NRW:Landtagsfraktion/Antragsfabrik/16.WP/Kleine Anfrage 045
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe Antragsteller
Bolkerito Antragsstatus
übernommen von thoth23
Antragstyp
Kleine Anfrage Antragstext
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind verpflichtet, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu gewähren. Dafür werden dann Entschädigungen gewährt, die deutlich unter den ansonsten anfallenden gesetzlichen Gebühren liegen. Insbesondere im Rahmen der Beratungshilfe ist keine kostendeckende Entschädigung festzustellen. Anwälte und Anwältinnen stellen fest, dass dennoch der Aufwand der Beantragung und der Abrechnung seitens der Justizverwaltung erhöht wird. Nahezu jede Abrechnung wird mit Nachfragen belegt. 1. Gibt es irgendwelche Anweisungen an die Kostenbeamten der Gerichte, die Kosten der Beratungshilfe zu reduzieren?
Datum der letzten Änderung
21.05.2013 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- Landesjustiz ist völlig freigestellt (Richter, Gewaltenteilung); entsprechend wird das Ministerium da keine Auskunft geben können
- konkreter Verdachtsmoment wichtig
- gibt's beispielsweise 'ne Anwalts-Orga, die das festgestellt hat und mit Zahlen (Vorjahr, aktuelles Jahr) untermauern kann ?
- gibt es Zeitungsartikel o. TV-Berichte, die den Verdachtsmoment tragen ?
- Vermutete Erschwerung für Anwälte recht abwegig, weil Vermeidung des Rechtsfalls auf diesem Weg nicht möglich; da kommen ja Pflicht-Anwälte zum Einsatz
- Die Kleine Anfrage ist wenig aussichtsreich, weil sich die Landesregierung mit Bejahung eine unglaubliche Schuld aufladen würde; das wird/kann sie nicht machen. Daher grundlegend nicht anders und nicht unterstellend fragen
Pro/Contra-Argument: ...
- dein Argument
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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