NRW:Landtagsfraktion/Antragsfabrik/16.WP/Kleine Anfrage 038
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
WestLB, Haftung des Vorstands Antragsteller
Arno Nebauer Antragsstatus
Antragstyp
Kleine Anfrage Antragstext
Jürgen Sengera (und evtl. seine Kollegen im Vorstand) hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der WestLB einen Schaden von rund 400 Mio Euro zugefügt. Festgestellt wurde das u.a. im Urteil des 3. Strafsenats des BGH vom 13.08.2009, 3 StR 576/08. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung in Ihrer Eigenschaft als Anteilseigner und damit als Geschädigte unternommen, um Herrn Sengera zivilrechtlich zu belangen und damit wenigstens einen Teil des Schadensbetrags zurückzuerhalten?
Antragsbegründung
In allen Affairen rund um Bankenpleiten vermisse ich die persönliche Haftung der Vorstände, wie sie sich aus § 93 AktG ergeben. Da das Land NRW als Anteilseigner an der WestLB geschädigt wurde, hat es die Pflicht, den Schadensverursacher in Regress zu nehmen um damit die Rechte des Steuerzahlers zu waren. Es entspricht dem Anspruch der Piraten an einen transparenten Staat, dazu Aufklärung einzufordern.
Datum der letzten Änderung
08.03.2013 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- Diese Anfrage kann und darf nicht gestellt werden. Sie basiert auf der falschen Annahme, Sengera sei verurteilt worden. Das Gegenteil ist der Fall. Das Landgericht Düsseldorf hatte Sengera freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Düsseldorf zurück verwiesen. Eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf steht aus. DSLawFox
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- dein Argument
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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