NRW:Landtagsfraktion/Antragsfabrik/16.WP/Kleine Anfrage 025

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Piratenfraktion-nrw.png Dies ist ein/e Kleine Anfrage (im Entwurfsstadium) der Basis für die Landtagsfraktion NRW in der16.WP.

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Antragstitel

Tagesmütter

Antragsteller

Joshibaer (Uwe Fischer)

Antragsstatus

Eingebracht und Beantwortet


Antragstyp

Kleine Anfrage

Antragstext

Die Betreuung von Kindern berufstätiger Elternteile ausserhalb der üblichen Regelzeit wird immer häufiger genutzt und führt mancherorts schon zu einem Mangel an geeigneten Tagesmüttern. Gerade Schichtarbeiter sind auf diese Betreuungsform angewiesen, da Kitas besonders den Bedarf von Nachmittag- und Nachtbetreuung nicht abedecken können. Das Gesetz zur Förderung von Tagesmüttern weist noch Hindernisse auf, die durch die nachfolgenden Fragen aufgezeigt und gegebenenfalls beseitigt werden können.

1. Im Land NRW wird die Kostenübernahme für die Kinderbetreuung durch Tagesmütter und Tagesväter nur bis zur Vollendung des 14 Lebensjahres gewährt. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Altersbeschränkung bei der Kostenübernahme für Tagesmütter und Tagesväter, wenn die UN-Kinderrechtskonvention Artikel 1 besagt, Kind ist, wer das achtzehte Lebensjahr noch nicht vollendet hat?

2. Welche Sonderregelungen gibt es in NRW für die Betreuung durch Tagesmütter und Tagesväter, wenn der anspruchberchtigte Elternteil einer Tätigkeit nach geht, die Nachts-, Sonn- und Feiertagen ausgeübt wird. Wird der erhöhte Aufwand gegenüber dem üblichen Stundensatz erstattet? (Aufgeschlüsselt nach Alter und Vergütungsanspruch )

3. Unter welcher Bedingung gibt es in NRW ein unentgeldlichen Betreuungsanspruch durch Tagesmütter und Tagesväter für Kinder die das achtzehte Lebensjahr noch nicht vollendet haben? (aufgeschlüsselt nach Alter und Anzahl der zu betreuenen Kinder)

4. Weche Bedingungen gelten in NRW für Gewährung der Kostenübernahme einer Tagesmutter oder eines Tagesvater, wenn Personen im Haushalt des betreuenden Kindes gemeldet sind, die das achtzehte Lebensjahr vollendet haben?

5. Wie wird in Land NRW arbeitsrechtlich, die Tätigkeit einer Tagesmutter bewertet, die ausschließlich vom Jugendamt bezahlt wird und wie wird sicher gestellt, dass daraus keine Scheinselbstständigkeit entsteht?



Piratenpad

Eingebrachte Version

Situation der Kindertagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern

Aktuell ist in der Presse zu lesen, dass es noch vor allem in Großstädten an Tagesmüttern fehlt. Für Kinder bis zu drei Jahren besteht im nächsten Jahr, ab dem 1. August 2013, ein Betreuungsanspruch. Neben der Unterbringung in einer Kindestageseinrichtung ist die Betreuung in der Kindertagespflege eine beliebte Möglichkeit, die sich auch auf ein Alter bis zu 14 Jahren bezieht.

Nicht nur in den Großstädten gibt es einen besonderen Betreuungsbedarf. Die Arbeitszeiten vieler berufstätiger Erziehungsberechtigter dehnen sich oft bis zum späten Abend und auf Wochenenden sowie Feiertage aus. Daraus ergibt sich neben dem Rechtsanspruch auf Betreuung auch eine zeitliche Problematik in der Kindertagespflege.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele öffentlich finanzierte Betreuungsangebote für Kinder gibt es - aufgeschlüsselt nach Kreisen und Alter der betreuten Kinder?

2. Welche Betreuungsangebote sind das?

3. Wie viele Tagesmütter und -väter gibt es laut Information der Landesregierung?

4. Wie verteilen sich die Betreuungszeiten in der Kindertagespflege – aufgeteilt nach Uhrzeiten, Wochentagen und Feiertagen?

5. Wie beurteilt die Landesregierung die Versorgung mit Betreuungsangeboten der Kindertagespflege für Kinder, deren erziehungsberechtigte Personen nachts oder an Sonn- und Feiertagen arbeiten?

Daniel Düngel

Datum der letzten Änderung

20.12.2012


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