist.
- Er verkündet, dass Enthaltungen nicht gewertet werden.
- Er weißt darauf hin, dass es eine geheime Wahl ist.
- Jeder Stimmberechtigte soll nach Möglichkeit in einer Wahlkabine wählen.
- Die Stimmzettel sind vor der Abgabe ein Mal zu falten, so dass die ausgefüllte Seite nicht offen einsehbar ist.
- Er fragt die Teilnehmer, ob jeder die Modalitäten der Wahl verstanden hat.
- Er präsentiert die leere Wahlurne und versiegelt diese vor der Eröffnung des Wahlgangs.
- Er eröffnet den Wahlgang und verkündet die Dauer des Wahlgangs.
- Er kreuzt bei jedem Stimmberechtigten auf dessen Stimmkarte die Ausgabe des Stimmzettel mit einem Strich ab.
- Er kreuzt vor dem Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne den Empfang des Stimmzettels mit einem Gegenstrich ab.
- Nach angemessener Zeit zur Stimmabgabe kündigt er die Schließung des Wahlgangs an.
- Er schließt den Wahlgang.
- Er bricht öffentlich das Siegel der Wahlurne.
- Er entleert die Wahlurne.
- Er prüft zunächst die Gültigkeit der abgegebenen Stimmzettel.
- Er überwacht die Auszählung der Stimmzettel.
- Er teilt der Versammlung das Ergebnis der Wahl mit.
- Er erstellt ein Wahlprotokoll und hält in diesem zu jedem Wahlgang folgendes fest
- Nummer des Wahlgangs,
- Namen der Kandidaten,
- Anzahl der abgegebenen Stimmen,
- Anzahl der gültigen Stimmen,
- Anzahl der Stimmen je Kandidat, ggf. Ja- und Nein-Stimmen, wenn es nur einen Kandidaten gibt,
- ob die Wahl erfolgreich war und ein Kandidat gewählt wurde,
- ob der gewählte Kandidat die Wahl annimmt.
- Ebenso ob es Unregelmäßigkeiten beim Wahlgang gab und der Wahlgang dadurch ungültig geworden ist und dieser Wahlgang wiederholt werden muss.
- Er hebt die Stimmzettel zu jedem Wahlgang auf und verwahrt sie nach Wahlgang getrennt für eine spätere Überprüfung. Ggf. kann er diese auch dem Landesvorstand übergeben.
Wahlverfahren bei nur einem Kandidaten
Gibt es nur einen Kandidaten für den Wahlkreis, so ist ein Stimmzettel zu erstellen, auf dem der Name des Kandidaten steht und jeweils ein Feld für "Ja" und "Nein" zum Ankreuzen. Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme. Gültige Stimmzettel sind alle Stimmzettel, auf denen eines der beide Felder angekreuzt ist. Sind beide oder keines der Felder angekreuzt, oder wurden weitere Kommentare hinzugefügt, so ist die Stimme ungültig. Enthaltungen werden als ungültige Stimme gewertet. Der Kandidat oder die Kandidatin ist gewählt, wenn mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen Ja-Stimmen sind. Beispiel:
- 4 gültige Stimmen, 3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme → der Kandidat ist gewählt.
- 4 gültige Stimmen, 2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen → der Kandidat ist nicht gewählt.
Wahlverfahren bei mehreren Kandidaten
Gibt es mehrere Kandidaten für den Wahlkreis, so ist ein Stimmzettel zu erstellen, auf dem der Name jedes Kandidaten steht und ein zugeordnetes Feld zum Ankreuzen. Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme. Gültige Stimmzettel sind alle Stimmzettel, auf denen genau ein Kreuz im Feld eines Kandidaten markiert wurde. Ungültig sind alle Stimmzettel auf denen kein oder mehr als ein Kandidat angekreuzt wurde, oder auf denen weitere Kommentare hinzugefügt wurden. Enthaltungen werden als ungültige Stimme gewertet. Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen, mindestens aber eine gültige Stimme bekommt.
Ist dies nach dem ersten Wahlgang nicht der Fall, so gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen im ersten Wahlgang auf sich vereinen konnten. Gegebenenfalls muss vor dieser Stichwahl eine Stichwahl zur Begrenzung auf zwei Kandidaten durchgeführt werden.
Im zweiten Wahlgang werden dann neue Stimmzettel erstellt, auf denen die beiden übrig gebliebenen Kandidaten mit Name und zugeordnetem Feld zum Ankreuzen zu finden sind. Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen bekommt. Haben nach dem zweiten Wahlgang beide Kandidaten jeweils 50 Prozent der gültigen Stimmen, mindestens aber je eine gültige Stimme, so entscheidet das Los.
Nach der Stimmabgabe - Auszählung
Im Anschluss an die Stimmabgabe, kündigt der Wahlleiter die Schließung des Wahlgangs an und ruft letztmalig zur Stimmabgabe auf. Danach schließt er den Wahlgang. Dann ruft der Wahlleiter zur Auszählung auf. Diese ist öffentlich. Dazu zählen der Wahlleiter und seine Helfer die Anzahl der abgegebenen Stimmen und halten diese im Wahlprotokoll fest. Danach zählt er die Anzahl der gültigen, abgegebenen Stimmen. Danach zählt er die für jeden Kandidaten abgegebenen Stimmen, bzw. die Ja- und Nein-Stimmen. Danach gibt der Wahlleiter das Ergebnis bekannt. Gewählt ist wer mehr als 50 Prozent der abgegebenen, gültigen Stimmen, wenigstens aber eine Stimme auf sich vereint.
Erfüllt ein Kandidat die notwendigen Kriterien, so ist er gewählt. Der Wahlleiter fragt den Kandidaten, ob er die Wahl annimmt, was dieser (hoffentlich) mit einem Ja bestätigt.
War ein Wahlgang nicht erfolgreich und wäre auch ein folgender Wahlgang ohne Aussicht auf Erfolg, so kann der Wahlleiter die Kandidatenliste erneut öffnen. Dann werden dafür entsprechend wieder neue Wahlen durchgeführt.
Das Wahlprotokoll ist dem Versammlungsprotokoll hinzuzufügen.
Ernennung von zwei Vertrauenspersonen
Wenn ihr nun die Direktkandidaten gewählt habt, so sind nun sind eine erste und eine zweite Vertrauensperson zu benennen. Diese vertreten die Interessen des Kreiswahlvorschlags gegenüber dem Kreiswahlleiter.
Die Vertrauensperson darf nicht der gewählte Kandidat sein. Wohl aber kann ein gewählter Kandidat eines anderen Wahlkreises Vertrauensperson sein. Im Notfall sind die beiden ersten Unterstützer des Kandidaten, die bei Kreiswahlleiter eingereicht werden, die Vertrauenspersonen.
Zeugen der Versammlung
Es sind von der Versammlung zwei Zeugen zu benennen, die an Eides Statt neben dem Versammlungsleiter den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl bezeugen. Somit kann der Versammlungsleiter nicht gleichzeitig Zeuge sein. Es empfiehlt sich den Wahlleiter als Zeugen zu benennen, ebenso kann auch der Schriftführer Zeuge sein. Nach Möglichkeit sollte auch nicht der gewählte Direktkandidat als Zeuge benannt werden.
Ende der Versammlung
Der Versammlungsleiter schließt die Versammlung. Nun sind die Formulare 9a, 10a durch den Versammlungsleiter auszufüllen. Darin sind der Name des Protokollanten (Schriftführers) zu benennen.
Beide Formulare sind eigenhändig und handschriftlich zu unterzeichnen. 9a durch den Versammlungsleiter und den Schriftführer. 10a durch den Versammlungsleiter und zwei weitere Anwesende Versammlungsteilnehmer.
Durch den gewählten Kandidaten ist das Formular 11a auszufüllen und bei diesem sind die beiden Vertrauenspersonen zu benennen.
Anschluss an die Versammlung
Im Nachgang der Versammlung sind die Formulare 9a, 10a, 11a zum Kreiswahlleiter zu bringen, dieser wird das Formular 14a zurückgeben. Mit diesem werden die Unterstützerunterschriften gesammelt.
Beim Ausfüllen der Formulare ist beim Namen der Partei folgendes anzugeben:
Die erste Seite des Formular 11a bekommt der akkreditierende Pirat durch den Landesvorstand per Post zugeschickt. Es ist danach vollständig, am besten bei der Einreichung des Kreiswahlvorschlags beim Kreiswahlleiter, mit dessen Hilfe auszufüllen.
Sammeln der Unterstützerunterschriften
Es müssen wenigstens 100 Unterstützerunterschriften für jeden Direktkandidaten beim Kreiswahlleiter eingereicht werden. Zu raten ist aber 20 mehr abzugeben, um evtl. Fehler ausgleichen zu können. Ihr werdet also etwa 150 Formulare benötigen.
Verteilt jeweils 10 Formulare an die Piraten im den umliegenden Wahlkreisen um Pendler abfangen zu können.
Gebt jedem Unterschriftensammelnden ein Straßenverzeichnis mit damit direkt mit dem Unterstützer die Zugehörigkeit zum Wahlkreis geprüft werden kann.
ALLE Formulare 14a sind eigenständig, handschriftlich in bestleserlichsten Druckbuchstaben vom Unterstützer selbst auszufüllen. Lediglich im Fall einer Behinderung dürft ihr assistieren, dann muss aber auch der Name der Person, die ausgefüllt hat rückseitig festgehalten werden. Was man nicht lesen kann ist ungültig und ihr hat eure Zeit verschwendet.
Fragt beim zuständigen Kreiswahlleiter nach, ob ihr eigenständig Kopien des Formulars anfertigen dürft. Andernfalls lass euch direkt die doppelte Anzahl geben. Bittet auch um eine elektronische Form.
Als Werkzeuge zum Sammeln der Unterschriften benötigt ihr
- Das Formular in ausreichender Stückzahl
- einiges an Zeit
- ein Klemmbrett
- 3 funktionierende Kugelschreiber
- Straßenverzeichnis für den Wahlkreis
Bitte informiert euch im Vorfeld wie die Wahlkreise grob aufgeteilt sind, das hilft euch die Zuordnung zu beschleunigen.
Sammelt die Unterschriften so, dass ihr am Ende der Sammelaktion direkt ins Einwohnermeldeamt fahrt. Ruft dort beim Ende der Aktion an und kündigt an, dass ihr kommt und wie viele Formulare ihr zum Beglaubigen mitbringt.
Unterschriften lassen sich auch ohne Infostand sammeln. Geht einfach auf die Straße, vor den nächsten Supermarkt und sprecht die Leute an.
Sagt soetwas wie.
- Guten Tag, ich komme von der Piratenpartei und wir möchten gern an den Landtagswahlen teilnehmen. Damit wir das tun dürfen benötigen wir die Unterstützung von wahlberechtigten Bürgern um auf den Stimmzettel zu kommen. Sie müssen uns nicht wählen und ihre Angaben werde nur für diesen Zweck verwendet und im Anschluss datenschutzrechtlich vernichtet. Der Staat darf nicht festhalten wen Sie unterstützt haben. Auch wir werden ihre Daten nicht speichern, denn wir sind eine Partei, die sich für einen sehr starken Datenschutz einsetzt. Bitte geben Sie uns mit ihrer Unterschrift die Möglichkeit zur Teilnahme an der Wahl und Ihnen selbst die Möglichkeit uns wählen zu können.
Im Nachhinein müsst ihr die Leute aufklären, dass sie keinen weiteren Direktkandidaten unterstützen dürfen, da sonst alle Unterstützungen ungültig sind.
Erste Schritte
Sucht umgehend Kontakt mit dem Einwohnermeldeamt. Holt euch dort einen Ansprechpartner, der die Unterstützerunterschriften beglaubigt.
Last euch einen festen Ansprechpartner geben. Lasst euch dessen Durchwahlnummer geben. Notiert diese Nummer und gebt sie an alle Sammelnden weiter.
Nehmt umgehend Kontakt mit dem Kreiswahlleiter auf. Macht einen Termin und lasst euch vollständig zur Wahl aufklären. Lasst euch alle Termine nochmals nennen. Lasst euch die Ansprechpartner und Vertreter benennen. Lasst euch die Durchwahlnummer und die Postadresse geben. Holt euch Formular die ihr noch nicht habt. Fragt nach dem Straßenverzeichnis des Wahlkreises.
Bei Wahlkreisen in einer Stadt oder einem Kreis, der mehrere Kreise oder kreisfreie Städte durchschneidet lasst euch Auskunft geben, welcher Kreiswahlleiter für den Wahlkreis zuständig ist. Lasst euch auch von diesem die Telefonnummer und Adresse geben. Werdet auch bei diesem vorstellig.
Fragt den Wahlleiter nach den Bedingungen für das Plakatieren. Lasst euch hier alle Kontaktdaten geben. Kontaktiert diese Personen umgehend.
Geht ebenfalls sofort zum Ordnungsamt. Abteilung für Sondernutzungen. Klärt dort die Bedingungen für das Plakatieren und das Aufstellen von Infoständen.
Information für kreisgemischte Wahlkreise
Es gibt in NRW verschiedene Wahlkreise, die die Grenzen von kreisfreienstädten und Kreisen durchschneiden. Für diese sind eigene, separate Aufstellungsversammlungen abzuhalten.
Diese sind
Wahlkreis | Bezeichnung | zuständiger Kreiswahlleiter |
---|---|---|
12 | Düren II – Euskirchen II | ??? |
33 | Wuppertal III – Solingen II | Wuppertal |
56 | Oberhausen II – Wesel I | Oberhausen |
65 | Essen I – Mülheim II | ??? |
79 | Coesfeld I – Borken III | ??? |
94 | Gütersloh I – Bielefeld III | Gütersloh |
104 | Hagen II – Ennepe-Ruhr-Kreis III | wahrscheinlich Ennepe-Ruhr-Kreis (genaue Aussage ab Montag 19.3. möglich) |
109 | Bochum III – Herne II | Bochum |
117 | Unna III – Hamm II | Unna |